BERLIN, 8. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Da sich Unternehmen und Hersteller auf die steigende Nachfrage im Zusammenhang mit der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 vorbereiten, hat Monport Laser einen zeitlich begrenzten Flash-Sale für ausgewählte Lasermodelle angekündigt, der Unternehmern dabei hilft, ihre Produktionskapazitäten zu erweitern und gleichzeitig von exklusiven Kaufvorteilen zu profitieren.
Im Rahmen dieser Aktion werden folgende Produkte angeboten: Reno 45 Pro Vision, MEGA CO2 Laser Engraver, 6W UV Laser Engraving Machine, GT80W MOPA Fiber Laser Engraver und GT200W MOPA Fiber Laser Engraver.
Der GT80W MOPA Faserlasergravierer ist ideal für detaillierte Metallgravuren, Farbmarkierungen auf Edelstahl und personalisierte Produkte. Für die Produktion höherer Stückzahlen bietet der GT200W MOPA Faserlasergravierer höhere Bearbeitungsgeschwindigkeiten und tiefere Gravurmöglichkeiten für industrielle und kommerzielle Anwendungen.
Die 6W UV-Lasergraviermaschine bietet hochpräzise Markierungen auf Glas, Kunststoffen, Elektronik und anderen wärmeempfindlichen Materialien bei minimaler thermischer Belastung.
Der Reno 45 Pro Vision und der MEGA CO2-Lasergravierer eignen sich zum Gravieren und Schneiden von Holz, Acryl, Leder, Gummi und anderen gängigen Materialien, die für individuelle Waren, Beschilderungen, Geschenke und Werbeartikel verwendet werden.
Zeitlich begrenzte Kaufprämien
Faserlaser-Serie
Serie Reno 45
Serie Reno 65
MEGA-Reihe
Nehmen Sie an der „World Cup Fan Creativity Challenge" teil
Zusätzlich zum Flash Sale lädt Monport Lasergravur-Enthusiasten, kleine Unternehmen und Kreative ein, an der World Cup Fan Creativity Challenge teilzunehmen. Die Teilnehmer können mit Hilfe einer Lasermaschine ihre eigenen, von der Weltmeisterschaft inspirierten Fanartikel entwerfen und herstellen, darunter individuelle Schilder, Trophäen, Untersetzer, Plaketten, Trinkgefäße, Schlüsselanhänger und andere personalisierte Produkte.
Um Kreative zu unterstützen, stellt Monport mehr als 300 kostenlose SVG-Designdateien zur Verfügung, die als Inspiration für Projekte dienen. Die Gewinner erhalten Preise, darunter einen Gutschein im Wert von 500 EUR, ein DIY-Materialpaket im Wert von ca. 200 EUR und eine Laserschutzausrüstung.
Die zeitlich begrenzte Aktion und der Fan-Kreativitätswettbewerb sind über die offizielle Website von Monport erhältlich. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website von Monport Laser.
Medienkontakt:
Monport Laser
E-Mail-Kontakt: support@monportlaser.de
Website: https://www.monportlaser.de/
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Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.
Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.
Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.
Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.