ISTANBUL, 10. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Zoomlion Heavy Industry Science & Technology Co., Ltd. („Zoomlion") sorgte auf der KOMATEK 2026 in Istanbul mit der Vorstellung seines humanoiden Roboters Z01 für großes Aufsehen. Neben mehr als 40 Exponaten aus dem Bereich der High-End-Baumaschinen, für die Aufträge im Wert von über 1 Milliarde RMB verbucht wurden, entwickelte sich die Z01 zu einer der meistbeachteten Attraktionen der Veranstaltung.

Der zweibeinige humanoide Roboter, der für industrielle Zusammenarbeit, intelligente Führung und Bildungsanwendungen konzipiert wurde, demonstrierte während der gesamten Messe koordinierte Bewegungen und präzise Einsatzfähigkeiten. Bei einer Live-Demonstration führte der Z01 eine Tai-Chi-Übung vor und stellte dabei fortschrittliche Bewegungssteuerung, dynamisches Gleichgewicht sowie Fähigkeiten zur Mensch-Roboter-Interaktion unter Beweis, was eine große Zahl von Besuchern anzog.
Die Vorstellung von Z01 unterstreicht das wachsende Engagement von Zoomlion im Bereich der verkörperten KI, wobei Roboter mit verkörperter KI und damit verbundene aufstrebende Branchen die dritte Wachstumskurve des Unternehmens bilden.
Zoomlion verfügt über erhebliche Vorteile bei der Entwicklung verkörperter Intelligenz. Als eines der ersten Unternehmen in Chinas Baumaschinenbranche, das in industrielle IoT-Technologien investiert hat, hat das Unternehmen durch Zvalley, seine KI-gestützte Tochtergesellschaft für das industrielle Internet, eine starke digitale Grundlage geschaffen, die von fast 1.300 Fachkräften aus Technik und Forschung und Entwicklung unterstützt wird.
Seit 2024 hat Zoomlion die Entwicklung von Technologien für verkörperte KI durch seine integrierten Innovationskapazitäten in den Bereichen Hardware und Software beschleunigt. Das Unternehmen hat ein umfassendes Technologie-Framework etabliert, das Roboterhardware, Kernkomponenten, Entscheidungs- und Bewegungssteuerungssysteme sowie Software-Ökosysteme abdeckt. Gleichzeitig trägt die Integration von KI- und Robotiktechnologien dazu bei, den intelligenten Wandel der Geschäftsbereiche Baumaschinen, Landmaschinen und Bergbaumaschinen von Zoomlion voranzutreiben.
Bis Ende 2025 hatte Zoomlion acht Prototypen von Robotern mit eingebetteter KI in vier Hauptkategorien entwickelt und damit ein diversifiziertes Produktportfolio geschaffen, das humanoide und radgetriebene Roboter umfasst. Unter Nutzung der umfangreichen industriellen Umgebungen des Unternehmens wurden diese Roboter in realen Anwendungen bei Zoomlion Smart City validiert, darunter Logistikabwicklung, Werksinspektion, Be- und Entladen, Vormontage und Qualitätsprüfung. Diese Einsätze haben wertvolle Betriebsdaten und Erfahrungen für die zukünftige groß angelegte Kommerzialisierung geliefert.
Anfang dieses Jahres stellte Zoomlion auf der Hannover Messe 2026 „Robot Ops", seine Entwicklungsplattform für verkörperte KI, vor und demonstrierte den kooperativen Einsatz von humanoiden und Logistikrobotern. Die Veranstaltung unterstrich die Fortschritte des Unternehmens bei der Übertragung verkörperter KI von der Laborforschung auf praktische Anwendungen in Industriequalität und hob dabei die Anpassungsfähigkeit an reale Umgebungen, autonome Entscheidungsfindung und die Zusammenarbeit mehrerer Roboter hervor.
Heute werden Roboter mit verkörperter KI bereits in zahlreichen Fertigungsprozessen innerhalb der Zoomlion Smart City eingesetzt. Zoomlion hat sich der Entwicklung verkörperter Intelligenz mit industrieller Ausrichtung verschrieben, wobei der Fokus auf realen Szenarien und dem Aufbau von Fähigkeiten von Grund auf liegt. Durch die Etablierung eines robusten industriellen Datensystems für verkörperte KI und die Weiterentwicklung eines ingenieurtechnisch orientierten Roboterdesigns und einer entsprechenden Fertigung legt das Unternehmen stetig den Grundstein für den großflächigen Einsatz von Technologien mit verkörperter Intelligenz in verschiedenen Branchen.
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Im langjährigen Streit um ein Millionenbußgeld wegen Datenschutzverstößen hat das Landgericht Berlin die Strafe gegen die Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen auf 900.000 Euro festgesetzt. Die Berliner Datenschutzbehörde hatte 2019 wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ursprünglich 14,5 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen, das inzwischen zum Immobilienkonzern Vonovia gehört, war gegen den Bescheid vorgegangen und hatte sich durch mehrere Instanzen gewehrt.
Aus Sicht der Kammer liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor, weil Deutsche Wohnen zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine ausreichenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen hatte, um nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig zu löschen. Die Behörde stellte bei Stichproben unter anderem unrechtmäßig gespeicherte Kopien von Personalausweisen, Gehaltsabrechnungen und Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen fest. Nach Angaben der Datenschutzaufsicht soll die Zahl der betroffenen Mieter im sechsstelligen Bereich gelegen haben.
Die Richter bewerteten den Verstoß jedoch „in einem milderen Licht“ und sahen die ursprünglich angesetzte Summe von rund 14 Millionen Euro als nicht gerechtfertigt an. Positiv wurde gewertet, dass das Unternehmen kooperiert und ein umfangreiches IT-Projekt zur Einführung eines datenschutzkonformen Archivsystems gestartet hatte. Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass Deutsche Wohnen die notwendigen Anpassungen schneller hätte umsetzen können. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer nach rund dreimonatiger Beweisaufnahme eine Geldbuße in Höhe von 7,3 Millionen Euro gefordert.
Der Fall hatte zwischenzeitlich grundsätzliche Bedeutung für die Sanktionierung von Unternehmen nach der DSGVO erlangt. Das Landgericht Berlin hatte das Verfahren 2021 zunächst wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, weil die Behörde keine konkret verantwortliche natürliche Person benannt hatte. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft befasste sich das Berliner Kammergericht mit dem Fall und rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dieser entschied im Dezember 2023, dass Datenschutzbehörden Bußgelder auch dann direkt gegen Unternehmen verhängen dürfen, wenn keine individuelle Ordnungswidrigkeit einer Leitungsperson nachgewiesen ist – vorausgesetzt, der Verstoß wurde schuldhaft begangen. Auf dieser Grundlage musste das Landgericht nun erneut entscheiden und setzte das Bußgeld deutlich unterhalb der ursprünglichen Forderung fest.