Betrugsopfer, die zwischen 2014 und 2019 in die betrügerische Kryptowährung OneCoin investiert und einen Nettoverlust erlitten haben, können unter Umständen im Rahmen des vom Justizministerium durchgeführten Antragsverfahrens auf Rückgewähr eine Entschädigung erhalten.

13.04.2026

PHILADELPHIA, 13. April 2026 /PRNewswire/ -- Die folgende Erklärung wird von Kroll Settlement Administration im Namen des Justizministeriums der Vereinigten Staaten in Bezug auf das OneCoin Cryptocurrency Remission Program („Remission Program") abgegeben.

Worum geht es hier?

Das Justizministerium hat ein Antragsverfahren auf Rückgewähr eingeleitet, um Betrugsopfer zu entschädigen, die zwischen 2014 und 2019 in die betrügerische Kryptowährungsplattform OneCoin investiert haben. Die Staatsanwaltschaft der Vereinigten Staaten für den Southern District of New York hat im Southern District of New York mehrere Strafverfahren mit Bezug zu OneCoin eingeleitet.

Zwischen 2014 und 2019 haben Ruja Ignatova und Karl Sebastian Greenwood, Mitgründer von OneCoin Ltd., sowie weitere Beteiligte ein groß angelegtes internationales Anlagebetrugssystem im Bereich Kryptowährungen organisiert, durch das Investoren aus aller Welt geschädigt wurden. Das System umfasste die Vermarktung und den Verkauf einer betrügerischen Kryptowährung, was weltweit zu erheblichen finanziellen Verlusten für die Opfer führte. Die Staatsanwaltschaft der Vereinigten Staaten für den Southern District of New York hat die strafrechtliche Einziehung der Erträge aus dem Betrugssystem betrieben, und die Nettoerlöse aus diesen eingezogenen Vermögenswerten werden im Rahmen des Rückgewährverfahrens zur Entschädigung der Opfer zur Verfügung stehen. Opfer, die vom OneCoin-System betroffen sind, können Anträge auf Rückgewähr stellen, um eine Entschädigung zu erhalten.

Wer kommt für eine Entschädigung in Betracht?

Opfer, die zwischen 2014 und 2019 OneCoin-Kryptowährung erworben und unter Berücksichtigung abgeschlossener Auszahlungen oder anderweitiger Rückflüsse einen Nettoverlust ihrer Investition erlitten haben, kommen in dieser Angelegenheit möglicherweise für eine Entschädigung in Betracht. Die Einreichung eines Antrags auf Rückgewähr garantiert jedoch keine Zahlung. Weder das Justizministerium noch der Rückgewährverwalter erheben Gebühren für die Einreichung eines Antrags oder für die Teilnahme am Rückgewährverfahren. Außerdem benötigen Sie keinen Rechtsanwalt, um einen Antrag einzureichen.

Welche Möglichkeiten haben Opfer?

  • Reichen Sie das Antragsformular bis zum 30. Juni 2026 ein: Um an diesem „Remission Program" teilzunehmen, müssen Sie ein vollständig ausgefülltes Antragsformular einreichen. Im Rahmen Ihrer Einreichung werden Sie aufgefordert, die durch das System entstandenen finanziellen Verluste nachzuweisen. Dem Antragsformular müssen Belege für alle geltend gemachten Verluste beigefügt werden. Anträge auf Rückgewähr können per Post oder online auf www.onecoinremission.com eingereicht werden.



  • Nichts unternehmen: Wenn Sie nicht am Remission-Programm teilnehmen möchten, müssen Sie kein Antragsformular einreichen. Es sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Wenn Sie keinen Antrag auf Rückgewähr einreichen, werden Sie im Rahmen des Remission-Programms nicht berücksichtigt.

Weitere Informationen

Dies ist nur eine Zusammenfassung. Weitere Einzelheiten zum Antragsverfahren auf Rückgewähr und Anweisungen zur Einreichung eines Antrags finden Sie wie folgt:

Besuchen Sie: www.onecoinremission.com

Rufen Sie an: 1-833-421-9748

E-Mail: info@OneCoinRemission.com

Schreiben richten Sie an: OneCoin Remission, c/o Kroll Settlement Administration LLC, P.O. Box 225391, New York, NY 10150-5391

Cision View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/betrugsopfer-die-zwischen-2014-und-2019-in-die-betrugerische-kryptowahrung-onecoin-investiert-und-einen-nettoverlust-erlitten-haben-konnen-unter-umstanden-im-rahmen-des-vom-justizministerium-durchgefuhrten-antragsverfahrens-auf--302739789.html

Insolvenzen steigen erneut: Gastgewerbe, Bau und Logistik besonders unter Druck

14.04.2026

Die Welle an Unternehmensinsolvenzen in Deutschland setzt sich zu Jahresbeginn fort, auch wenn das Tempo zunächst etwas gedämpfter ausfällt. Im Januar meldeten die Amtsgerichte 1.919 beantragte Firmenpleiten, ein Plus von 4,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat, wie das Statistische Bundesamt auf Basis vorläufiger Zahlen mitteilte. Im Dezember war der Anstieg mit knapp 14 Prozent noch deutlich kräftiger ausgefallen. Die Statistik bildet zudem nur die Fälle ab, die von den Gerichten so weit bearbeitet werden, dass sie in die amtliche Erfassung einfließen – der Insolvenzantrag selbst kann laut Bundesamt oft fast drei Monate zurückliegen.

Besonders hart trifft es weiterhin das Gastgewerbe. Hier verzeichneten die Statistiker 9,1 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen und damit die höchste Quote aller Branchen. Überdurchschnittlich betroffen waren außerdem Verkehr und Lagerei sowie das Baugewerbe. Die Belastungen aus schwacher Nachfrage, gestiegenen Kosten und dem Ende vieler Pandemie-Sonderhilfen spiegeln sich damit weiter im Insolvenzgeschehen wider, auch wenn die Januar-Zahlen im historischen Vergleich noch nicht die stärksten Ausschläge zeigen.

Ein Blick auf die Quartalsdaten des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) deutet jedoch auf eine deutlich angespanntere Lage hin. Das IWH, das die Entwicklung der Insolvenzen monatlich auswertet, zählte im ersten Quartal 2026 insgesamt 4.573 Firmenpleiten – den höchsten Stand seit mehr als 20 Jahren. Höher lagen die Zahlen zuletzt im dritten Quartal 2005. Allein im März registrierte das Institut 1.716 Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften, 71 Prozent mehr als in einem durchschnittlichen März der Jahre 2016 bis 2019 und damit deutlich über dem Niveau der Vor-Corona-Zeit.

Nach Einschätzung von IWH-Forscher Steffen Müller ist kurzfristig keine nachhaltige Entspannung zu erwarten. Es sei möglich, dass sich die sehr hohen Werte aus dem März im laufenden Quartal wiederholten, sagte er. Bereits 2025 war die Zahl der Unternehmenspleiten nach amtlichen Angaben auf den höchsten Stand seit 2014 gestiegen: 24.064 Fälle entsprachen einem Zuwachs von gut 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Schon 2023 und 2024 hatten die Insolvenzen jeweils um mehr als 20 Prozent zugelegt. Vor diesem Hintergrund dürfte der moderate Januar-Anstieg eher als Zwischenstopp in einem längerfristigen Aufwärtstrend zu werten sein als als Beginn einer Trendwende.