Uzum erstmals von CNBC und Statista zu einem der weltweit führenden Fintech-Unternehmen gekürt

22.07.2026

Uzum, das nationale digitale Ökosystem Usbekistans, wurde erstmals in die Liste der weltweit führenden Fintech-Unternehmen 2026 aufgenommen, die von CNBC in Zusammenarbeit mit dem globalen Marktforschungs- und Analyseunternehmen Statista erstellt wurde. Uzum wurde in der Kategorie „Neobanking" ausgezeichnet.

TASCHKENT, Usbekistan, 22. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Die von CNBC und Statista erstellte Liste der weltweit führenden Fintech-Unternehmen zählt zu den renommiertesten globalen Benchmarks der Branche. Sie würdigt Unternehmen, die mit Technologie, Innovation und skalierbaren digitalen Lösungen die Zukunft der Finanzdienstleistungen gestalten. Die Kategorie „Neobanking" umfasst Anbieter digitaler Finanzdienstleistungen der nächsten Generation, die Bankdienstleistungen und bankähnliche Dienstleistungen vorwiegend über digitale Kanäle erbringen, ohne auf traditionelle Filialnetze zurückzugreifen.

Die Aufnahme von Uzum in den Kreis der weltweit führenden Fintech-Unternehmen spiegelt das wachsende Vertrauen wider, das Millionen von Nutzern in die digitalen Finanzlösungen des Unternehmens setzen. Immer mehr Menschen in ganz Usbekistan nutzen digitale Dienste für alltägliche Zahlungen, Einkäufe, die Verwaltung ihrer privaten Finanzen und den Zugang zu Bankdienstleistungen.

„Diese Anerkennung ist vor allem ein Beleg dafür, dass ein ökosystemorientierter Ansatz das tägliche Finanzleben von Millionen von Menschen verändert. Wir bauen ein Ökosystem auf, das dank einer nahtlosen Benutzererfahrung skalierbar ist und Finanz- und Alltagsdienstleistungen in einer einzigen Umgebung vereint. Dies erleichtert den Nutzern den Zugang zu den Lösungen, die sie benötigen, und ermöglicht es uns gleichzeitig, unser Produktangebot kontinuierlich zu erweitern und moderne digitale Dienste landesweit zur Verfügung zu stellen. Dieser Ansatz hat bereits dazu geführt, dass sich mehr als 6 Millionen Nutzer für Karten der Uzum Bank entschieden haben, da die Karte mittlerweile ein selbstverständlicher Bestandteil des täglichen Umgangs mit dem Ökosystem ist und nicht mehr nur ein Zahlungsmittel darstellt. Wir schaffen ein nahtloses digitales Erlebnis, bei dem Finanzdienstleistungen in den Alltag integriert sind, sodass Nutzer innerhalb eines einzigen Ökosystems mit nur wenigen Klicks einkaufen, bezahlen, Ratenfinanzierungen nutzen, Geld überweisen und weitere Dienste in Anspruch nehmen können.

Durch die Kombination von Technologie, Komfort und einem ökosystembasierten Modell können wir unsere Dienstleistungen rasch ausbauen, den Zugang zu digitalen Finanzlösungen erweitern, durch Embedded Finance neue Möglichkeiten für Unternehmer schaffen und zur Entwicklung der digitalen Wirtschaft Usbekistans beitragen", so Djasur Djumaev, CEO und Gründer von Uzum.

Die Liste basiert auf der umfassenden Bewertungsmethodik von Statista, die allgemeine Kennzahlen zur Unternehmensleistung mit kategoriespezifischen Leistungskennzahlen kombiniert, die auf die einzelnen Fintech-Segmente zugeschnitten sind. Dieser Ansatz ermöglicht es, Unternehmen nicht nur anhand ihrer Größe, sondern auch anhand ihrer operativen Leistung, ihrer Wachstumsentwicklung und ihres Grades an digitaler Reife zu bewerten.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.