Hisense präsentiert PX4 Pro und bringt damit das professionelle Kinoerlebnis nach Hause

03.08.2026

QINGDAO, China, 3. August 2026 /PRNewswire/ -- Hisense, eine führende Marke im Bereich globaler Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräte, hat heute PX4 Pro angekündigt, ein neues TriChroma Laser Cinema, das das Großbilderlebnis in den Alltag integrieren soll. Mit Projektionsgrößen von 80 bis 200 Zoll sorgt er für ein fesselndes Unterhaltungserlebnis bei Filmen, Sportübertragungen und Spielen – vom Fernsehen am Tag bis zum Spielen bis spät in die Nacht.

Im Mittelpunkt dieses Erlebnisses steht die Möglichkeit, die Größe und Wirkung eines Kinos nach Hause zu holen. Mit 3.500 ANSI-Lumen liefert der PX4 Pro helle, lebendige Bilder mit der Schärfe und visuellen Wirkung, die für ein wahrhaft fesselndes Großbilderlebnis erforderlich sind.

Angetrieben von der LPUTM Digital Laser Engine 3.0 bietet der PX4 Pro eine BT.2020-Farbabdeckung von 118 % und gibt so ein breiteres Spektrum an satten, naturgetreuen Farben wieder, sodass Nutzer mehr Farbtöne und Nuancen erkennen können, die von den Content-Erstellern beabsichtigt waren. Seine exklusive Dynamic Grayscale Technology und das verbesserte Iris-Objektiv bringen Details in dunklen Szenen und HDR-Inhalten zum Vorschein und verleihen jedem Einzelbild mehr Tiefe und Realismus.

Und der PX4 Pro ersetzt nicht nur einen Fernseher für Filme, sondern definiert neu, was ein Projektor leisten kann – von der Wiedergabe bei Tageslicht bis hin zu Wettkampf-Gaming. Er ist der weltweit erste von FreeSyncTMPremium zertifizierte TriChroma-Laser-Kino-Projektor, der die flüssige, reaktionsschnelle Leistung, die Gamer erwarten, mit einer extrem niedrigen Latenz von 1 ms, einer Bildwiederholfrequenz von 2K bei 240 Hz, VRR und Dolby Vision Gaming auf die große Leinwand bringt. Da Xbox Cloud Gaming über ein zukünftiges VIDAA-Update verfügbar sein wird, können Nutzer auch Blockbuster-Titel ohne Konsole genießen.

Zu einem großartigen Filmabend gehört mehr als nur ein größeres Bild. Es geht darum, in die Geschichte einzutauchen, Farben so zu sehen, wie sie gedacht sind, und Details zu entdecken, die jede Szene realistisch wirken lassen. Mit dem PX4 Pro lässt sich dieses Erlebnis über den Filmabend hinaus ausweiten – von Sportübertragungen am Tag über Familienunterhaltung bis hin zu immersivem Gaming – und bietet so mehr Möglichkeiten, den großen Bildschirm zum Teil des Alltags zu machen.

Informationen zu Hisense

Hisense, das 1969 gegründet wurde, ist ein weltweit anerkannter Marktführer im Bereich Haushaltsgeräte und Unterhaltungselektronik mit Niederlassungen in über 180 Ländern und hat sich auf die Bereitstellung hochwertiger Multimedia-Produkte, Haushaltsgeräte und intelligenter IT-Lösungen spezialisiert. Laut Omdia ist Hisense weltweit die Nummer 1 im Segment der TV-Geräte mit einer Größe von 100 Zoll und mehr (2023-2026Q1). Als The Origin of RGB MiniLED ist Hisense weiterhin führend bei der RGB MiniLED-Innovation der nächsten Generation. Als offizieller Sponsor des FIFA World Cup 2026TM engagiert sich Hisense für globale Sportpartnerschaften, um das weltweite Publikum anzusprechen.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.