NEW YORK, 19. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Die Cohen Brothers Realty Corporation gibt bekannt, dass der Bauträger und Unternehmer Charles S. Cohen nach mehr als zweijährigem Rechtsstreit den gesamten Restbetrag der von der Fortress Investment Group geltend gemachten Forderung beglichen hat, berichtet David López, Leiter der Rechtsabteilung der Cohen Brothers Realty Corporation. Da die persönliche Verpflichtung von Herrn Cohen zur Begleichung der im Fortress-Urteil festgesetzten Schuld nun vollständig erfüllt ist, ist die Gefahr der Bestellung eines Insolvenzverwalters von Rechts wegen entfallen und gegenstandslos geworden.

Cohen war seit über 20 Jahren Kunde von Fortress, und die zahlreichen Finanzierungen, die sie gemeinsam abgeschlossen haben, waren für beide Seiten über zwei Jahrzehnte hinweg finanziell lohnend. Die Beziehung verschlechterte sich im Januar 2024, als die Cohen Brothers behaupteten, Fortress habe eine Kreditverlängerung für ein von Cohen kontrolliertes Kreditnehmerunternehmen nicht gewährt. In der Folge wurde eine persönliche Bürgschaft von Cohen für den Darlehensbetrag zugunsten von Fortress gerichtlich bestätigt.
„Charles Cohen ist seinen persönlichen Verpflichtungen stets nachgekommen", erklärte López. „Die Begleichung des ausstehenden Betrags aus dem Fortress-Urteil steht im Einklang mit Herrn Cohens Integrität und bestätigt seinen Charakter als ehrbarer Geschäftsmann."
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Apotheken in Deutschland erhalten deutlich mehr Handlungsspielraum: Der Bundesrat hat eine Reform der schwarz-roten Koalition passieren lassen, die die Rolle der Offizinen im Gesundheitswesen spürbar aufwertet. Ziel ist es, die wohnortnahe Versorgung zu stärken, Wartezeiten in Arztpraxen zu reduzieren und Prävention sowie Früherkennung auszubauen. Das Paket war zuvor bereits vom Bundestag beschlossen worden.
Kern der Reform ist ein erweitertes Leistungsangebot in Apotheken. Künftig sollen dort zusätzliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen möglich sein, etwa zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Angeboten rund um das Rauchen. Apotheken können damit stärker als bisher in der Prävention ansetzen und Risiken identifizieren, bevor es zu manifesten Erkrankungen kommt.
Auch im Impfbereich werden die Kompetenzen ausgeweitet. Neben den bereits etablierten Grippe- und Corona-Impfungen dürfen Apotheken künftig alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen anbieten, darunter etwa Tetanus. Ergänzend werden Blutabnahmen erlaubt, etwa um Medikamentenwirkungen zu kontrollieren. Damit rücken Apotheken näher an klassische ärztliche Tätigkeitsfelder heran, ohne diese vollständig zu ersetzen.
Besonders sensibel ist die neue Möglichkeit, in eng begrenzten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abzugeben. Erlaubt ist künftig die einmalige Ausgabe der kleinsten Packungsgröße auf Selbstzahlerbasis, wenn ein Arzneimittel seit längerem eingenommen wird und die Fortführung der Therapie keinen Aufschub erlaubt. Die Regelung soll Versorgungslücken schließen, etwa wenn ein Rezept nicht rechtzeitig vorliegt, und bleibt zugleich strikt begrenzt, um Missbrauch zu vermeiden.