Durch die Übernahme sichert sich das Unternehmen eine bedeutende Beteiligung an einer der größten privaten digitalen Infrastrukturplattformen der USA. Die SWI Group richtet ihre Anlagen für Hochleistungsrechner und KI-Anwendungen neu aus und baut damit die weltweite Gesamtkapazität der Gruppe auf 3,6 GW aus.
LONDON und AMSTERDAM, 15. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Die an der Euronext Amsterdam notierte SWI Group („SWI"; SWICH) gab heute den Erwerb einer bedeutenden Beteiligung an Genesis Digital Assets Limited („GDA") bekannt, einer der größten privaten Plattformen für digitale Infrastruktur, die vorwiegend in den USA tätig ist. Der Gesamtkaufpreis beläuft sich auf 500 Millionen US-Dollar.
GDA verfügt über 1,3 GW an freigegebenen und genehmigten Netzanschlüssen. Die Plattform umfasst 15 Standorte, darunter mehrere Standorte in Texas, die den Anforderungen von Hyperscalern entsprechen.
Die SWI Group beabsichtigt, die Plattform von ihrem derzeitigen Betrieb im Bereich des Schürfens digitaler Vermögenswerte auf Hochleistungsrechner- und KI-Anwendungen umzustellen und dabei das operative Know-how der Gruppe im Bereich KI-fähiger Infrastruktur über ihre europäische Rechenzentrumsplattform AiOnX zu nutzen.
In Kombination mit der 2,3-GW-Plattform von AiOnX in Irland, dem Vereinigten Königreich, Dänemark, Spanien und Italien verschafft die Übernahme der SWI Group eine transatlantische Gesamtkapazität von 3,6 GW an KI-fähiger digitaler Infrastruktur – eine der weltweit größten Kapazitäten in den Händen eines einzelnen Unternehmens.
Nach Abschluss der Transaktion wird die Gruppe wertmäßig etwa 77,2 % der mit den Vorzugsaktienklassen von GDA verbundenen Liquidationspräferenz in Höhe von 1,124 Mrd. USD sowie etwa 38,3 % des gesamten Aktienbestands halten.
„Stromanschlüsse sind heute das wertvollste Gut in der digitalen Infrastruktur, und die Umwandlung alter Kryptowährungs-Mining-Infrastruktur in KI und Hochleistungsrechner ist die beste und sinnvollste Nutzung dieser Vermögenswerte", sagte Max-Hervé George, Gründer und Chief Executive Officer der SWI Group.. „Wir investieren seit 2020 in Stromanschlüsse. So sieht diese Strategie in großem Maßstab aus."
Informationen zur SWI Group
Die SWI Stoneweg Icona Group (www.swi.com), die an der Euronext Amsterdam unter dem Tickersymbol SWICH (ISIN: (SGXPZ11CH7U7) notiert ist, ist ein globaler Investmentkonzern, der von Unternehmergeist geprägt ist und in einer Reihe von Branchen tätig ist, darunter Rechenzentren, Immobilien, Kreditwesen und der Finanzsektor. Die Anlagestrategien der Gruppe basieren auf gründlicher Recherche, fundiertem Wissen aus erster Hand und der Fähigkeit, Strategien effizient umzusetzen, um das größtmögliche Renditepotenzial zu maximieren. Die SWI Group stützt sich auf lokale operative Teams, um weltweit Chancen sowohl im Immobilienbereich als auch bei Investmentstrategien zu identifizieren, zu entwickeln und zu verwalten. Die SWI Group verwaltet derzeit Vermögenswerte von rund 10 Milliarden Euro und hat mehr als 280 Beschäftigte in 26 Niederlassungen weltweit.
Informationen zu AiOnX
AiOnX ist die hundertprozentige Tochtergesellschaft der SWI Group, die sich auf die Entwicklung und den Betrieb von Rechenzentren spezialisiert hat. Derzeit befinden sich fünf Standorte in Irland, dem Vereinigten Königreich, Dänemark, Spanien und Italien in der Entwicklung, die zusammen eine KI-fähige Kapazität von 2,3 GW in Europa bieten.
Informationen zu Genesis Digital Assets Limited
Genesis Digital Assets Limited verfügt über mehr als 1,3 GW an mit Strom versorgten Flächen in Anlagen, die sich vorwiegend in den USA und Schweden befinden, darunter mehrere Standorte in Texas, die den Anforderungen von Hyperscalern entsprechen. Das Unternehmen wird auf Hochleistungsrechnen und KI-Anwendungen ausgerichtet.
Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.