BARCELONA, Spanien, 22. April 2026 /PRNewswire/ -- Treballadors pel Lloguer Turístic (TLT) begrüßt die Schlussanträge des Generalanwalts des CJEU in der Rechtssache C-813/24, Smartflats. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, geht aus der Stellungnahme hervor, dass die Behörden keine willkürlichen oder unverhältnismäßigen Beschränkungen für Touristenunterkünfte auferlegen dürfen.
Der Fall befasst sich mit den EU-Vorschriften für Beherbergungsbetriebe und hebt einen wichtigen Punkt hervor: Planungsgenehmigungen oder -bescheinigungen dürfen nicht zu einer administrativen Blackbox ohne objektive Kriterien und mit übermäßigem politischen Ermessen werden. Nach EU-Recht muss die Regulierung verhältnismäßig, transparent und vorhersehbar sein.
Dieser Grundsatz könnte Auswirkungen auf Katalonien haben. Das Gesetzesdekret 3/2023 macht Beherbergungsbetriebe von einer vorherigen Baugenehmigung abhängig, begrenzt die Genehmigungen und legt ein Ablaufdatum für bestehende Genehmigungen fest. Barcelona hat die Schließung von 10.000 Touristenwohnungen bis 2028 angekündigt. Die Maßnahme erstreckt sich jedoch auf ganz Katalonien und betrifft auch die Gemeinden an der Küste und in den Pyrenäen, wo 50.000 HUT-Lizenzen verschwinden dürften. Laut TLT könnte die Umsetzung des Gesetzesdekrets zur größten Massenentlassung in der Geschichte Kataloniens führen, von der 200.000 Arbeitnehmer direkt und indirekt betroffen wären.
Guillem Laporta, Präsident von TLT, sagte: „Die europäischen Institutionen beginnen, einer Art des Regierens Grenzen zu setzen, die mehr auf politischen Erzählungen als auf Fakten beruht. Die katalanische Regelung ist weder verhältnismäßig noch durch irgendeine empirische Studie gerechtfertigt. Auf dem Spiel stehen Tausende von Arbeitsplätzen, die mit der Vermietung von Touristen verbunden sind."
TLT bekräftigte, dass sie sich weiterhin für eine faire, ausgewogene und datengestützte Regulierung einsetzen wird, die den Zugang zu Wohnraum sowie die von diesem Sektor abhängigen Arbeitsplätze und wirtschaftlichen Aktivitäten schützt. Die Organisation forderte die katalanische Regierung und den Stadtrat von Barcelona auf, ihre Strategie der Konfrontation und des pauschalen Vetos aufzugeben und einen Dialog mit den betroffenen Arbeitnehmern aufzunehmen.
Über Treballadors pel Lloguer Turístic
Treballadors pel Lloguer Turístic (TLT) ist eine Bewegung von Arbeitnehmern, die vom Gesetzesdekret 3/2023 betroffen sind. Sie vertritt Arbeitnehmer, lokale Zulieferer und Selbstständige, die in Verbindung mit Kurzzeitmieten stehen, u. a. in den Bereichen Reinigung, Instandhaltung, Management, Wäscherei, Softwareentwicklung, Catering, Einzelhandel und lokale Dienstleistungen.
Über das Gesetzesdekret 3/2023
Das Gesetzesdekret 3/2023 sieht vor, dass die derzeit in Katalonien geltenden HUT-Lizenzen im November 2028 auslaufen. Die Maßnahme betrifft direkt und indirekt 95.000 Immobilien und 200.000 Arbeitnehmer. Es wurde am 7. November 2023 von der von Pere Aragonès geführten Regierung genehmigt. Am 20. September 2025 gab der ehemalige Präsident seinen Rückzug aus der Politik bekannt, um die Hotelkette seiner Familie zu leiten.
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Ein neues Gutachten soll Bewegung in den stockenden Ausbau der Bahnstrecke Leipzig–Chemnitz bringen. Nach Angaben des sächsischen Infrastrukturministeriums wird derzeit eine Machbarkeitsuntersuchung für den Nordabschnitt zwischen Geithain und Leipzig erarbeitet. Die Deutsche Bahn hat dafür ein externes Büro beauftragt. Zu den konkreten Inhalten des Auftrags wurden bislang keine Angaben gemacht, Ziel ist jedoch mehr Klarheit über technische Optionen, Kosten und mögliche Ausbauvarianten.
Die Verbindung zwischen Leipzig und Chemnitz gilt als zentrale Achse für Pendler und die Industrieregion Südwestsachsen. Die Strecke bindet die Region an den Fernverkehr an und wird zugleich vom Güterverkehr genutzt. Historische Belastungen erschweren jedoch den heutigen Betrieb: Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde einer der beiden Gleisstränge als Reparation demontiert, zudem fehlt bis heute eine Oberleitung. Seit Jahren wird daher über einen zweigleisigen Ausbau und eine Elektrifizierung diskutiert, die einen 30-Minuten-Takt im Regionalverkehr und Fernzüge bis nach Chemnitz ermöglichen sollen.
Konkreter ist bisher lediglich der südliche Abschnitt zwischen Geithain und Chemnitz. Nach jüngsten Aussagen des Infrastrukturministeriums sollen die Bauarbeiten dort 2032 beginnen und bis 2035 dauern. Die Finanzierung dieses Abschnitts ist über Mittel von Bund und Land vorgesehen. Deutlich weniger greifbar ist dagegen der Fahrplan für den Nordabschnitt bis Leipzig: Hier stehen grundlegende Planungen noch aus, weshalb es keinen belastbaren Zeitplan gibt.
Für den nördlichen Teil der Strecke sind im Rahmen des Strukturwandels in Kohleregionen knapp 500 Millionen Euro eingeplant. Nach Einschätzung der Beteiligten wird dieser Betrag für einen vollständigen Ausbau jedoch nicht ausreichen. Das laufende Gutachten soll deshalb auch die Finanzierungslücke präziser beziffern und Entscheidungsgrundlagen für weitere Mittel schaffen. Bis die Ergebnisse vorliegen und politische Beschlüsse folgen, bleibt der Ausbau der Schienenverbindung zwischen Leipzig und Chemnitz ein Langfristprojekt mit offenen finanziellen und zeitlichen Parametern.