KI verändert die Arbeitswelt: Ein Whitepaper der Adecco Group verdeutlicht die Notwendigkeit einer koordinierten Steuerung hybrider Belegschaften

23.07.2026

Ein neues, von der Adecco Group in Auftrag gegebenes Whitepaper kommt zu dem Ergebnis, dass KI die Arbeitswelt verändert, und zeigt auf, wie Unternehmen Menschen, KI-Agenten und physische KI-Systeme aufeinander abstimmen können

  • Die Beschäftigungsquoten in den OECD-Ländern liegen weiterhin nahe ihren Rekordhöhen
  • Die KI verändert Arbeitsaufgaben schneller, als sie Arbeitsplätze abbaut; die Anpassung verläuft jedoch je nach Branche, Berufsbild und organisatorischer Bereitschaft unterschiedlich.
  • Zwischen 2022 und 2025 wurden 1,9 Millionen neue Arbeitsplätze im Bereich der künstlichen Intelligenz geschaffen
  • Die Chance liegt darin, die Einführung in Unternehmen zu fördern: Nur 18 % der US-amerikanischen Unternehmen und 20 % der europäischen Unternehmen haben KI in großem Umfang in ihre Kernabläufe integriert, sodass noch erheblicher Spielraum für eine weitere Transformation der Belegschaft besteht.
  • Die Steuerung hybrider Belegschaften entwickelt sich zu einer neuen Managementdisziplin im Zeitalter der Datenintelligenz

ZÜRICH, 23. Juli 2026 /PRNewswire/ -- The Adecco Group (SIX: hat heute ein gemeinsam mit Altermind erarbeitetes Whitepaper mit dem Titel „On the threshold: AI, the future of work and the rise of hybrid labor markets" veröffentlicht. Der Bericht stellt dar, dass das eigentliche Risiko für die Weltwirtschaft in der Trägheit der Unternehmen liegt. Unternehmen schaffen es nicht, die Arbeitsabläufe schnell genug neu zu gestalten, um Produktivitätsgewinne zu erzielen, Vertrauen zu sichern und aus ihren KI-Investitionen Mehrwert zu schaffen. In diesem Beitrag wird ein neues Modell vorgestellt, von dem die Adecco Group glaubt, dass es die Arbeitsorganisation im nächsten Jahrzehnt prägen wird: Koordination hybrider Belegschaften. Hierbei handelt es sich um die Disziplin, Arbeitsabläufe so neu zu gestalten, dass Menschen, KI-Agenten, Automatisierung und physische KI jeweils dazu beitragen, den größtmöglichen Mehrwert und die größtmögliche Wirkung zu erzielen.

The Adecco Group

Denis Machuel, CEO der Adecco Group, sagte: „Die Fakten sprechen eine klare Sprache: Künstliche Intelligenz verändert die Arbeitswelt der Zukunft grundlegend und bietet die Chance, die Art und Weise, wie Unternehmen Wert schaffen, neu zu gestalten. Die nächste Phase der KI wird durch eine Neugestaltung der Arbeit gewonnen – indem man versteht, was Menschen tun sollten, was KI-Agenten leisten können, wie sich Kompetenzen weiterentwickeln und welche Kompetenzen in Zukunft benötigt werden sowie wie Wert geschaffen und gemessen wird. Das ist die Aufgabe der Orchestrierung hybrider Belegschaften, und genau das ist unsere Mission."

„Technologie schafft Möglichkeiten. Die Menschen machen daraus einen Mehrwert. Die Koordination einer hybriden Belegschaft sorgt für Skalierbarkeit. Wir sind bereit, die menschliche Seite der KI-Transformation voranzutreiben."

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.

Das Whitepaper steht hier zum Download bereit:

Alle Dokumente finden Sie auf dieser Website.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

The Adecco Group Corporate Press Office

Group External Communications, The Adecco Group

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Rodrigo Sánchez Flores – Tel: +34 658 06 54 02

Jürg Schneider - Tel: +41 79 876 09 21

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.