Temu Responds to European Commission Statement of Grounds Under the Foreign Subsidies Regulation

01.08.2026

DUBLIN, Aug. 1, 2026 /PRNewswire/ -- Temu today issued the following statement in response to the European Commission's Statement of Grounds concerning the Commission's December 2025 inspection at Temu's premises in Dublin:

Temu does not agree with the Commission's preliminary findings in its Statement of Grounds. Temu cooperated fully and complied with all the requests the Commission made during the inspection. We will analyze and respond to the statement of grounds and trust the Commission will reconsider its position.

Temu also categorically denies having received any foreign subsidies that distort the internal market. Temu is committed to fair competition. The Company generates sustained cash flows from its own operating activities that are sufficient to fund Temu's operations in the EU. We do not need to count on "foreign subsidies" to fund any competitive activities or to create any competitive advantage in the internal market.

We remain committed to continuing to cooperate with the Commission and comply with all our legal obligations under EU law.

Cision View original content:https://www.prnewswire.co.uk/news-releases/temu-responds-to-european-commission-statement-of-grounds-under-the-foreign-subsidies-regulation-302840560.html

Bundesrat stärkt Apotheken mit neuen Befugnissen bei Prävention und Therapie

15.06.2026

Apotheken in Deutschland erhalten deutlich mehr Handlungsspielraum: Der Bundesrat hat eine Reform der schwarz-roten Koalition passieren lassen, die die Rolle der Offizinen im Gesundheitswesen spürbar aufwertet. Ziel ist es, die wohnortnahe Versorgung zu stärken, Wartezeiten in Arztpraxen zu reduzieren und Prävention sowie Früherkennung auszubauen. Das Paket war zuvor bereits vom Bundestag beschlossen worden.

Kern der Reform ist ein erweitertes Leistungsangebot in Apotheken. Künftig sollen dort zusätzliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen möglich sein, etwa zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Angeboten rund um das Rauchen. Apotheken können damit stärker als bisher in der Prävention ansetzen und Risiken identifizieren, bevor es zu manifesten Erkrankungen kommt.

Auch im Impfbereich werden die Kompetenzen ausgeweitet. Neben den bereits etablierten Grippe- und Corona-Impfungen dürfen Apotheken künftig alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen anbieten, darunter etwa Tetanus. Ergänzend werden Blutabnahmen erlaubt, etwa um Medikamentenwirkungen zu kontrollieren. Damit rücken Apotheken näher an klassische ärztliche Tätigkeitsfelder heran, ohne diese vollständig zu ersetzen.

Besonders sensibel ist die neue Möglichkeit, in eng begrenzten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abzugeben. Erlaubt ist künftig die einmalige Ausgabe der kleinsten Packungsgröße auf Selbstzahlerbasis, wenn ein Arzneimittel seit längerem eingenommen wird und die Fortführung der Therapie keinen Aufschub erlaubt. Die Regelung soll Versorgungslücken schließen, etwa wenn ein Rezept nicht rechtzeitig vorliegt, und bleibt zugleich strikt begrenzt, um Missbrauch zu vermeiden.