JIAXING, China, 12. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Hanshow, ein Weltmarktführer für elektronische Regaletiketten (Electronic Shelf Labels, ESL) und digitale Lösungen für den Einzelhandel, hat seinen Nachhaltigkeitsbericht (Environmental, Social and Governance, ESG) für das Jahr 2025 veröffentlicht, der die Fortschritte des Unternehmens bei der Verankerung von Nachhaltigkeit in seiner Unternehmensstrategie, technologischen Innovationen, globalen Geschäftsaktivitäten und im Einzelhandelsökosystem dokumentiert. Der Bericht orientiert sich am „EPIIC"-Rahmenwerk für nachhaltige Entwicklung von Hanshow und beleuchtet die Bemühungen des Unternehmens, eine umweltfreundlichere, intelligentere und integrativere Transformation des Einzelhandels voranzutreiben.

Während sich der weltweite Einzelhandel immer schneller in Richtung Digitalisierung und kohlenstoffarme Betriebsabläufe bewegt, treibt Hanshow seine Strategie 2.0 voran, deren zentraler Motor „KI + Daten" und deren grundlegende Kompetenz Digital-Twin-Technologien sind. ESG-Grundsätze sind in den Bereichen Produktinnovation, Lieferkettenmanagement, Kundenservice und globale Geschäftstätigkeit fest verankert.
Hanshow baut sein Portfolio an intelligenten Lösungen für den Einzelhandel weiter aus, darunter die intelligenten Regalsysteme NexShelf, die intelligente Marketinglösung NexConnect, die Robotiklösung NexMate, das digitalisierte Filialmanagement NexOptim sowie die intelligenten Energielösungen NexGrid. Gemeinsam tragen diese Technologien dazu bei, dass Einzelhändler ihre betriebliche Effizienz steigern, ihr Energiemanagement optimieren, Emissionen senken und das Kundenerlebnis verbessern können. Im Jahr 2025 hat Hanshow Kunden in mehr als 80 Ländern und Regionen unterstützt und dazu beigetragen, den Übergang zu intelligenteren und nachhaltigeren Abläufen im Einzelhandel zu beschleunigen.
In Bezug auf die Governance hält sich Hanshow strikt an die geltenden Gesetze und Vorschriften und verfügt über ein strukturiertes Rahmenwerk für Risiko- und IP-Management mit mehr als 800 Schutzrechten. Hanshow hält strenge Standards in Bezug auf Informationssicherheit und Datenschutz ein, was durch SOC-2-Typ-II- und SOC-3-Zertifizierungen bestätigt wird. Im Jahr 2025 erhielt Hanshow externe Auszeichnungen, darunter das Wind ESG Rating A und die EcoVadis-Goldmedaille.
Im sozialen Bereich setzt sich Hanshow als Unterzeichner der „Women's Empowerment Principles" (WEPs) der Vereinten Nationen für einen verantwortungsvollen und integrativen Arbeitsplatz ein und baut gleichzeitig die Mitarbeiterförderung, eine integrative Personalpolitik, das gesellschaftliche Engagement sowie bildungsorientierte gemeinnützige Aktivitäten aus.
Hanshow arbeitet zudem mit globalen Einzelhändlern, Technologiepartnern, akademischen Einrichtungen und Akteuren der Lieferkette zusammen, um verantwortungsbewusste Innovationen voranzutreiben. Zu den wichtigsten Initiativen zählen die Zusammenarbeit mit Microsoft zur Erforschung des Store Digital Twin Framework, gemeinsame Forschungsprojekte mit der Universität Cambridge sowie die fortgesetzte Leitung der Bluetooth SIG BLE ESL Working Group in der Rolle des Vorsitzes, um die Branchenstandards voranzutreiben.
„Unser Börsengang markiert zugleich eine neue Dimension der Verantwortung", sagte Shiguo Hou, Geschäftsführer von Hanshow. „Gemäß dem Leitbild unseres EPIIC-Rahmenwerks für nachhaltige Entwicklung unterstützen wir Einzelhändler dabei, dauerhaften Wert zu schaffen und gleichzeitig den Wandel der Branche hin zu einer kohlenstoffarmen, intelligenten Zukunft voranzutreiben."
Hanshow wird sich auch in Zukunft dafür einsetzen, weltweit ein widerstandsfähigeres, integrativeres und nachhaltigeres Einzelhandelsökosystem aufzubauen.

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Im langjährigen Streit um ein Millionenbußgeld wegen Datenschutzverstößen hat das Landgericht Berlin die Strafe gegen die Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen auf 900.000 Euro festgesetzt. Die Berliner Datenschutzbehörde hatte 2019 wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ursprünglich 14,5 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen, das inzwischen zum Immobilienkonzern Vonovia gehört, war gegen den Bescheid vorgegangen und hatte sich durch mehrere Instanzen gewehrt.
Aus Sicht der Kammer liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor, weil Deutsche Wohnen zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine ausreichenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen hatte, um nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig zu löschen. Die Behörde stellte bei Stichproben unter anderem unrechtmäßig gespeicherte Kopien von Personalausweisen, Gehaltsabrechnungen und Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen fest. Nach Angaben der Datenschutzaufsicht soll die Zahl der betroffenen Mieter im sechsstelligen Bereich gelegen haben.
Die Richter bewerteten den Verstoß jedoch „in einem milderen Licht“ und sahen die ursprünglich angesetzte Summe von rund 14 Millionen Euro als nicht gerechtfertigt an. Positiv wurde gewertet, dass das Unternehmen kooperiert und ein umfangreiches IT-Projekt zur Einführung eines datenschutzkonformen Archivsystems gestartet hatte. Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass Deutsche Wohnen die notwendigen Anpassungen schneller hätte umsetzen können. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer nach rund dreimonatiger Beweisaufnahme eine Geldbuße in Höhe von 7,3 Millionen Euro gefordert.
Der Fall hatte zwischenzeitlich grundsätzliche Bedeutung für die Sanktionierung von Unternehmen nach der DSGVO erlangt. Das Landgericht Berlin hatte das Verfahren 2021 zunächst wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, weil die Behörde keine konkret verantwortliche natürliche Person benannt hatte. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft befasste sich das Berliner Kammergericht mit dem Fall und rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dieser entschied im Dezember 2023, dass Datenschutzbehörden Bußgelder auch dann direkt gegen Unternehmen verhängen dürfen, wenn keine individuelle Ordnungswidrigkeit einer Leitungsperson nachgewiesen ist – vorausgesetzt, der Verstoß wurde schuldhaft begangen. Auf dieser Grundlage musste das Landgericht nun erneut entscheiden und setzte das Bußgeld deutlich unterhalb der ursprünglichen Forderung fest.