XCMGs erstes Auslandswerk für neue Energien nimmt Produktion in Indonesien auf

30.07.2026

WEDA, Indonesien, 30. Juli 2026 /PRNewswire/ -- XCMG (SHE: (000425) veranstaltete am 27. Juli im Indonesia Weda Bay Industrial Park (IWIP) in der Provinz Nordmolukken die Einweihungsfeier für seinen indonesischen Produktionsstandort für neue Energien (der „Standort"). Nachdem die erste Charge an Anlagen für neue Energien vom Band gelaufen ist und an den strategischen Partner IWIP der Tsingshan Holding Group ausgeliefert wurde, hat das erste Auslandswerk von XCMG für neue Energien die Produktion aufgenommen.

XCMG's First Overseas New Energy Factory Commences Production in Indonesia

XCMG treibt seine fünfgleisige Transformation hin zu einer hochwertigen, intelligenten, umweltfreundlichen, globalen und serviceorientierten Entwicklung voran, wobei die weltweite Geschäftstätigkeit und die umweltfreundliche industrielle Entwicklung zwei zentrale strategische Schwerpunkte darstellen. Die Eröffnung des ersten Auslandswerks für neue Energietechnologien von XCMG stellt einen strategischen Schritt dar, der diese Prioritäten miteinander verbindet.

Der Standort vereint die Fertigung kompletter Anlagen, eine auf die lokalen Betriebsbedingungen zugeschnittene Forschung und Entwicklung sowie lokale Dienstleistungen, wodurch die Lieferzeiten verkürzt werden und Anwendungen in den Bereichen Bergbau, Infrastruktur und Logistik von Industrieparks in ganz Indonesien bedient werden.

Durch die Nutzung lokaler Kompetenzen im Bereich der intelligenten Fertigung ermöglicht der Standort die groß angelegte Lieferung von elektrischen Baumaschinen, um den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft in Schlüsselindustrien Indonesiens zu unterstützen. XCMG entwickelt ein System für den Umlauf von Gebrauchtmaschinen und die Wiederaufbereitung von Ersatzteilen, um die Ressourceneffizienz zu maximieren.

Die Auslieferung der ersten Charge neuer Energieanlagen verdeutlicht ein Kooperationsmodell zwischen XCMG und IWIP, das Technologie mit Anwendungsszenarien und Fertigung mit der Marktnachfrage verbindet. Auf der Grundlage des Know-hows von XCMG im Bereich der intelligenten Fertigung mit neuen Energien sowie des industriellen Ökosystems und der Anwendungsszenarien von IWIP konnten die beiden Parteien den Bau in kurzer Zeit abschließen und die Produktion aufnehmen. Die branchenübergreifende Zusammenarbeit bietet zudem ein neues Modell für globale Partnerschaften zwischen chinesischen Unternehmen.

XCMG ist seit über 30 Jahren in Indonesien tätig und hat ein umfassendes, an die lokalen Gegebenheiten angepasstes Geschäfts- und Servicesystem aufgebaut, das aus einem Netzwerk von Vertriebs- und Servicestellen, mehr als 100 spezialisierten Servicefahrzeugen sowie einem dreistufigen Ersatzteil- und Wartungssupportsystem besteht und den zuverlässigen Betrieb von mehr als 30.000 XCMG-Maschinen im ganzen Land gewährleistet.

Mit der Inbetriebnahme des Werks ist die integrierte Kette aus Forschung und Entwicklung, Produktion, Lieferung, Vertrieb und Service von XCMG in Indonesien nun vollständig. Vor Ort hergestellte Anlagen für neue Energien sind auf dem besten Weg, zu einer tragenden Säule für die qualitativ hochwertige Entwicklung der grünen Infrastruktur im Land zu werden.

Fast 80 % der Belegschaft von XCMG in Indonesien sind Einheimische, während der Konzern weiterhin Arbeitsplätze schafft und qualifizierte Fachkräfte ausbildet. Im Jahr 2026 wurde XCMG Machinery erneut in die „Fortune China ESG Impact List" aufgenommen und ist damit weiterhin das einzige Baumaschinenunternehmen auf dieser Liste.

 

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.