Buchen Sie bis zum 30. Juni und sichern Sie sich Preisnachlässe, eine NAMANE-Karte sowie Vergünstigungen an mehr als 800 Standorten in ganz Korea
FRANKFURT, Deutschland, 15. Juni 2026 /PRNewswire/ -- T'way Air hat sich mit der Korea Tourism Organization (KTO) zusammengetan, um eine Sommerkampagne für die Strecke Frankfurt–Seoul (Incheon) zu starten. Der Sommer ist eine der schönsten Jahreszeiten, um Korea zu entdecken, und diese Aktion sorgt dafür, dass sich Ihre Reise bereits ab der ersten Buchung lohnt.

Die folgenden Angebote gelten für Buchungen der Strecke Frankfurt–Seoul (Incheon) bis zum 30. Juni, wobei die Reise bis spätestens zum 24. Oktober 2026 erfolgen muss:
Neben den Preisvorteilen erhalten Passagiere, die zwischen dem 1. Juni und dem 30. September über die deutsche Website oder App von T'way Air buchen, beim Check-in ein exklusives Willkommenspaket – darunter eine NAMANE-Karte und einen Reiseführer für Korea. Die Sets werden am Abreisetag am Check-in-Schalter von T'way Air am Frankfurter Flughafen (Terminal 3) verteilt, und zwar an die ersten 2.000 Passagiere, solange der Vorrat reicht.
Die NAMANE-Karte eröffnet Ihnen in Korea eine Reihe zusätzlicher Vorteile. Karteninhaber erhalten 20 % Sofort-Cashback auf Offline-Zahlungen bei teilnehmenden Anbietern – darunter rund 267 Restaurants, die im Rahmen der Programme „K-Local Gourmet" und „Century-Old Restaurant" ausgewählt wurden, sowie etwa 550 Einzelhandelsgeschäfte, darunter Olive Young, Daiso und Musinsa.
Den vollständigen Flugplan, die Bedingungen für Gutscheine und Informationen zur Buchung finden Sie unter twayair.com. T'way Air fliegt derzeit 60 Ziele weltweit an.
Informationen zu T'way Air (Umfirmierung in Trinity Airways)
T'way Air Co., Ltd. ist eine südkoreanische Billigfluggesellschaft (LCC), die seit 2010 tätig ist und Ziele in Ostasien, Südostasien, Zentralasien, Ozeanien, Europa und Nordamerika anfliegt. Nach der Zustimmung der Aktionäre und der behördlichen Genehmigung durch das südkoreanische Ministerium für Land, Infrastruktur und Verkehr wird T'way Air in Trinity Airways Co., Ltd. umbenannt. Die neue Marke wird ihren Betrieb aufnehmen, sobald alle nationalen und internationalen Genehmigungen vorliegen; der offizielle Starttermin wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben. Alle bestehenden Buchungen behalten ihre Gültigkeit, und von den Passagieren sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Weitere Informationen finden Sie unter twayair.com.
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T'WAY AIR Öffentlichkeitsarbeit

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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.