Der Bericht hebt saubere Energie, Innovation und ESG-Anerkennung hervor
ZIBO, China, 15. Juli 2026 /PRNewswire/ -- INTCO Medical („das Unternehmen"), ein weltweit führender Hersteller von Einweghandschuhen, hat seinen ESG-Bericht (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) für 2025 veröffentlicht. Darin werden die Fortschritte in den Bereichen Emissionsreduzierung, Umstellung auf saubere Energie, Produktinnovation, Qualitätsmanagement, Unternehmensführung und soziale Verantwortung dargelegt, mit denen das Unternehmen seine langfristige Nachhaltigkeitsstrategie vorantreibt.

Der Bericht hebt die Anstrengungen von INTCO Medical hervor, Nachhaltigkeit in seine Geschäftstätigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu integrieren. 2025 setzte das Unternehmen die Verbesserung der Ressourceneffizienz, den Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien und die Stärkung der Governance-Praktiken fort und förderte gleichzeitig die Produktqualität, eine verantwortungsvolle Beschaffung sowie die Mitarbeiterentwicklung.
Förderung einer kohlenstoffarmen Fertigung
INTCO Medical verbesserte weiterhin die Energieeffizienz und reduzierte die Umweltauswirkungen seiner Fertigungsabläufe. 2025 sanken die CO₂-Emissionen pro Handschuh auf 18,14 Gramm CO₂-Äquivalent, was einem Rückgang von 11,14 % gegenüber dem Vorjahr und von 32,5 % im Vergleich zum Referenzwert von 2022 entspricht. Damit wurde das Etappenziel des Unternehmens, eine Reduzierung um 25 % bis 2030, vorzeitig erreicht. Der Wasserverbrauch pro Handschuh sank auf 0,20 Liter, was einem Rückgang von 6,88 % entspricht und das Ziel des Unternehmens für 2024 erfüllt.
Zudem erzeugte das Unternehmen 12.537,23 MWh Strom aus erneuerbaren Energien wie Solar- und Windkraft. INTCO Medical strebt bis 2050 die CO₂-Neutralität in seinen eigenen Betriebsabläufen an.

Förderung nachhaltigen Wachstums durch Innovation
Innovation stand weiterhin im Mittelpunkt der Nachhaltigkeitsstrategie von INTCO Medical. 2025 investierte das Unternehmen weiterhin in Forschung und Entwicklung, Produktverbesserungen und intelligente Fertigung und trieb gleichzeitig seine Kerngeschäftsbereiche voran: medizinische Verbrauchsmaterialien, medizinische Rehabilitationsgeräte und Physiotherapie.
Das Unternehmen baute seine Fähigkeiten im Bereich der intelligenten Fertigung weiter aus, darunter automatisierte Produktionslinien, präzise Prozesssteuerung und digitale Systeme, die die Produktionseffizienz, die Produktkonsistenz und die Ressourcennutzung steigern. Es behielt wichtige Marktzugangsqualifikationen und Qualitätszertifizierungen bei und bediente Kunden in mehr als 150 Ländern und Regionen.
Stärkung von Qualität, Unternehmensführung und Verantwortung in der Lieferkette
INTCO Medical verbesserte weiterhin seine Qualitätsmanagement- und Corporate-Governance-Systeme. Das Unternehmen befolgt international anerkannte Qualitätsmanagementstandards, darunter ISO 13485 und ISO 9001, und verfeinert kontinuierlich interne Prozesse, um Produktkonsistenz und betriebliche Effizienz zu gewährleisten.
Auch die Verantwortung in der Lieferkette blieb ein zentraler Schwerpunkt. INTCO Medical arbeitet mit einem breiten Lieferantennetzwerk zusammen und bezieht Nachhaltigkeitsaspekte in die Lieferantenbewertung und das Lieferantenmanagement ein. Das Unternehmen strebt den Aufbau transparenter, stabiler und für beide Seiten vorteilhafter Beziehungen zu Lieferanten an und unterstützt gleichzeitig eine zuverlässige Produktlieferung für Kunden sowie verantwortungsbewusste Abläufe entlang seiner gesamten Wertschöpfungskette.
Investitionen in Mitarbeiter und Gemeinschaften
Der Bericht hebt zudem die Bemühungen von INTCO Medical in den Bereichen Mitarbeiterentwicklung, Inklusion am Arbeitsplatz und gesellschaftliches Engagement hervor. 2025 beschäftigte das Unternehmen 12.941 Mitarbeiter, wobei Frauen 57,76 % der Belegschaft, 35,00 % der Führungspositionen und 55,56 % des Vorstands ausmachten. Die Schulungsquote der Mitarbeiter erreichte 100 % bei durchschnittlich 31,55 Stunden pro Mitarbeiter.
Über seine Geschäftstätigkeit hinaus unterstützte INTCO Medical weiterhin Initiativen in den Bereichen öffentliche Gesundheit, Bildung, Behindertenhilfe und medizinische Versorgung. Bis zum Jahresende beliefen sich die kumulierten Spenden des Unternehmens auf über 76,86 Millionen RMB.
Anerkennung für Fortschritte im ESG-Bereich
INTCO Medical erhielt 2025 mehrere ESG-Ratings und Auszeichnungen, darunter ein Wind-ESG-Rating von A, das EcoVadis-Abzeichen „Committed" zum zweiten Mal in Folge sowie WRAP- und BSCI-Zertifizierungen. Die Produkte des Unternehmens erhielten zudem sowohl LCA- als auch CO₂-Fußabdruck-Zertifizierungen. Zudem wurde das Unternehmen im Sustainability Yearbook (China-Ausgabe) 2025 von S&P Global als Best Improvement Company sowie auf der Liste der ESG Leaders to Watch 2026 von Bloomberg Businessweek/Green Gold aufgeführt.
Diese Auszeichnungen unterstreichen die kontinuierlichen Fortschritte von INTCO Medical in den Bereichen ESG-Governance, verantwortungsvolle Fertigung und nachhaltige Entwicklung und festigen seine Position als globaler Hersteller im Gesundheitswesen mit langfristigen ESG-Verpflichtungen.
Der vollständige ESG-Bericht 2025 ist hier verfügbar.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.