Werten Sie Ihre Spieltagsausstattung mit den JMGO-Dreifach-Laserprojektoren auf

12.06.2026

BERLIN, 12. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Zum Start des weltweit größten Fußballturniers stellt JMGO drei Projektorlösungen mit Dreifach-Laser vor, die für unterschiedliche Spieltagssituationen konzipiert sind – von Public Viewings im Garten bis hin zu Wohnzimmern in Wohnungen.

JMGO Match Day Promotion

JMGO N1S 4K: Tragbares 4K – wo immer der Spieltag stattfindet

Einige der schönsten Momente an Spieltagen erleben sich im Freien. Ob bei einer Public Viewing-Party im Garten oder einem Abendspiel unter freiem Himmel – der N1S 4K ist für flexibles Fernsehen überall dort konzipiert, wo sich Fans versammeln.

Der N1S 4K wurde auf Flexibilität ausgelegt und vereint ein leichtes, 2,2 kg schweres Design mit einem integrierten 127°-Gimbal, wodurch sie sich mühelos von Raum zu Raum transportieren oder im Freien aufstellen lässt. Dank der Dreifach-Lasertechnologie von JMGO und einer 4K-Auflösung bietet er ein erstklassiges Großbild-Erlebnis, ganz gleich, wo die Fans ihre Spiele ansehen möchten. Im Rahmen der „Match Day"-Aktion ist der N1S 4K für 799 EUR über Amazon und den JMGO-Webshop erhältlich.

JMGO N3 Ultimate: Mit der 3-in-1-Optik-Innovation in Sekundenschnelle bereit für den Spieltag

Für Fans, die vor dem Anpfiff keine Zeit mit der Anpassung der Einstellungen verbringen möchten, ist der N3 Ultimate so konzipiert, dass die Einrichtung mühelos vonstattengeht. Egal, ob Sie kurz vor Spielbeginn nach Hause eilen oder es sich für ein spätes Spiel gemütlich machen – das KI-gestützte Smart-Setup-System optimiert das Bild automatisch in Sekundenschnelle.

Mit einer Lichtleistung von 5.800 ISO-Lumen und einem branchenweit einzigartigen integrierten 3-in-1-Optiksystem, das optischen Zoom, Objektivverschiebung und ein KI-gesteuertes Gimbal vereint, bietet der N3 Ultimate ein helles, beeindruckendes Seherlebnis bei außergewöhnlicher Flexibilität bei der Aufstellung. Im Rahmen der „Match Day"-Aktion ist der N3 Ultimate für 2.499 EUR über Amazon und den JMGO-Webshop erhältlich.

JMGO O2S Ultra: Freiheit auf der großen Leinwand, direkt an der Wand

Nicht jedes Haus ist auf einen festen Blickwinkel ausgelegt. Der O2S Ultra bringt Kino-Atmosphäre an Ihre Wand, ohne dass eine aufwendige Aufstellung oder eine große Projektionsentfernung erforderlich ist.

Sein Ultra-Kurzdistanz-Optiksystem kann bereits aus einer Entfernung von nur 16,8 cm zur Wand ein riesiges Bild projizieren. In Kombination mit der 4K-Dreifach-Lasertechnologie und einer Helligkeit von 3.600 ISO-Lumen sorgt er für ein beeindruckendes Seherlebnis, ohne zusätzlichen Platz zu beanspruchen. Im Rahmen der „Match Day"-Aktion ist der O2S Ultra für 2.299 EUR über Amazon und den JMGO-Webshop erhältlich.

Informationen zu JMGO

JMGO wurde 2011 gegründet und ist ein führender Anbieter im Bereich der intelligenten Projektionstechnologie. Das Unternehmen verbindet innovatives Design mit fortschrittlichen Bildgebungslösungen, um Verbrauchern weltweit ein beeindruckendes Unterhaltungserlebnis zu bieten. Weitere Informationen finden Sie unter JMGO.com.

Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2996699/FIFA_key_visual.jpg

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Rechtsstreit um KI-Inhalte: Gericht weist Googles Vermittler-Argumentation zurück

12.06.2026

Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.

Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.

Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.