Zweites Urteil in Serie: Bayerischer Gerichtshof kassiert Praxis der Bundespolizei

13.04.2026


Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat anlasslose Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze erneut im Nachhinein für rechtswidrig erklärt und damit die Rechtmäßigkeit der deutschen Grenzpraxis grundlegend infrage gestellt. In dem nun entschiedenen Verfahren ging es um eine Deutsche, die 2022 und 2023 mit Fernbussen und der Bahn zwischen ihrem damaligen Wohnort Wien und München pendelte und dabei mehrfach von der Bundespolizei kontrolliert worden war. Ihre Klage war in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht München abgewiesen worden, in der Berufung gab ihr der VGH nun Recht.

Die Richter kamen zu dem Schluss, dass das Bundesinnenministerium die wiederholte Verlängerung der Binnengrenzkontrollen an der Grenze zu Österreich nicht im Einklang mit dem Schengener Grenzkodex und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) begründet hatte. Für die jeweils sechsmonatigen Verlängerungszeiträume – konkret von November 2021 bis Mai 2022 sowie von November 2022 bis Mai 2023 – wäre nach Auffassung des Gerichts eine neue, ernsthafte Bedrohung erforderlich gewesen. Aus den Anordnungsschreiben sei eine solche Bedrohungslage jedoch „nicht substantiiert zu entnehmen“ gewesen.

Insbesondere die Argumentation mit einer „weiterhin“ hohen Sekundärmigration oder der Belastung der Aufnahmekapazitäten für Flüchtlinge reichte dem Gericht nicht aus, um den Eingriff in die eigentlich kontrollfreien Binnengrenzen der Schengen-Zone zu rechtfertigen. Nach der EuGH-Rechtsprechung könne sich die Bundesregierung zudem nicht pauschal auf den Schutz der nationalen Sicherheit, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung oder die innere Sicherheit berufen, um die verlängerten Kontrollen zu legitimieren. Die Entscheidung reiht sich in ein früheres Urteil des VGH ein: Bereits vor gut einem Jahr hatte das Gericht einem Österreicher Recht gegeben, der sich gegen eine Kontrolle in einem Zug in Bayern im Juni 2022 gewehrt hatte.

Unmittelbare Auswirkungen auf die aktuell weiter praktizierten Grenzkontrollen hat das neue Urteil nach Gerichtsangaben vorerst nicht. Es ist zudem noch nicht rechtskräftig; der Bundesregierung steht der Weg zum Bundesverwaltungsgericht offen. Gleichwohl erhöht die wiederholte Rüge aus München den juristischen und politischen Druck auf Berlin, die Begründungen für Eingriffe in die Schengen-Freizügigkeit enger an den Vorgaben des EU-Rechts auszurichten und die Praxis an der deutsch-österreichischen Grenze auf den Prüfstand zu stellen.

Gutachten soll Lücke bei Finanzierung des Bahnprojekts Leipzig–Chemnitz offenlegen

14.04.2026


Ein neues Gutachten soll Bewegung in den stockenden Ausbau der Bahnstrecke Leipzig–Chemnitz bringen. Nach Angaben des sächsischen Infrastrukturministeriums wird derzeit eine Machbarkeitsuntersuchung für den Nordabschnitt zwischen Geithain und Leipzig erarbeitet. Die Deutsche Bahn hat dafür ein externes Büro beauftragt. Zu den konkreten Inhalten des Auftrags wurden bislang keine Angaben gemacht, Ziel ist jedoch mehr Klarheit über technische Optionen, Kosten und mögliche Ausbauvarianten.

Die Verbindung zwischen Leipzig und Chemnitz gilt als zentrale Achse für Pendler und die Industrieregion Südwestsachsen. Die Strecke bindet die Region an den Fernverkehr an und wird zugleich vom Güterverkehr genutzt. Historische Belastungen erschweren jedoch den heutigen Betrieb: Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde einer der beiden Gleisstränge als Reparation demontiert, zudem fehlt bis heute eine Oberleitung. Seit Jahren wird daher über einen zweigleisigen Ausbau und eine Elektrifizierung diskutiert, die einen 30-Minuten-Takt im Regionalverkehr und Fernzüge bis nach Chemnitz ermöglichen sollen.

Konkreter ist bisher lediglich der südliche Abschnitt zwischen Geithain und Chemnitz. Nach jüngsten Aussagen des Infrastrukturministeriums sollen die Bauarbeiten dort 2032 beginnen und bis 2035 dauern. Die Finanzierung dieses Abschnitts ist über Mittel von Bund und Land vorgesehen. Deutlich weniger greifbar ist dagegen der Fahrplan für den Nordabschnitt bis Leipzig: Hier stehen grundlegende Planungen noch aus, weshalb es keinen belastbaren Zeitplan gibt.

Für den nördlichen Teil der Strecke sind im Rahmen des Strukturwandels in Kohleregionen knapp 500 Millionen Euro eingeplant. Nach Einschätzung der Beteiligten wird dieser Betrag für einen vollständigen Ausbau jedoch nicht ausreichen. Das laufende Gutachten soll deshalb auch die Finanzierungslücke präziser beziffern und Entscheidungsgrundlagen für weitere Mittel schaffen. Bis die Ergebnisse vorliegen und politische Beschlüsse folgen, bleibt der Ausbau der Schienenverbindung zwischen Leipzig und Chemnitz ein Langfristprojekt mit offenen finanziellen und zeitlichen Parametern.