MIAMI, 11. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Ein Charterflug kann in London gebucht, von Dubai aus durchgeführt, in Nizza betankt und von einem Kunden in New York bezahlt werden. Dennoch verlassen sich viele Luftfahrtunternehmen nach wie vor auf Zahlungssysteme, bei denen der grenzüberschreitende Geldtransfer Tage dauert. Nuvion und JetPay ändern dies.
Nuvion, der KI-gestützte globale Dienstleister für Bankgeschäfte und grenzüberschreitende Zahlungen, der auf Fiat-Währungen und Stablecoins basiert und sich an Unternehmen sowie Fintech-Firmen richtet, gab heute eine strategische Partnerschaft mit JetPay (ehemals Jet Link) bekannt, einer speziell für Luftcharter-Makler und Betreiber der privaten Luftfahrt entwickelten Fintech-Plattform, um eine moderne globale Finanzinfrastruktur für die Luftfahrtbranche bereitzustellen.
Durch diese Partnerschaft werden die auf die Luftfahrtbranche ausgerichtete Betriebsplattform von JetPay und die globale Finanzinfrastruktur von Nuvion miteinander verbunden, sodass Luftfahrtunternehmen internationale Zahlungen, Finanzgeschäfte und Lieferantenabrechnungen über ein nahtloseres und effizienteres Finanzökosystem abwickeln können.
Da die private Luftfahrt zunehmend globaler wird, sehen sich Betreiber und Makler mit einer wachsenden Komplexität in den Bereichen internationale Zahlungen, Lieferantenabrechnung, Flugzeugbetrieb und grenzüberschreitendes Finanzmanagement konfrontiert. Durch diese Zusammenarbeit erhalten die Kunden von JetPay Zugang zu einer nahtlosen Finanzinfrastruktur, die darauf ausgelegt ist, die Abläufe von Luftfahrtunternehmen marktübergreifend zu vereinfachen.
Gemeinsam ermöglicht die Partnerschaft:
Durch die Integration der regulierten Finanzinfrastruktur von Nuvion in die JetPay-Plattform erhalten Luftfahrtunternehmen Zugang zu modernen Zahlungs- und Treasury-Funktionen, ohne sich mit der komplexen Verwaltung mehrerer Bankbeziehungen oder isolierter Finanzsysteme auseinandersetzen zu müssen.
„Diese Partnerschaft steht für die Zukunft der Finanzinfrastruktur moderner Luftfahrtunternehmen", sagte Keisha Clark, Managing Director von Nuvion. „Die private Luftfahrt ist von Natur aus global, doch die sie stützenden Finanzsysteme sind nach wie vor veraltet. Gemeinsam mit Jet Link ermöglichen wir Betreibern und Maklern, Geld so nahtlos über Grenzen hinweg zu bewegen, wie sie fliegen."
„JetPay wurde entwickelt, um die operativen Abläufe in der privaten Luftfahrt zu revolutionieren und Zahlungen im Handumdrehen abzuwickeln", sagte Gabriel Madrid, Chief Aviation Officer von JetPay. „Durch die Partnerschaft mit Nuvion können wir diese Modernisierung auf die Finanzinfrastruktur ausweiten und so Passagieren, Maklern und Betreibern dabei helfen, international zu expandieren – dank schnellerer und intelligenterer Geldtransfers rund um die Uhr, sieben Tage die Woche und das ganze Jahr über."
Ob es um die Begleichung von Treibstoffrechnungen in Europa, die Bezahlung von Besatzungsmitgliedern im Nahen Osten oder den Empfang von Kundengeldern aus Nordamerika geht – Luftfahrtunternehmen können ihre weltweiten Geldtransfers über eine einzige integrierte Plattform abwickeln.
Die Partnerschaft spiegelt die Überzeugung von Nuvion wider, dass weltweit tätige Unternehmen Geld ebenso schnell und unkompliziert bewegen können sollten, wie sie grenzüberschreitende Geschäfte tätigen.
Informationen zu Nuvion
Nuvion ist die KI-gestützte globale Plattform für Bankdienstleistungen und grenzüberschreitende Zahlungen für Unternehmen sowie Fintechs, die auf Fiatwährungen und Stablecoins basiert. Mit Mehrwährungskonten, globalen Zahlungswegen, Treasury-Tools und einer Compliance-Infrastruktur, die alle über eine einzige API zugänglich sind, vereinfacht Nuvion für Unternehmen den grenzüberschreitenden Geldtransfer, die Verwaltung und die Geldanlage. Entwickelt für eine Welt, in der Ambitionen Grenzen unmittelbar überwinden.
Informationen zu JetPay
JetPay ist eine Finanzinfrastruktur der Enterprise-Klasse, die speziell für Fachleute aus der Luftfahrtbranche entwickelt wurde und rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche sowie an 365 Tagen im Jahr verfügbar ist, um Zahlungen weltweit ohne Einschränkungen abzuwickeln – an Wochenenden, Feiertagen und über Kontinente hinweg.
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Im langjährigen Streit um ein Millionenbußgeld wegen Datenschutzverstößen hat das Landgericht Berlin die Strafe gegen die Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen auf 900.000 Euro festgesetzt. Die Berliner Datenschutzbehörde hatte 2019 wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ursprünglich 14,5 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen, das inzwischen zum Immobilienkonzern Vonovia gehört, war gegen den Bescheid vorgegangen und hatte sich durch mehrere Instanzen gewehrt.
Aus Sicht der Kammer liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor, weil Deutsche Wohnen zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine ausreichenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen hatte, um nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig zu löschen. Die Behörde stellte bei Stichproben unter anderem unrechtmäßig gespeicherte Kopien von Personalausweisen, Gehaltsabrechnungen und Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen fest. Nach Angaben der Datenschutzaufsicht soll die Zahl der betroffenen Mieter im sechsstelligen Bereich gelegen haben.
Die Richter bewerteten den Verstoß jedoch „in einem milderen Licht“ und sahen die ursprünglich angesetzte Summe von rund 14 Millionen Euro als nicht gerechtfertigt an. Positiv wurde gewertet, dass das Unternehmen kooperiert und ein umfangreiches IT-Projekt zur Einführung eines datenschutzkonformen Archivsystems gestartet hatte. Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass Deutsche Wohnen die notwendigen Anpassungen schneller hätte umsetzen können. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer nach rund dreimonatiger Beweisaufnahme eine Geldbuße in Höhe von 7,3 Millionen Euro gefordert.
Der Fall hatte zwischenzeitlich grundsätzliche Bedeutung für die Sanktionierung von Unternehmen nach der DSGVO erlangt. Das Landgericht Berlin hatte das Verfahren 2021 zunächst wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, weil die Behörde keine konkret verantwortliche natürliche Person benannt hatte. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft befasste sich das Berliner Kammergericht mit dem Fall und rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dieser entschied im Dezember 2023, dass Datenschutzbehörden Bußgelder auch dann direkt gegen Unternehmen verhängen dürfen, wenn keine individuelle Ordnungswidrigkeit einer Leitungsperson nachgewiesen ist – vorausgesetzt, der Verstoß wurde schuldhaft begangen. Auf dieser Grundlage musste das Landgericht nun erneut entscheiden und setzte das Bußgeld deutlich unterhalb der ursprünglichen Forderung fest.