Neue Anforderungen an die operative Umsetzung in Krankenhäusern
BERLIN, 9. April 2026 /PRNewswire/ -- Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, die Früherkennung von Lungenkrebs mittels Niedrigdosis-Computertomographie (LDCT) bei Hochrisikopersonen ab dem 1. April 2026 in die Regelversorgung zu überführen. Damit wird das Lungenkrebsscreening erstmals als strukturiertes nationales Programm etabliert.

Die Vergütung der Leistungen erfolgt zunächst extrabudgetär, also außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. Zum 1. April 2026 werden insgesamt acht neue Leistungen in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen, die dem Abschnitt 1.7.2 „Früherkennung von Krankheiten bei Erwachsenen" zugeordnet sind.
Ein zentrales Merkmal der neuen Regelung ist, dass nicht nur die bildgebende Untersuchung vergütet wird, sondern der gesamte Screening-Prozess als strukturierter, operativer Ablauf definiert ist. Die einzelnen Prozessschritte sind klar im EBM abgebildet, sodass Krankenhäuser und Praxen nur dann abrechnen können, wenn alle organisatorischen, qualitativen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Dieser Wandel markiert einen Paradigmenwechsel von einer rein untersuchungszentrierten hin zu einer prozess- und betriebsorientierten Screening-Struktur.
Multizentrische Zusammenarbeit und unabhängige Zweitbefundung
Das Programm sieht nach der Erstbefundung eine unabhängige Zweitbefundung durch einen weiteren qualifizierten Facharzt vor. In komplexen Fällen kann zusätzlich eine multidisziplinäre Fallkonferenz erforderlich sein. Dies erfordert den Aufbau kooperativer, einrichtungsübergreifender Befundungsstrukturen.
Strukturierte Befundung und langfristiges Follow-up
Die Ergebnisse müssen in Form strukturierter Befundberichte dokumentiert werden, einschließlich quantitativer Parameter wie Größe, Volumen und Wachstumsdynamik pulmonaler Rundherde. Darüber hinaus ist ein regelmäßiges Follow-up – in der Regel im 12-Monats-Intervall – integraler Bestandteil des Programms und erfordert eine kontinuierliche Vergleichsanalyse der Bilddaten.
Datenschutz, Standardisierung und nationale Vernetzung
Die Umsetzung erfolgt unter strengen Datenschutzvorgaben gemäß DSGVO. Gleichzeitig erfordert das Programm standardisierte und interoperable Datenstrukturen, um eine konsistente Qualitätssicherung im nationalen Rahmen zu gewährleisten. Krankenhäuser müssen daher IT-Systeme einsetzen, die sowohl höchste Sicherheitsanforderungen erfüllen als auch eine nahtlose Anbindung an übergeordnete Netzwerke ermöglichen.
Vor diesem Hintergrund steigt der Bedarf an integrierten operativen Plattformen, die über reine KI-Analyse hinausgehen und Funktionen wie multizentrische Zusammenarbeit, Qualitätsmanagement und standardisierte Dokumentation unterstützen.
Coreline Soft reagiert auf die Einführung der extrabudgetären Vergütung mit einer verstärkten Marktausrichtung. Mit den Lösungen AVIEW LCS, AVIEW LCS Plus sowie der zentralen Managementplattform AVIEW HUB bietet das Unternehmen eine Plug-in-basierte Architektur, die sich nahtlos in bestehende PACS- und RIS-Systeme integrieren lässt und die abrechnungsfähige Umsetzung der neuen Anforderungen unterstützt.
Im Rahmen des deutschen Lungenkrebsscreening-Projekts HANSE konnte Coreline Soft seine technologische Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen: Mit einer einzigen CT-Untersuchung lassen sich gleichzeitig Lungenkrebs, kardiovaskuläre Erkrankungen und Emphyseme analysieren. Die Lösungen sind bereits an führenden medizinischen Einrichtungen wie der Charité, in Heidelberg, Bonn sowie am Klinikum Chemnitz im Einsatz.
Auf dem Deutschen Röntgenkongress (RöKo) im Mai wird Coreline Soft praxisnahe Szenarien zur unabhängigen Zweitbefundung und multizentrischen Zusammenarbeit präsentieren, die gezielt auf die neuen Vergütungsstrukturen abgestimmt sind.
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Mehr als zehn Jahre nach Bekanntwerden der Manipulationen an Diesel-Fahrzeugen von Volkswagen geht die strafrechtliche Aufarbeitung in eine weitere Runde. Vor dem Landgericht Braunschweig beginnt ein dritter großer Betrugsprozess im Zusammenhang mit der sogenannten Abschaltsoftware. Angeklagt sind fünf zum Teil ehemalige Mitarbeiter des Konzerns und eines Zulieferers. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug vor; im Falle einer Verurteilung drohen mehrjährige Haftstrafen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Im Mittelpunkt steht erneut die Software, mit der Millionen Fahrzeuge der VW-Marken auf Prüfständen bessere Abgaswerte erreichten als im regulären Straßenbetrieb. Nach Auffassung der Ermittler entstand den Käufern dadurch ein Milliardenschaden. Die nun angeklagten Beschuldigten sollen zwischen November 2006 und September 2015 in unterschiedlichen Zeiträumen an Entwicklung und Implementierung der Funktion beteiligt gewesen sein oder sie unterstützt haben. Ziel sei es gewesen, Volkswagen hohe Gewinne zu sichern und darüber mittelbar von Gehalts- und Bonuszahlungen zu profitieren.
Der neue Prozess fügt sich ein in eine Serie von Verfahren, mit denen deutsche Gerichte den Dieselskandal juristisch aufarbeiten. Bereits im Mai 2025 endete nach mehreren Jahren Verhandlung der erste große Betrugsprozess in Braunschweig mit Urteilen gegen vier Angeklagte: Zwei erhielten Haftstrafen, zwei Bewährungsstrafen. Die Verurteilten sehen sich als Bauernopfer und haben Revision eingelegt; eine Entscheidung darüber steht aus, der tatsächliche Haftantritt dürfte sich entsprechend verzögern. Ein zweites Verfahren gegen fünf teils ehemalige Führungskräfte des Konzerns läuft seit November 2025, den vier Männern und einer Frau werden unter anderem Betrug, Steuerhinterziehung und strafbare Werbung vorgeworfen. Für diesen Prozess sind Termine bis mindestens Ende 2026 angesetzt.
Prominent, aber derzeit ruhend, bleibt das Verfahren gegen den früheren Vorstandschef Martin Winterkorn. Er war im ersten Braunschweiger Prozess zunächst Mitangeklagter, sein Verfahren wurde jedoch aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt und wegen Verhandlungsunfähigkeit vorläufig eingestellt. Winterkorn hatte vor Gericht strafrechtliche Verantwortung zurückgewiesen. Ein rechtskräftiges Urteil im Kontext der Dieselaffäre liegt hingegen aus München vor: Ex-Audi-Chef Rupert Stadler wurde dort zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie zur Zahlung von 1,1 Millionen Euro verurteilt. Parallel dazu hatte VW in den USA, wo der Skandal 2015 durch eine Mitteilung der Umweltbehörde EPA öffentlich geworden war, bereits mehr als 20 Milliarden Dollar an Strafen und Entschädigungen gezahlt; frühere Mitarbeiter wurden dort zu langen Freiheitsstrafen verurteilt.