Aufbauend auf dem bisherigen Erfolg der SILVER PLUS Serie als die von DJI empfohlenen microSD Karten, bietet die neue Version eine höhere Kapazität und bessere Geschwindigkeiten sowie mehr Optionen für die Verwendung mit DJI-Modellen
SAN JOSE, Kalifornien, 20. April 2026 /PRNewswire/ -- Lexar, ein weltweit führender Anbieter von Speicherlösungen, kündigt heute die Erweiterung seiner beliebten Lexar Professional SILVER PLUS-Produktreihe um die 2 TB microSDXC UHS-I-Kartenversion an, die SILVER PLUS-Benutzern eine neue, klassenführende Option mit hoher Kapazität bietet. Die Lexar Professional SILVER PLUS microSDXC UHS-I-Karte ist in den Größen 64 GB, 128 GB, 256 GB, 521 GB, 1 TB und in der neuen 2 TB Version ab 20,23 € bei Amazon erhältlich.

Die neue 2-TB-Karte baut auf dem Erfolg der von DJI empfohlenen microSD-Karten auf und bietet Entwicklern eine größere Flexibilität mit einer breiteren Palette an Kapazitäten, um den unterschiedlichen Aufnahmeanforderungen gerecht zu werden - von gelegentlichen Aufnahmen bis hin zu professionellen Workflows. Das neue 2-TB-Modell bietet sowohl Geschwindigkeit als auch Zuverlässigkeit und die schnellsten Lesegeschwindigkeiten in seiner Klasse, die bis zu 245 % schneller sind als bei standardmäßigen UHS-I microSD-Karten.
Da Geräte zunehmend auf schnellen Flash-Speicher angewiesen sind, hat Lexar die neueste 2-TB-Ergänzung der SILVER PLUS-Reihe mit dem Schwerpunkt auf Geschwindigkeit entwickelt. Sie ist damit die schnellste 2-TB UHS-I microSD-Karte der Branche und liefert beeindruckende Lese- und Schreibgeschwindigkeiten von bis zu 255 MB/s und 180 MB/s. Diese Leistung ermöglicht eine nahtlose Full HD- und 4K-Videoaufzeichnung, die eine reibungslose, unterbrechungsfreie Aufnahme für Videofilmer und Gamer gleichermaßen gewährleistet. Lexar wird auch weiterhin eng mit großen Host-Gerätemarken zusammenarbeiten, um eine noch höhere Leistung und erweiterte Speicheroptionen zu bieten.
Die Lexar Professional SILVER PLUS microSDXC UHS-I-Karte ist mit Kapazitäten von 64 GB bis zu 2 TB erhältlich und bietet skalierbare Speicheroptionen für DJI-Nutzer und Kreative, die vergleichbare hochauflösende Aufnahmegeräte verwenden. Die 1 TB bietet Lese-/Schreibgeschwindigkeiten von bis zu 205 MB/s und 150 MB/s, während die 64 GB mit geringerer Kapazität Lesegeschwindigkeiten von bis zu 205 MB/s und Schreibgeschwindigkeiten von bis zu 100 MB/s bietet. In Kombination mit dem Lexar RW360 (für 2 TB) und RW310 (für 64 GB-1 TB) Lesegerät können Benutzer die schnellen Lesegeschwindigkeiten des Bereichs voll ausschöpfen und die Übertragungszeiten für große Dateien drastisch reduzieren.
Die Karte mit der Bezeichnung V30 unterstützt Serienbildaufnahmen ohne Bildaussetzer und liefert ruckelfreie Videoaufnahmen mit bis zu 4K 60FPS Ultra HD und ist damit die ideale Wahl für leistungsstarke mobile Workflows.
Mit einer Speicherkapazität von bis zu 2 TB in der größten Ausführung bietet die Karte eine schnelle, zuverlässige und langlebige Speicherkapazität und eignet sich ideal für Drohnen, Action-Kameras, Handheld-Konsolen und eine Vielzahl mobiler Geräte. Als offiziell empfohlene microSD-Karten von DJI ist sie der ideale Partner für die neuesten Modelle, die in letzter Zeit auf den Markt gekommen sind. Sie ist auch mit den beliebten Modellen von Insta360, GoPro, Nintendo Switch und Steam Deck kompatibel. Mit Optionen für jeden Geschmack und einer Kapazität von bis zu 2 TB können Benutzer die größten Spieletitel herunterladen, erweitertes 4K-Filmmaterial aufnehmen und ganze Bibliotheken mit Fotos schnell und einfach speichern.
Die auf Langlebigkeit ausgelegte Karte ist nach IPX7 wasserdicht und wurde für die Anforderungen des realen Einsatzes entwickelt. Sie ist verschleißfest, temperaturbeständig, röntgensicher, vibrationsbeständig, magnetfest, stoßfest und sturzsicher, so dass die Benutzer sie bedenkenlos zum Fotografieren, Spielen und Erstellen von Inhalten überallhin mitnehmen können. Das Lexar Recovery Tool, das unter lexar.com heruntergeladen werden kann, hilft dabei, versehentlich gelöschte Dateien wiederherzustellen, und die Karte wird durch eine begrenzte lebenslange Garantie unterstützt.
Die Lexar Professional SILVER PLUS microSDXC UHS-I Karte ist in den Größen 64 GB, 128 GB, 256 GB, 521 GB, 1 TB ab 20,23 € bei Amazon erhältlich.
*Basierend auf internen Tests. Maximale Lesegeschwindigkeit von 255 MB/s in Verbindung mit dem RW360-Kartenleser (separat erhältlich).
Informationen zu Lexar
Lexar wurde 1996 in Kalifornien gegründet und hat in den vergangenen 30 Jahren zuverlässige und leistungsstarke Speicherlösungen entwickelt. Heute verfügt Lexar über mehr als 100.000 Vertriebskanäle auf sechs Kontinenten und bedient über 100 Millionen Nutzer in mehr als 70 Ländern. Das preisgekrönte Portfolio des Unternehmens - von Speicherkarten und SSDs bis hin zu DRAM und mobilen Speichermedien - unterstützt Kreative, Profis und alltägliche Nutzer weltweit.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte lexar.com und folgen Sie uns auf Instagram, Facebook, X, YouTube, Linkedin.

Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2959189/image_5029542_29226743.jpg
Logo - https://mma.prnewswire.com/media/2498763/5922606/Lexar_Logo.jpg
View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/lexar-erweitert-silver-plus-serie-mit-neuer-2-tb-microsdxc-uhs-i-karte-die-branchenfuhrende-lesegeschwindigkeiten-und-hohere-kapazitat-bietet-302747204.html
Mehr als zehn Jahre nach Bekanntwerden der Manipulationen an Diesel-Fahrzeugen von Volkswagen geht die strafrechtliche Aufarbeitung in eine weitere Runde. Vor dem Landgericht Braunschweig beginnt ein dritter großer Betrugsprozess im Zusammenhang mit der sogenannten Abschaltsoftware. Angeklagt sind fünf zum Teil ehemalige Mitarbeiter des Konzerns und eines Zulieferers. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug vor; im Falle einer Verurteilung drohen mehrjährige Haftstrafen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Im Mittelpunkt steht erneut die Software, mit der Millionen Fahrzeuge der VW-Marken auf Prüfständen bessere Abgaswerte erreichten als im regulären Straßenbetrieb. Nach Auffassung der Ermittler entstand den Käufern dadurch ein Milliardenschaden. Die nun angeklagten Beschuldigten sollen zwischen November 2006 und September 2015 in unterschiedlichen Zeiträumen an Entwicklung und Implementierung der Funktion beteiligt gewesen sein oder sie unterstützt haben. Ziel sei es gewesen, Volkswagen hohe Gewinne zu sichern und darüber mittelbar von Gehalts- und Bonuszahlungen zu profitieren.
Der neue Prozess fügt sich ein in eine Serie von Verfahren, mit denen deutsche Gerichte den Dieselskandal juristisch aufarbeiten. Bereits im Mai 2025 endete nach mehreren Jahren Verhandlung der erste große Betrugsprozess in Braunschweig mit Urteilen gegen vier Angeklagte: Zwei erhielten Haftstrafen, zwei Bewährungsstrafen. Die Verurteilten sehen sich als Bauernopfer und haben Revision eingelegt; eine Entscheidung darüber steht aus, der tatsächliche Haftantritt dürfte sich entsprechend verzögern. Ein zweites Verfahren gegen fünf teils ehemalige Führungskräfte des Konzerns läuft seit November 2025, den vier Männern und einer Frau werden unter anderem Betrug, Steuerhinterziehung und strafbare Werbung vorgeworfen. Für diesen Prozess sind Termine bis mindestens Ende 2026 angesetzt.
Prominent, aber derzeit ruhend, bleibt das Verfahren gegen den früheren Vorstandschef Martin Winterkorn. Er war im ersten Braunschweiger Prozess zunächst Mitangeklagter, sein Verfahren wurde jedoch aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt und wegen Verhandlungsunfähigkeit vorläufig eingestellt. Winterkorn hatte vor Gericht strafrechtliche Verantwortung zurückgewiesen. Ein rechtskräftiges Urteil im Kontext der Dieselaffäre liegt hingegen aus München vor: Ex-Audi-Chef Rupert Stadler wurde dort zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie zur Zahlung von 1,1 Millionen Euro verurteilt. Parallel dazu hatte VW in den USA, wo der Skandal 2015 durch eine Mitteilung der Umweltbehörde EPA öffentlich geworden war, bereits mehr als 20 Milliarden Dollar an Strafen und Entschädigungen gezahlt; frühere Mitarbeiter wurden dort zu langen Freiheitsstrafen verurteilt.