XIAMEN, China, 10. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Kurz nachdem Antaisolar in Wood Mackenzies globalen PV-Tracker-TOP10 für 2026 auf Platz 7 eingestuft und zum globalen A-Class-Tracker-Hersteller ernannt wurde, stellte das Unternehmen, ein führender Experte für Lösungen für digitale und intelligente Montagesysteme für Photovoltaik (PV), sein aktualisiertes Produktportfolio auf der 19. SNEC-Messe in Shanghai vor. Antaisolar präsentierte seinen verbesserten 2P-Multi-Drive-Tracker TAI-Universal, den Flaggschiff-1P-Tracker AT-Spark sowie die umfassenden ALTRA-ROOF-Lösungen und unterstrich damit sein Engagement für hochwertige Produktforschung und -entwicklung in verschiedenen Solaranwendungen.
Produkt-Upgrades für das gesamte Sortiment
Im Mittelpunkt des Interesses stand der neu überarbeitete 2P-Multi-Drive-Tracker TAI-Universal, der auf der SNEC 2026 erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Der überarbeitete TAI-Universal-Tracker zeichnet sich durch verstärkte Hauptstrukturen und Verbindungsstellen aus und unterstützt Spannweiten von bis zu 80 Metern sowie eine Windbeständigkeit von 60 m/s. Diese Verbesserungen tragen dazu bei, die Anzahl der Pfähle zu reduzieren und die projektbezogenen Stromgestehungskosten (LCOE) zu senken.
Der Flaggschiff-1P-Tracker AT-Spark bietet eine um 40 % höhere strukturelle Steifigkeit und eine um 50 % höhere Festigkeit und ist damit ideal für Großprojekte sowie Projekte in komplexem Gelände. Das ALTRA-ROOF-System, ausgestattet mit der Snapfit-Schnellmontagetechnologie, bietet flexible Gestaltungsmöglichkeiten sowie erhöhte Stabilität und gewährleistet zuverlässige Leistung in dezentralen PV-Anlagen.
Erreichte Branchenanerkennung und Zertifizierungen
Das Engagement von Antaisolar für Produktqualität wurde von unabhängigen Branchenstellen anerkannt. Am 3. Juni unterzeichnete Antaisolar eine strategische Vereinbarung mit TÜV Rheinland über Zertifizierungen für den Marktzugang im Vereinigten Königreich sowie eine ESG-Kooperation mit TÜV SÜD und stärkte damit die Glaubwürdigkeit seiner Produkte. Am 4. Juni erhielt das ALTRA-METAL (Metalldachsystem mit Doppelbogen) von Antaisolar die UL-2703-Zertifizierung und AT-Spark erhielt die IEC-62817-Zertifizierung, wodurch die Einhaltung internationaler Normen bestätigt wurde. Darüber hinaus wurde AT-Spark mit dem SNEC „Gigawatt-Level Award" ausgezeichnet, der seine herausragende Leistung bei groß angelegten Solarkraftwerken würdigt.
Ausbau globaler Partnerschaften
Am 4. Juni unterzeichnete Antaisolar strategische Vereinbarungen mit Gebeng Energy und RAYSTECH und erreichte damit wichtige Meilensteine in Südostasien und Australien. Die Partnerschaften umfassen Solarprojekte mit mehr als 800 MW sowie die Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Vertriebskanälen, der Projektabwicklung und der Marktbearbeitung in Australien. Bis Ende 2025 erreichten die weltweiten Auslieferungen von Antaisolar 50,1 GW in 21 Ländern und stärkten damit seine internationale Präsenz sowie seine Führungsrolle in der Photovoltaikbranche.
Mit einem klaren Fokus auf Produktinnovation, geprüfte Qualität und globale Expansion bekräftigte Antaisolar auf der SNEC 2026 seine Mission „Raise a Green World" („Eine grüne Welt aufbauen") und sein Ziel, den Übergang zu sauberer, kohlenstoffarmer Energie zu beschleunigen.
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Im langjährigen Streit um ein Millionenbußgeld wegen Datenschutzverstößen hat das Landgericht Berlin die Strafe gegen die Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen auf 900.000 Euro festgesetzt. Die Berliner Datenschutzbehörde hatte 2019 wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ursprünglich 14,5 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen, das inzwischen zum Immobilienkonzern Vonovia gehört, war gegen den Bescheid vorgegangen und hatte sich durch mehrere Instanzen gewehrt.
Aus Sicht der Kammer liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor, weil Deutsche Wohnen zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine ausreichenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen hatte, um nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig zu löschen. Die Behörde stellte bei Stichproben unter anderem unrechtmäßig gespeicherte Kopien von Personalausweisen, Gehaltsabrechnungen und Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen fest. Nach Angaben der Datenschutzaufsicht soll die Zahl der betroffenen Mieter im sechsstelligen Bereich gelegen haben.
Die Richter bewerteten den Verstoß jedoch „in einem milderen Licht“ und sahen die ursprünglich angesetzte Summe von rund 14 Millionen Euro als nicht gerechtfertigt an. Positiv wurde gewertet, dass das Unternehmen kooperiert und ein umfangreiches IT-Projekt zur Einführung eines datenschutzkonformen Archivsystems gestartet hatte. Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass Deutsche Wohnen die notwendigen Anpassungen schneller hätte umsetzen können. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer nach rund dreimonatiger Beweisaufnahme eine Geldbuße in Höhe von 7,3 Millionen Euro gefordert.
Der Fall hatte zwischenzeitlich grundsätzliche Bedeutung für die Sanktionierung von Unternehmen nach der DSGVO erlangt. Das Landgericht Berlin hatte das Verfahren 2021 zunächst wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, weil die Behörde keine konkret verantwortliche natürliche Person benannt hatte. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft befasste sich das Berliner Kammergericht mit dem Fall und rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dieser entschied im Dezember 2023, dass Datenschutzbehörden Bußgelder auch dann direkt gegen Unternehmen verhängen dürfen, wenn keine individuelle Ordnungswidrigkeit einer Leitungsperson nachgewiesen ist – vorausgesetzt, der Verstoß wurde schuldhaft begangen. Auf dieser Grundlage musste das Landgericht nun erneut entscheiden und setzte das Bußgeld deutlich unterhalb der ursprünglichen Forderung fest.