KYOTO, Japan, 23. Juli 2026 /PRNewswire/ -- ROHM Co., Ltd. hat das neue Evaluierungsboard BD83070GWL-EVK-002 entwickelt, um die Eigenschaften des DC-DC-Wandler-ICs BD83070GWL – der hohen Wirkungsgrad mit extrem geringem Stromverbrauch verbindet – umfassend zu demonstrieren. Dieses neue Board ist ab sofort online erhältlich. Darüber hinaus sind Ressourcen für Referenzdesigns, darunter Daten zum Schaltungslayout und die Stückliste (BOM), öffentlich zugänglich, was einen reibungslosen Übergang vom Evaluierungsstadium zum Seriendesign ermöglicht.
BD83070GWL-EVK-002: https://www.rohm.com/products/power-management/switching-regulators/buck-boost-inverting/integrated-fet/bd83070gwl-product#evaluationBoard
Abbildungen: Produktmerkmale
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In den letzten Jahren sind batteriebetriebene elektronische Geräte wie Wearables, Mobilgeräte und IoT-Geräte aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Die in diesen Geräten verwendeten Komponenten müssen nicht nur miniaturisiert werden, um die Ästhetik des Designs zu verbessern und neue Funktionen zu ermöglichen, sondern auch, um den Stromverbrauch zu senken und so die Batterielebensdauer zu verlängern. ROHM hat die Entwicklung von Stromversorgungs-ICs fortgesetzt, um diesen Marktanforderungen gerecht zu werden.
Der BD83070GWL ist ein Buck-Boost-DC/DC-Wandler-IC, der mit dem Ziel entwickelt wurde, das „Maß aller Dinge unter den energiesparenden Öko-Bauteilen" für elektronische Geräte zu werden, die mit kleinen Batterien oder anderen begrenzten Stromquellen betrieben werden. Er erreicht einen hohen Wirkungsgrad von bis zu 97 % und einen extrem niedrigen Ruhestrom von 2,8 Mikroampere.
Das neu entwickelte Evaluierungsboard wurde so konzipiert, dass es die kleinstmögliche Grundfläche für einen Buck-Boost-DC/DC-Wandler aufweist – eine zentrale Anforderung für kleine batteriebetriebene Geräte. Durch die Integration des BD83070GWL mit einer Spule, Kondensatoren und insgesamt nur fünf Bauteilen wird eine äußerst kompakte Einbaufläche von 12,87 mm² (3,3 × 3,9 mm) erreicht. Dadurch bietet es im Vergleich zu herkömmlichen Buck-Boost-DC/DC-IC-Konfigurationen – einschließlich solcher mit integrierten Spulen – einen erheblichen Vorteil hinsichtlich der Montagefläche.
Anwendungsbeispiele
- Tragbare Geräte: Smartwatches, Smart-Ringe, biometrische Messgeräte usw.
- Mobile Geräte: AR-/VR-Geräte, Smartphones usw.
- IoT-Geräte: KI-Sensorknoten, BLE-Geräte, intelligente Schlösser, kleine Drohnen usw.
- Kleine batteriebetriebene Geräte: E-Zigaretten, kabellose Ohrhörer, digitale Schlüssel, elektrische Zahnbürsten usw.
Pressemitteilung: https://www.rohm.com/news-detail?news-title=2026-07-22_news_evk&defaultGroupId=false
Informationen zu ROHM: https://kyodonewsprwire.jp/attach/202607132432-O1-7890fU16.pdf
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Offizielle Website: https://www.rohm.com/
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.