Leonardo DiCaprio, Investor, unterstützt weiterhin verantwortungsvolle Monderkundung auf
Basis von weltraumgestütztem LiDAR
BERLIN, 16. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Die NUVIEW GmbH gab heute bekannt, dass ihre Moonraker-Mission von der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) für eine Phase-A-Studie im Rahmen des ESA-Programms „Small Missions for Exploration – Destination the Moon" (Kleine Explorationsmissionen, Ziel Mond) ausgewählt wurde. NUVIEW fungiert als Hauptauftragnehmer und leitet ein internationales Konsortium, das weltraumgestützte LiDAR-Technologie zur Kartierung der Mondoberfläche vorantreibt.
Moonraker wird ein mit LiDAR ausgestattetes Raumfahrzeug in eine Mondumlaufbahn bringen, um hochauflösende, dreidimensionale Höhendaten der Polarregionen des Mondes und anderer vorrangiger Gebiete zu erfassen. Die daraus entstehenden Geländemodelle werden die Identifizierung von Landeplätzen, die Gefahrenbewertung und die Planung von Aktivitäten auf der Mondoberfläche für künftige robotische und bemannte Missionen unterstützen.
„Moonraker ist eine direkte Erweiterung unserer kommerziellen LiDAR-Architektur bis in die Mondumlaufbahn", sagte Katie Graumann, Geschäftsführerin von NUVIEW Deutschland. „Indem wir die Systeme anpassen, die wir für die Erdbeobachtung einsetzen, können wir zuverlässige, missionskritische Geländedaten bereitstellen, die dazu beitragen, die Risiken künftiger Mondlandungen und Einsätze auf der Mondoberfläche zu verringern."
Im Mittelpunkt der Mission stehen der Südpol des Mondes und weitere ausgewählte Interessengebiete, darunter dauerhaft verschattete Regionen, in denen präzise Geländedaten für die Bewertung potenzieller Landeplätze sowie zur Unterstützung künftiger Erkundungsaktivitäten und Aktivitäten zur Ressourcennutzung von entscheidender Bedeutung sind. Die von Moonraker erfassten LiDAR-Daten werden direkt zur Erde übertragen und zu dreidimensionalen digitalen Höhenmodellen für die Missionsplanung und -analyse verarbeitet.
Der Schauspieler und Umweltschützer Leonardo DiCaprio, Investor bei NUVIEW, betonte die weitergehende Bedeutung präziser Geländeinformationen für eine verantwortungsvolle Erkundung:
„Wenn wir den Mond mithilfe hochauflösender 3D-Kartierung besser verstehen, können wir klügere und sicherere Entscheidungen treffen. Technologien wie das weltraumgestützte LiDAR von NUVIEW stärken die Erkundung und unterstreichen zugleich die Bedeutung von Erdbeobachtung und Umweltinformationen, während die Menschheit über unseren Planeten hinaus vordringt."
Moonraker trägt zu den übergeordneten Zielen der ESA bei der Erforschung des Mondes bei und stärkt Europas Führungsrolle bei der Entwicklung einer langfristigen Infrastruktur auf der Mondoberfläche.
Informationen zu NUVIEW
NUVIEW entwickelt die weltweit erste kommerzielle, weltraumgestützte LiDAR-Satellitenkonstellation, die aus dem Orbit kontinuierlich globale 3D-Höhendaten bereitstellen soll. Als Pionier im Bereich des weltraumgestützten LiDAR kombiniert NUVIEW modernste Satelliten-, Sensor- und Softwaretechnologie, um hochauflösende Daten mit hoher Dichte für Anwendungen in den Bereichen Klima, Infrastruktur, Landwirtschaft, nationale Kartierung, Aufklärung und Verteidigung bereitzustellen. Folgen Sie uns auf LinkedIn und X. Weitere Informationen finden Sie auf nuview.space.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.