LUGANO, Schweiz, 9. Juni 2026 /PRNewswire/ -- BE OPEN hat die Gewinner des Publikums- und des Gründerpreises im Rahmen von „DESIGN EQUALITY with Innovation", bekannt gegeben – dem 7. internationalen Wettbewerb des auf die SDGs ausgerichteten Programms. Das mehrjährige Programm richtet sich an Studierende und Absolventen und soll junge Kreative dazu anregen, innovative Lösungen für eine prosperierende und nachhaltige Zukunft zu entwickeln.
Der Start von unter dem Motto „Design Equality" im Jahr 2025 markierte den 30. Jahrestagder Pekinger Erklärung, die 1995 auf der Vierten Weltfrauenkonferenz von allen 189 UN-Mitgliedstaaten angenommen wurde. Darin werden strategische Ziele und Maßnahmen zur Förderung von Frauen und zur Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter festgelegt. BE OPEN schloss sich dieser Initiative an, indem es den Wettbewerb 2025/2026 der Erreichung des SDG Nr. 5 widmete und Lösungen förderte, die die Gleichstellung der Geschlechter befürworten und vorantreiben, den Bedürfnissen von Frauen und Mädchen gerecht werden und Frauen als Innovatorinnen und Unternehmerinnen unterstützen.
Elena Baturina, Gründerin von BE OPEN, eine internationale Unternehmerin und selbst engagierte Förderin von Innovation, äußerte sich zum Abschluss des Wettbewerbs: „Seit nunmehr sieben Jahren in Folge setzt sich BE OPEN für die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung ein, indem es junge Menschen weltweit dazu ermutigt, ihre kreativen und intellektuellen Fähigkeiten unter Beweis zu stellen, indem sie sich Herausforderungen stellen, die für die gesamte Menschheit von entscheidender Bedeutung sind. Jedes Jahr erhalten wir Hunderte von bemerkenswerten, aufschlussreichen und einfallsreichen Einsendungen. Dieser kontinuierliche Einsatz bestärkt uns in unserer Überzeugung, dass die Ausbildung und Inspiration junger Menschen der effektivste Weg zu einem wirksamen Wandel ist. Unsere Aufgabe ist es, eine Generation heranzubilden, die in der Lage ist, zukünftige Herausforderungen durch Kreativität, Wissensaustausch und Zusammenarbeit zu bewältigen."
Um dieses Engagement zu unterstützen, geht der von Elena Baturina persönlich gestiftete „Founder's Choice Prize" in Höhe von 3.000 Euro an Ellena Vianne, Tria Indah Lestari, Farida Doa Valentina und Adnan Hasyim Wibowo von der Universitas Indonesia für das „Roots Menstrual Care System". Roots ist ein nachhaltiges System zur Menstruationshygiene, das für die indigene Gemeinschaft der Orang Rimba im Bukit-Duabelas-Nationalpark auf Sumatra entwickelt wurde. Das Projekt wurde speziell für die Bedingungen im tropischen Regenwald konzipiert und verbindet biologisch abbaubare Menstruationsprodukte aus lokal gewonnenen Naturmaterialien mit von Frauen geführten Wirtschaftsmodellen und einer kulturell verankerten Gesundheitsaufklärung.
BE OPEN bedankt sich zudem bei allen, die für die Projekte gestimmt und dabei geholfen haben, die Preisträger des mit 2.000 Euro dotierten Publikumspreises zu ermitteln – Akshat Shah, Harshavi Patel und Aryaa Bhagwat, Absolventen des Centre for Environmental Planning and Technology der Universität in Indien, für ihr Projekt Samvaad Saathi: Ein Dienst, der Frauen, die als Tagelöhnerinnen im Baugewerbe arbeiten, den Zugang zu Finanzdienstleistungen ermöglicht. Samvaad Saathi bietet eine schrittweise, begleitete Unterstützung beim Aufbau der finanziellen Unabhängigkeit von Frauen: Unterstützung bei der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen, der Eröffnung von Bankkonten, der Anmeldung bei Renten- und Sozialversicherungssystemen sowie beim Verständnis ihrer Einkommens- und Sparmöglichkeiten.
Zusätzlich zu den Geldstipendien erhalten alle Gewinner Zugang zu relevanten Bildungsangeboten und eine voll bezahlte Reise zu einer großen Veranstaltung zum Thema Nachhaltigkeit, damit sie ihre Projekte Entscheidungsträgern und einem globalen Publikum präsentieren können.
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Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.
Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.
Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.
Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.