PHBS organisiert Carbon Economics-Salon in Shenzhen

29.07.2026

SHENZHEN, China, 29. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Die Verknüpfung von Klima und Handel ist zu einer entscheidenden Herausforderung für den asiatisch-pazifischen Raum geworden – ein Thema, das am 16. Juni fast hundert Wissenschaftler, politische Entscheidungsträger und Vertreter der Industrie zur Carbon Economics Salon Series in Shenzhen zusammenbrachte, nur wenige Wochen vor dem APEC-Forstministertreffen (27. bis 28. Juli), bei dem der ökologische Wandel voraussichtlich im Mittelpunkt stehen wird.

Attendees at the salon

„Grüne Barrieren überwinden: Governance der Kohlenstoffwirtschaft und die Neugestaltung internationaler Handelsregeln" – unter diesem Motto wurde der Salon gemeinsam von der HSBC Business School der Universität Peking (PHBS) und dem Institut für Kohlenstoffneutralität der Universität Peking (ICN-PKU) veranstaltet. Im Mittelpunkt der Diskussionen standen drei miteinander verwobene Herausforderungen: einseitige klimabezogene Handelsmaßnahmen, die ungleiche Entwicklung der CO₂-Märkte und die zunehmende Bedeutung der KI für die CO₂-Governance – Themen, die zugleich zentrale Schwerpunkte der APEC-Agenda im November vorwegnahmen.

In ihren Eröffnungsreden betonten Piao Shilong, Vizepräsident der PKU und Dekan des ICN-PKU, sowie Hai Wen, stellvertretender Vorsitzender des PKU-Rates und Gründungsdekan der PHBS, die Dringlichkeit, ein inklusives globales System der CO₂-Governance aufzubauen. Wang Pengfei, Boya Distinguished Professor an der PKU und Dekan der PHBS, sprach sich für wirksamere Mechanismen zur CO₂-Bepreisung und marktwirtschaftliche Instrumente aus.

Im Rahmen der Keynote sprach Thomas J. Sargent, Nobelpreisträger für Wirtschaftswissenschaften des Jahres 2011 und Ehrendirektor des PHBS Sargent Institute of Quantitative Economics and Finance, der darauf hinwies, dass Unsicherheit zu früheren Investitionen in umweltfreundliche Forschung und Entwicklung, Emissionsminderung und Waldschutz anregen sollte. Jiang Kejun, Professor und Leiter des Forschungsschwerpunkts „Kohlenstoffneutralität und Klimawandel" an der HKUST (Guangzhou), bezeichnete den Zeitraum 2030–2035 als entscheidendes Zeitfenster für Chinas Energiewende, die durch das rasante Wachstum im Bereich der erneuerbaren Energien und der Elektrofahrzeuge vorangetrieben wird. Wu Dengsheng, Professor an der Universität Shenzhen, gab einen Überblick über die Forschung im Bereich der CO₂-Ökonomie und zeigte dabei auf, dass China bei der Zahl der wissenschaftlichen Veröffentlichungen weltweit den zweiten Platz belegt.

In zwei Rundtischgesprächen wurden die Ausbreitung einseitiger Klimamaßnahmen und deren Auswirkungen auf die Fairness im globalen Handel sowie die Zusammenarbeit auf dem CO₂-Markt mit dem Globalen Süden erörtert. Zhang Haibin, Boya Distinguished Professor an der PKU und Vizedekan des ICN-PKU, sprach das Schlusswort und bekräftigte die Bedeutung eines kontinuierlichen interdisziplinären Dialogs.

Auf dem Salon wurde hervorgehoben, dass die CO₂-Governance zunehmend durch Handelsregeln, Technologie und internationale Koordination geprägt wird. Dies schuf Raum für einen weiteren Austausch zwischen PHBS und ICN-PKU über die globale Klimapolitik und Chinas „Dual-Carbon"-Ziele – Themen, die voraussichtlich eine wichtige Rolle spielen werden, wenn die APEC-Volkswirtschaften ihre Zusammenarbeit im Klimabereich vertiefen.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.