GIGABYTE feiert auf der COMPUTEX 2026 sein 40-jähriges Bestehen mit prämierten Innovationen in den Bereichen KI, Gaming und Design

12.06.2026

TAIPEH, 12. Juni 2026 /PRNewswire/ -- GIGABYTE, einer der führenden Hersteller von Motherboards, Grafikkarten und Hardware-Lösungen, hat im Rahmen der COMPUTEX 2026 mehrere Auszeichnungen für Produktneuheiten erhalten. Unter dem Motto „ENTER INFINITY" („Aufbruch in die Unendlichkeit") zum 40-jährigen Bestehen präsentierte das Unternehmen Neuheiten in den Bereichen KI, Gaming, Produktdesign und Nutzererfahrung. Mehrere vorgestellte Produkte erhielten Auszeichnungen und Würdigungen von internationalen Medien und Branchenorganisationen.

GIGABYTE Celebrates 40 Years of Milestone at COMPUTEX 2026 with Award-Winning AI, Gaming, and Design Showcases

Im Mittelpunkt der Präsentation stand das Motherboard X870E AORUS INFINITY NEXT, das in Fachmedien für seine Kombination aus von Raumfahrttechnik inspiriertem Engineering, fortschrittlichen Kühltechnologien und markanter Ästhetik hervorgehoben wurde. Das Motherboard verfügt über thermische Materialien, wie sie auch in Raketentriebwerken zum Einsatz kommen, Metall-3D-Drucktechnologien, eine AI-Gyroid-Struktur zur Vergrößerung der Kühlfläche um bis zu 44 % sowie ein 64-Phasen-Stromversorgungsdesign, das bis zu 5.120 Ampere Gesamtstrom liefern kann. Tom's Hardware lobte es als „vollgepackt mit noch nie zuvor eingesetzter Thermotechnik in Raumfahrtqualität und einer noch nie dagewesenen Ästhetik". Mit der Vorstellung wurde auch die umfassendere INFINITY-Serie präsentiert, die Motherboards, Grafikkarten, Gaming-Peripheriegeräte und Gehäuse umfasst und die „ENTER INFINITY"-Vision auf ein breiteres Ökosystem für PC-Builds überträgt.

GIGABYTE zeigte zudem, wie KI- und Gaming-Technologien im eigenen Produktökosystem zusammengeführt werden. Die AI TOP-Lösungen, KI-PCs und die prämierte AORUS GeForce RTX™ 5090 AI BOX demonstrieren skalierbare lokale KI-Fähigkeiten, von persönlicher Produktivität bis hin zu anspruchsvollen KI-Workflows. Der mit dem COMPUTEX Best Choice Award ausgezeichnete Gaming-Laptop AORUS MASTER 16 AI unterstreicht den Anspruch von GIGABYTE, intelligente Gaming-Erlebnisse mit hoher Performance zu bieten. Darüber hinaus erweitert das Unternehmen sein Displayportfolio um den in Fachmedien gelobten FM275K16P, einen 27-Zoll-5K-Multi-Mode-Mini-LED-Gaming-Monitor, und stärkt damit seine Positionierung im Bereich moderner Displaytechnologien.

Designinnovationen waren während der gesamten Präsentation ein weiterer Schwerpunkt. Von der AORUS GeForce RTX™ 5080 INFINITY WOOD-Grafikkarte bis hin zum STEALTH-PC-Ökosystem ohne sichtbare Kabel demonstriert GIGABYTE, wie performanceorientiertes Engineering und hochwertige Ästhetik auf modernen Gaming-Plattformen zusammenspielen können. Dieselbe Designphilosophie zeigte sich im Rahmen der Messe auch in der Ausstellung „ENTER INFINITY" selbst. Durch eine modulare Standarchitektur, wiederverwendbare Ausstellungssysteme sowie eine nachhaltigkeitsorientierte Ablaufplanung schuf GIGABYTE ein ansprechendes Ausstellungserlebnis, das mit der COMPUTEX 2026 ECOBooth Sustainable Exhibition Certification ausgezeichnet wurde. So konnten sowohl die Einbindung der Besucher als auch die Umweltverantwortung gleichermaßen gefördert werden.

Anlässlich des 40-jährigen Bestehens von GIGABYTE steht „ENTER INFINITY" sowohl für einen Meilenstein als auch für eine Zukunftsvision, die KI, Gaming, Design und Nachhaltigkeit verbindet, um die nächste Generation intelligenter Computertechnologie mitzugestalten. Weitere Informationen finden sich auf der offiziellen Website.

Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2996556/Computex_Award_1920x1080.jpg

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Rechtsstreit um KI-Inhalte: Gericht weist Googles Vermittler-Argumentation zurück

12.06.2026

Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.

Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.

Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.