NX Group erwirbt alle Anteile der kanadischen Metro Supply Chain Group und macht sie zu einer Tochtergesellschaft

22.04.2026

TOKIO, 22. April 2026 /PRNewswire/ -- NIPPON EXPRESS HOLDINGS, INC. (nachfolgend „NX Group") hat eine Vereinbarung zum Erwerb aller Anteile an der Metro Supply Chain Group Inc. („Metro Supply Chain Group") mit Sitz in Montreal, Kanada, getroffen und am 17. April 2026 einen Aktienkaufvertrag abgeschlossen.

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Die Transaktion bewertet die Metro Supply Chain Group auf Basis des Unternehmenswert mit 1,8 Mrd. CAD (ca. 207,0 Mrd. Yen) und stellt damit die größte Übernahme in der Geschichte der NX Group dar. Zusätzlich kann eine Gewinnbeteiligung von bis zu 400 Mio. CAD (ca. 46,0 Mrd. Yen) an die Verkäufer gezahlt werden, die davon abhängt, dass das Unternehmen bestimmte finanzielle Ziele erreicht, die im Aktienkaufvertrag festgelegt sind.

Die Metro Supply Chain Group ist in Kanada, den Vereinigten Staaten und Großbritannien stark vertreten und bietet Logistikdienstleistungen (3PL) für ein breites Spektrum von Branchen an, darunter Konsumgüter, Automobil, Fertigung und Gesundheitswesen. Die NX Group geht davon aus, dass sie durch diese Übernahme ihre Präsenz auf dem nordamerikanischen Markt erheblich ausbauen und ihre End-to-End-Logistikkapazitäten verbessern kann. Die Transaktion ist ein entscheidender Schritt zur Beschleunigung der langfristigen Vision der NX Group, die in ihrem Managementplan „NX Group Management Plan 2028 Dynamic Growth 2.0" dargelegt ist, nämlich „ein Logistikunternehmen mit einer starken Präsenz auf den globalen Märkten" zu werden.

Weitere Informationen finden Sie auf: https://drive.google.com/file/d/1SvzqxdP0zEEDCtmm2yhpGjBuDkM3iJea/view?usp=drive_link 

Informationen zur NX Group: https://drive.google.com/file/d/1mbvBL6C8THZNrR5LREgGeafNkEdaAmV-/view?usp=drive_link 

Offizielle Website der NX Group: https://www.nipponexpress.com/ 

Offizielles LinkedIn-Konto der NX Group: https://www.linkedin.com/company/nippon-express-group/ 

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Von Braunschweig bis München: Die juristische Bilanz des VW-Dieselskandals

14.04.2026

Mehr als zehn Jahre nach Bekanntwerden der Manipulationen an Diesel-Fahrzeugen von Volkswagen geht die strafrechtliche Aufarbeitung in eine weitere Runde. Vor dem Landgericht Braunschweig beginnt ein dritter großer Betrugsprozess im Zusammenhang mit der sogenannten Abschaltsoftware. Angeklagt sind fünf zum Teil ehemalige Mitarbeiter des Konzerns und eines Zulieferers. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug vor; im Falle einer Verurteilung drohen mehrjährige Haftstrafen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Im Mittelpunkt steht erneut die Software, mit der Millionen Fahrzeuge der VW-Marken auf Prüfständen bessere Abgaswerte erreichten als im regulären Straßenbetrieb. Nach Auffassung der Ermittler entstand den Käufern dadurch ein Milliardenschaden. Die nun angeklagten Beschuldigten sollen zwischen November 2006 und September 2015 in unterschiedlichen Zeiträumen an Entwicklung und Implementierung der Funktion beteiligt gewesen sein oder sie unterstützt haben. Ziel sei es gewesen, Volkswagen hohe Gewinne zu sichern und darüber mittelbar von Gehalts- und Bonuszahlungen zu profitieren.

Der neue Prozess fügt sich ein in eine Serie von Verfahren, mit denen deutsche Gerichte den Dieselskandal juristisch aufarbeiten. Bereits im Mai 2025 endete nach mehreren Jahren Verhandlung der erste große Betrugsprozess in Braunschweig mit Urteilen gegen vier Angeklagte: Zwei erhielten Haftstrafen, zwei Bewährungsstrafen. Die Verurteilten sehen sich als Bauernopfer und haben Revision eingelegt; eine Entscheidung darüber steht aus, der tatsächliche Haftantritt dürfte sich entsprechend verzögern. Ein zweites Verfahren gegen fünf teils ehemalige Führungskräfte des Konzerns läuft seit November 2025, den vier Männern und einer Frau werden unter anderem Betrug, Steuerhinterziehung und strafbare Werbung vorgeworfen. Für diesen Prozess sind Termine bis mindestens Ende 2026 angesetzt.

Prominent, aber derzeit ruhend, bleibt das Verfahren gegen den früheren Vorstandschef Martin Winterkorn. Er war im ersten Braunschweiger Prozess zunächst Mitangeklagter, sein Verfahren wurde jedoch aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt und wegen Verhandlungsunfähigkeit vorläufig eingestellt. Winterkorn hatte vor Gericht strafrechtliche Verantwortung zurückgewiesen. Ein rechtskräftiges Urteil im Kontext der Dieselaffäre liegt hingegen aus München vor: Ex-Audi-Chef Rupert Stadler wurde dort zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie zur Zahlung von 1,1 Millionen Euro verurteilt. Parallel dazu hatte VW in den USA, wo der Skandal 2015 durch eine Mitteilung der Umweltbehörde EPA öffentlich geworden war, bereits mehr als 20 Milliarden Dollar an Strafen und Entschädigungen gezahlt; frühere Mitarbeiter wurden dort zu langen Freiheitsstrafen verurteilt.