TAIPEH und PARIS, 18. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Die Hon Hai Technology Group (Foxconn) (TWSE:2317), weltweit größter Anbieter von KI-Servern, hat ihre globale Führungsposition im Bereich KI-Fabriken und souveräner KI-Infrastruktur weiter ausgebaut und auf der VivaTech ihre End-to-End-Integrationsfähigkeiten vorgestellt, mit denen auch der weltweit modernste KI-Supercomputer im Rack-Maßstab aufgebaut wird.
Bei seinem Europadebüt und als Anerkennung für Europas größtes Start-up- und Technologieevent präsentierte der weltweit größte Elektronikhersteller Spitzentechnologien wie NVIDIA Vera Rubin NVL72, NVIDIA-HGX -Plattformen und NVIDIA-MGX-Architekturen sowie zwei seiner Elektrofahrzeuge und Fortschritte in der humanoiden Robotik.
„Foxconn erschließt Transformationschancen und diversifizierte Geschäftsmodelle in europäischen Branchen. Durch die Förderung der technologischen Zusammenarbeit mit Industrie, Start-ups, Regierung sowie Wissenschaft stärken wir unsere Präsenz in Europa nach dem Modell Build-Operate-Localize (Aufbauen, Betreiben, Lokalisieren)", sagte James Wu, Bereichsleiter sowie Sprecher von Foxconn, und bezog sich dabei auf das innovative BOL-Geschäftsmodell der Gruppe, das Gemeinschaften vor Ort unterstützt.
Um die Bedeutung des Marktes zu unterstreichen, kündigte Foxconn gemeinsam mit seinen Partnern Bull aus Frankreich, einem führenden Anbieter im Bereich fortschrittliches Computing und KI, sowie NVIDIA zudem einen strategischen Meilenstein für den Aufbau der NVIDIA Vera Rubin NVL72-Plattform von Europa aus an, die unter der Marke Bull vermarktet werden soll.
Am Foxconn-Stand 2B41 steht NVIDIA Vera Rubin NVL72 für die nächste Entwicklungsstufe agentengestützter KI. Ebenfalls ausgestellt waren NVIDIA HGX Rubin NVL8 sowie das System NVIDIA MGX 4U und unterstrichen damit die Fertigungsstärken der Gruppe in den Bereichen hochdichte KI-Racks, Recheneinschübe, Flüssigkeitskühlung, Stromversorgung und Systemintegration. Darüber hinaus zeigte die Gruppe mit Visionbay.ai, ihrer dedizierten Geschäftseinheit für KI-Supercomputing und Cloud-Betrieb – einem NVIDIA Cloud Partner (NCP) –, End-to-End-Lösungen, die den gesamten Stack vom Betrieb von KI-Fabriken über technische Dienstleistungen bis hin zu Anwendungsökosystemen abdecken.
Zum ersten Mal in Europa kann die Öffentlichkeit zwei moderne Elektrofahrzeuge besichtigen und darin Platz nehmen, die von der Foxconn-Tochter FOXTRON Vehicle Technologies im Rahmen des Geschäftsmodells Contract Design and Manufacturing Service (CDMS, vertragsbasierte Entwicklungs- und Fertigungsdienstleistungen) angeboten werden. Ein sportlicher Crossover des Typs MODEL B – der in Taiwan unter der Marke BRIA vertrieben wird – und ein Lifestyle-Mehrzweckfahrzeug des Typs MODEL D verdeutlichen die Kompetenzen der Gruppe in den Bereichen Elektrofahrzeugplattformen, Gesamtfahrzeugdesign, intelligente Cockpits und fortschrittliche E/E-Architekturen (Elektrik/Elektronik).
Unterdessen demonstriert ein humanoider Roboter auf Rädern zweiarmige Zusammenarbeit bei Präzisionsmontageaufgaben. Die verkörperte Intelligenz leitet sich aus realen Fabrikszenarien ab und kombiniert simulationsgestütztes Training mit Weiterentwicklung vor Ort, um eine schnelle Einführung sowie eine skalierbare Umsetzung in Produktionsstätten zu unterstützen.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.