iScooter startet europaweite 45-Tage-Kampagne zum Schul- und Semesterstart, um einen intelligenteren Schul- und Hochschulweg zu fördern

28.07.2026

BERLIN, 28. Juli 2026 /PRNewswire/ -- iScooter, ein Innovator im Bereich persönlicher Mobilitätslösungen, hat eine 45-tägige „Back-to-School"-Aktion für europäische Verbraucher angekündigt, die vom 28. Juli bis zum 10. September 2026 läuft. Die Kampagne, die auf die Hauptsaison für den Schulanfangseinkauf im August ausgerichtet ist, bietet exklusive Rabatte für Schüler/innen und Studierende, limitierte Zubehörangebote sowie eine Reihe von Produkten für die Elektromobilität, die auf unterschiedliche Pendler- und Lebensstilbedürfnisse zugeschnitten sind.

iScooter electric scooters offer a smart and convenient commuting solution for students returning to school across Europe.

Da die Studierenden auf den Campus zurückkehren und sich Familien auf das neue Schuljahr vorbereiten, gewinnen flexible Mobilitätslösungen zunehmend an Bedeutung. Für Studierende und junge Pendler können kompakte und praktische Mobilitätslösungen dazu beitragen, kurze Strecken zwischen Campus, Wohnheim und öffentlichen Verkehrsmitteln zu vereinfac Gleichzeitig gehen die Einkäufe von Familien zum Schulanfang oft über die täglichen Pendelbedürfnisse hinaus, was eine Nachfrage nach Mobilitätsprodukten schafft, die für verschiedene Altersgruppen geeignet sind.

Um diesen vielfältigen Anforderungen gerecht zu werden, umfasst die Kampagne von iScooter mehrere Kategorien, darunter Elektroroller, E-Bikes und elektrische Kinderfahrzeuge. Das vorgestellte Sortiment umfasst die Modelle i8M, i9M,F7 und EB1Sund bietet Lösungen für Studierende, Pendler und Familien.

Der i8M E-Scooter ist als praktisches Modell für den urbanen Alltag positioniert und richtet sich an Nutzer, die eine komfortable und zuverlässige Lösung für ihre täglichen Wege suchen. Der i9M E-Scooter bietet eine ausgewogene Kombination aus Reichweite und Fahrkomfort und eignet sich ideal für regelmäßige Fahrten in der Stadt. Für Fahrerinnen und Fahrer, die eine bequemere Mobilitätslösung bevorzugen, bietet der F7 E-Scooter mit Sitz eine vielseitige Option für den täglichen Einsatz und längere Freizeitfahrten. Für Nutzer, die eine flexible Alternative zur urbanen Mobilität suchen, bietet das EB1S E-Bike eine leichte und faltbare Lösung, die sich ideal für den täglichen Arbeitsweg eignet.

Im Rahmen der Aktion erhalten berechtigte Studierende, die die Identitätsprüfung über EDiU abschließen, einen zusätzlichen Rabatt von 8 % auf ausgewählte Produkte. Darüber hinaus haben die ersten 50 qualifizierten Kunden die Möglichkeit, ein Zubehörpaket für Studierende mit 50 % Rabatt zu erwerben. Die limitierten Pakete sind erhältlich, solange der Vorrat reicht.

Über direkte Verbraucherangebote hinaus führt iScooter zudem ein Studierenden-Partnerprogramm ein, um die Zusammenarbeit mit Hochschulgemeinden auszubauen. Durch Kooperationen mit studentischen Kreativen, Hochschulgruppen und relevanten Partnern zielt das Programm darauf ab, während der Zeit des Semesterbeginns mehr Studierende mit praktischen Lösungen für die Elektromobilität in Kontakt zu bringen.

Informationen zu iScooter

iScooter wurde 2015 gegründet und entwickelt intelligente, nachhaltige Lösungen für den Individualverkehr, die zur Entlastung des städtischen Verkehrs und zur Bewältigung ökologischer Herausforderungen beitragen. Die Marke genießt in über 30 Ländern großes Vertrauen und bietet durch innovatives Design und nutzerorientierte Funktionen intuitive, emissionsfreie Mobilität, die sauberere, effizientere Wege zur Arbeit und flexible Mobilitätserlebnisse für den Alltag ermöglicht.

Weitere Informationen finden Sie auf:

Website: www.iscooterglobal.de

Instagram: https://www.instagram.com/iscooter.eu/  

YouTube: https://www.youtube.com/@iScooter/videos  

Facebook: https://www.facebook.com/iScooterEU

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.