CTEK erweitert sein Portfolio um eine neue Generation vernetzter Batterieladelösungen für den Automotive Aftermarket
FALUN, Schweden, 20. Juli 2026 /PRNewswire/ -- CTEK (ISIN: SE0016798763) (WKN: A3C283) (XETRA: 1F7) hat eine neue Vereinbarung mit der BMW Group geschlossen und wird künftig das Batterieladegerät CS ONE (Gen 2) für das Aftermarket-Portfolio des Automobilherstellers liefern. Bestandteil der Vereinbarung ist eine lizenzierte Version des CS ONE (Gen 2), die in ausgewählten Märkten erhältlich sein wird.

Das CTEK CS ONE (Gen 2) verfügt über die APTO™ (Adaptive Charging)-Technologie, die den Ladevorgang automatisch an den jeweiligen Batterietyp anpasst und dadurch das Laden besonders einfach und effizient macht.
Mit der Vereinbarung baut CTEK seine Position als zuverlässiger Partner für Premium-Batterieladelösungen weiter aus. BMW Group Kunden erhalten damit Zugang zu intelligenter Ladetechnologie, die die Batteriewartung vereinfacht und verbessert.
CTEK ist Premium Lieferant von mehr als 50 der weltweit führenden Fahrzeughersteller. Die Zusammenarbeit mit der BMW Group unterstreicht die Rolle von CTEK als führender OEM-Partner für Batterieladelösungen und zeigt die steigende Nachfrage nach intelligenten, vernetzten und zukunftssicheren Ladesystemen.
Das CS ONE (Gen 2) erkennt Batterietyp und Batteriekapazität automatisch und wählt selbstständig das optimale Ladeprogramm aus – ganz ohne Tasten oder manuelle Eingaben.
In Verbindung mit der CTEK-App erhalten Anwender zusätzliche Funktionen, können den Ladevorgang in Echtzeit überwachen und den vollen Funktionsumfang bequem per Smartphone über WLAN oder Bluetooth nutzen.
Das CS ONE (Gen 2) unterstützt sowohl Blei-Säure- als auch Lithium-Batterien. Damit eignet sich das Ladegerät für nahezu die gesamte Fahrzeugpalette der BMW Group und trägt dazu bei, Leistung und Lebensdauer der Fahrzeugbatterie nachhaltig zu maximieren.
Henk Lubberts, President Professional Division bei CTEK, erklärt:
„CTEK entwickelt zuverlässige und innovative Batterieladelösungen, die den Anwendern den Umgang mit Fahrzeugbatterien so einfach wie möglich machen. Die Zusammenarbeit mit der BMW Group verbindet modernste Fahrzeugtechnik mit intelligenter Ladetechnologie und unterstützt Kundinnen und Kunden dabei, jederzeit mobil zu bleiben.
Unsere Technologie macht das Batterieladen intuitiv und komfortabel. In Kombination mit der CTEK-App sowie der Unterstützung von Blei-Säure- und Lithium-Batterien bietet das CS ONE (Gen 2) eine zukunftssichere Lösung – für die Fahrzeuge von heute und morgen."
Die Auslieferung der lizenzierten Versionen des CS ONE (Gen 2) erfolgt im dritten Quartal 2026 und ist ab dann erhältlich über ausgewählte Aftermarket-Kanäle der BMW Group.
Hinweise für die Redaktion
Über CTEK
CTEK wurde in Dalarna, Schweden, gegründet und ist die weltweit führende Marke für Batterieladelösungen, insbesondere für das Laden von Fahrzeugen. CTEK bietet ein breites Produktsortiment von innovativen 12-V- und 24-V-Batterieladegeräten bis hin zu Ladelösungen für moderne Elektrofahrzeuge an. CTEKs Unternehmenskultur basiert auf einer Leidenschaft für Innovation und einem umfangreichen Engagement, den Übergang zu einer umweltfreundlicheren Mobilität durch die Einhaltung branchenführender ESG-Standards zu unterstützen.
Mehr Informationen zu CTEK unter: www.ctek.com/de/
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Pressekontakt
fischerAppelt
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.