ISTANBUL, 31. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Für das türkische Fahrzeugprüfsystem, das seit nahezu 20 Jahren von der deutschen TÜV-Organisation betrieben wird, beginnt eine neue Ära. Ein internationales Konsortium, das führende Unternehmen der Fahrzeugprüfbranche aus den USA, Spanien, Argentinien und der Türkei vereint, hat den Konzessionsvertrag unterzeichnet, um das landesweite Fahrzeugprüfsystem unter der Marke TURKA ab dem 15. August 2027 für die nächsten 20 Jahre zu betreiben.
Mit der Unterzeichnung des Vertrags zwischen dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Privatisierungsverwaltung des türkischen Finanzministeriums und TURKA endet die langjährige Tätigkeit des TÜV in der Türkei – einem seiner größten Märkte außerhalb Deutschlands.
Mit 34,5 Millionen zugelassenen Fahrzeugen und rund 16 Millionen Fahrzeugprüfungen pro Jahr verfügt die Türkei über eines der größten Fahrzeugprüfprogramme der Welt. Nach Vertragsunterzeichnung wird die bestehende Infrastruktur im Rahmen eines Investitionsprogramms von rund 3 Milliarden US-Dollar vollständig modernisiert und durch ein Fahrzeugprüfsystem der nächsten Generation ersetzt.
Das neue System wird 249 feste Prüfstationen, 103 mobile Prüfstationen und 900 Prüflinien in allen 81 Provinzen der Türkei umfassen. Unterstützt durch KI-gestützte Bildverarbeitung, Mehrkamera-Technologie und Laserscans soll das System kürzere Prüfzeiten, erweiterte digitale Dienstleistungen und ein konsequent kundenorientiertes Betriebskonzept bieten.
Der Vorstandsvorsitzende von TURKA, Halis Ezer, erklärte, das Unternehmen werde ein Fahrzeugprüfsystem nach internationalen Standards aufbauen, das der wachsenden Fahrzeugflotte der Türkei gerecht werde und schnellere, zuverlässigere sowie transparentere Dienstleistungen ermögliche.
TURKA wurde vom MOI-Konsortium gegründet, das die internationale Ausschreibung im Jahr 2025 gewonnen hatte. Das Konsortium vereint die türkische MetGün Group, die US-amerikanische Opus Group, die spanische Itversia Gestion sowie das argentinische Unternehmen VTV Norte. Mit seiner Erfahrung aus Nordamerika, Europa und Lateinamerika wird das Konsortium ab dem 15. August 2027 den Betrieb eines der größten Fahrzeugprüfprogramme der Welt übernehmen.
KONTAKT: Gozde Tumel, gozde.tumel@iziletisim.com, +905333943614
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.