DUBAI, VAE, 17. Juni 2026 /PRNewswire/ -- NeosLegal, die erste krypto-native Anwaltskanzlei der Vereinigten Arabischen Emirate, hat den UAE VASP License Tracker 2026 eingeführt – die erste öffentliche Datenbank, die alle aktiven Lizenzen für virtuelle Vermögenswerte in den Vereinigten Arabischen Emiraten erfasst, darunter VARA, ADGM/FSRA, DIFC/DFSA, CBUAE und die CMA auf Bundesebene. Im Juni 2026 listet der Tracker 100 Unternehmen auf, die über aktive Lizenzen für virtuelle Vermögenswerte in den VAE verfügen, verteilt auf die fünf Aufsichtsbehörden. Der Tracker ist kostenlos und wird monatlich aktualisiert.

Die Krypto-Vorschriften werden europaweit vereinheitlicht. MiCA gilt nun als einheitliches EU-Regime mit hohen Kapital- und Compliance-Anforderungen. Großbritannien und die Schweiz betreiben separate Regime. Gründer richten ihren Blick auf die VAE, wo fünf Aufsichtsbehörden Möglichkeiten bieten, die ein einzelnes Regime nicht bieten kann.
In den VAE ansässige Unternehmen erreichen zudem die schnell wachsenden Märkte Afrikas, Südasiens und des Nahen Ostens, in denen über vier Milliarden Menschen leben.
Europäische Unternehmen machen den Schritt bereits. Bitpanda, die Wiener Plattform, verfügt über eine VARA-Broker-Dealer-Lizenz. Zodia Markets, der von Standard Chartered unterstützte Londoner Broker, ist bei der ADGM lizenziert. Das in Amsterdam gegründete Unternehmen Deribit verlegte seinen weltweiten Hauptsitz nach Dubai.
Die ADGM führte 2018 den ersten Rechtsrahmen für virtuelle Vermögenswerte in den VAE ein, und das Land hat im Jahr 2026 bislang 14 neue Lizenznehmer hinzugewonnen. VARA in Dubai hält den größten Anteil, dicht gefolgt von ADGM/FSRA in Abu Dhabi.
„Wir beobachten, dass Gründer aus London, Paris, Frankfurt und Zürich zu uns kommen, denen zu Hause der Platz ausgegangen ist", sagte Irina Heaver, Kryptorechtsanwältin in den VAE und Gründerin von NeosLegal, die von Lexology als empfohlene Blockchain-Anwältin eingestuft wird. „Ein einziges Regime bietet Ihnen eine Option. Die VAE bieten Ihnen fünf – und dazu ein Tor zum Globalen Süden. Das ist ein seltenes Angebot."
Der Tracker dient gleichzeitig als Verifizierungsinstrument. Jeder Eintrag listet die Aufsichtsbehörde, die lizenzierten Tätigkeiten und das Lizenzdatum auf, sodass Gründer, Investoren und Geschäftspartner innerhalb von Sekunden überprüfen können, ob ein Unternehmen lizenziert ist. Der UAE VASP License Tracker 2026 ist ab sofort verfügbar.
Informationen zu NeosLegal
NeosLegal ist die erste krypto-native Anwaltskanzlei der Vereinigten Arabischen Emirate und wurde 2016 gegründet. Das Unternehmen hat mehr als 300 Krypto-Start-ups gegründet und betreut die VASP-Lizenzierung von Anfang bis Ende.
Medienkontakt
Mery Avetisyan,
Marketingleiterin,
E-Mail: hello@neoslegal.co
Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2997059/NeosLegal.jpg
View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/neoslegal-fuhrt-den-uae-crypto-license-tracker-2026-ein-jeder-lizenzierte-vasp-in-den-bereichen-vara-adgm-difc-cbuae-und-cma-302803762.html
Apotheken in Deutschland erhalten deutlich mehr Handlungsspielraum: Der Bundesrat hat eine Reform der schwarz-roten Koalition passieren lassen, die die Rolle der Offizinen im Gesundheitswesen spürbar aufwertet. Ziel ist es, die wohnortnahe Versorgung zu stärken, Wartezeiten in Arztpraxen zu reduzieren und Prävention sowie Früherkennung auszubauen. Das Paket war zuvor bereits vom Bundestag beschlossen worden.
Kern der Reform ist ein erweitertes Leistungsangebot in Apotheken. Künftig sollen dort zusätzliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen möglich sein, etwa zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Angeboten rund um das Rauchen. Apotheken können damit stärker als bisher in der Prävention ansetzen und Risiken identifizieren, bevor es zu manifesten Erkrankungen kommt.
Auch im Impfbereich werden die Kompetenzen ausgeweitet. Neben den bereits etablierten Grippe- und Corona-Impfungen dürfen Apotheken künftig alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen anbieten, darunter etwa Tetanus. Ergänzend werden Blutabnahmen erlaubt, etwa um Medikamentenwirkungen zu kontrollieren. Damit rücken Apotheken näher an klassische ärztliche Tätigkeitsfelder heran, ohne diese vollständig zu ersetzen.
Besonders sensibel ist die neue Möglichkeit, in eng begrenzten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abzugeben. Erlaubt ist künftig die einmalige Ausgabe der kleinsten Packungsgröße auf Selbstzahlerbasis, wenn ein Arzneimittel seit längerem eingenommen wird und die Fortführung der Therapie keinen Aufschub erlaubt. Die Regelung soll Versorgungslücken schließen, etwa wenn ein Rezept nicht rechtzeitig vorliegt, und bleibt zugleich strikt begrenzt, um Missbrauch zu vermeiden.