Thüringer Sternensensor wird zum Kompass der neuen Mondmission

05.04.2026


Mit dem Start der NASA-Mission Artemis II von Cape Canaveral ist Thüringen an einem der sichtbarsten Raumfahrtprojekte der Gegenwart beteiligt. Eine zentrale Rolle spielt dabei ein Sternensensor der Jena-Optronik GmbH, der die exakte Ausrichtung und Navigation des Raumschiffs übernimmt. Er gilt als eine Art „Kompass der Mission“ und soll die Raumkapsel auf ihrem Weg in die Mondumlaufbahn präzise auf Kurs halten.

Artemis II ist die erste bemannte Mondmission seit Apollo 17 im Jahr 1972 und auf rund zehn Tage angelegt. Ziel ist es, Navigation, Kommunikation und Lebenserhaltungssysteme unter realen Einsatzbedingungen zu testen, bevor weitere Schritte des Mondprogramms folgen. Für die Steuerung des Raumschiffs sind die optischen Navigationssysteme entscheidend: Die Sternensensoren kombinieren Optik mit Bildverarbeitung und nutzen die Position von Sternen zur Orientierung im All.

Nach Unternehmensangaben kommt es bei der Mondmission besonders auf Genauigkeit an, da bereits kleinste Fehler aufgrund der großen Distanz zwischen Erde und Mond zu erheblichen Kursabweichungen führen können. Entsprechend hoch sind auch die Anforderungen an die Software, vor allem bei einer bemannten Mission. Im Projektteam der Jena-Optronik werde daher besonderes Augenmerk auf diese Aspekte gelegt, heißt es aus dem Unternehmen, das seit Jahrzehnten Systeme zur Lageregelung von Satelliten und Raumfahrzeugen entwickelt.

Die Beteiligung an Artemis II knüpft an eine lange Raumfahrttradition in Jena an, die bis in die DDR-Zeit zurückreicht. Sternen-, Rendezvous- und Dockingsensoren aus Thüringen waren bereits bei zahlreichen Weltraummissionen im Einsatz. Die Staatskanzlei in Erfurt spricht mit Blick auf die aktuelle Mission von einem neuen Kapitel der bemannten Raumfahrt, in dem Thüringen „mittendrin“ sei. Ministerpräsident Mario Voigt verfolgte den Start der Raumkapsel mit vier Astronauten den Angaben zufolge live bei der Jena-Optronik und bezeichnete den Einsatz der Technik aus dem „Grünen Herzen Deutschlands“ als starkes Signal für die Innovationskraft des Standorts.

Krankenhausreform: 44 Kliniken in Sachsen-Anhalt vor Neuordnung ihres Leistungsspektrums

05.04.2026


Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt will die Neuordnung der Krankenhauslandschaft noch vor der Landtagswahl im September gesetzlich absichern. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) bereitet dazu eine Änderung des Krankenhausgesetzes vor, die die Grundlage für eine umfassende Klinikreform legen soll. Kernfrage ist, welche Häuser künftig welche Leistungen anbieten dürfen – etwa ob Knieoperationen an einem Standort konzentriert und Hüft-Eingriffe an einem anderen gebündelt werden.

Im Mittelpunkt der Reform stehen neu definierte Leistungsgruppen. Für diese Behandlungsbereiche sollen einheitliche Anforderungen an Ausstattung und Fachärzte gelten. Nur Krankenhäuser, die diese Vorgaben erfüllen, dürfen die jeweilige Leistungsgruppe anbieten und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Die Leistungsgruppen werden nun explizit im Krankenhausgesetz des Landes verankert; zudem sollen Verfahrensfragen des Planungsprozesses detaillierter geregelt werden.

Die Pläne orientieren sich an bundesweiten Reformbestrebungen. Ziel ist es, den finanziellen Druck auf Kliniken zu senken, immer mehr Behandlungsfälle zu generieren, und gleichzeitig die Qualität komplexer Eingriffe zu steigern. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass Abteilungen besser werden, je häufiger sie bestimmte Eingriffe durchführen. Zugleich betont Grimm-Benne den Balanceakt zwischen medizinischer Qualität, wirtschaftlicher Tragfähigkeit und Versorgungssicherheit in dünn besiedelten Regionen. Krankenhäuser im Land kooperierten bereits stärker, spezialisierten sich und verlagerten Leistungen verstärkt in den ambulanten Bereich, sagte sie.

In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit 44 Krankenhäuser an 53 Standorten. Die Kliniken haben dem Land bereits mitgeteilt, welche Leistungen sie künftig anbieten wollen. Einbezogen ist auch der Medizinische Dienst, der prüft, ob die Häuser die personellen und strukturellen Anforderungen der neuen Leistungsgruppen erfüllen. Auf dieser Basis will das Gesundheitsministerium gemeinsam mit der schwarz-rot-gelben Koalition den Zuschnitt der Krankenhausversorgung neu ordnen – mit dem erklärten Anspruch, sowohl die Qualität der Behandlung als auch die Erreichbarkeit der Versorgung im Flächenland langfristig zu sichern.