Tegut-Übernahme durch Edeka sichert Arbeitsplätze nach Migros-Rückzug

12.03.2026


Die Schweizer Genossenschaft Migros Zürich (GMZ) hat ihren vollständigen Rückzug aus dem deutschen Markt bekannt gegeben. Nach einer strategischen Neubeurteilung verkauft das Unternehmen die Supermarktkette Tegut, die es seit 2013 besaß. Ein wesentlicher Teil der vor allem in Hessen angesiedelten Filialen soll von Edeka übernommen werden, wie beide Unternehmen bestätigten.

Als Grund für den Rückzug nennt Migros das verschärfte Marktumfeld im deutschen Lebensmitteleinzelhandel. Trotz massiver Kosteneinsparungen und einer Halbierung der operativen Verluste im vergangenen Jahr sei Tegut mit seiner spezifischen Positionierung und vergleichsweise kleinen Unternehmensgröße langfristig nicht zukunftsfähig gewesen. Die Option einer Gesamtübernahme durch einen einzelnen Käufer habe sich als nicht umsetzbar erwiesen.

Edeka plant, rund 200 Tegut-Filialen in den genossenschaftlichen Edeka-Verbund zu integrieren. Markus Mosa, Vorstandsvorsitzender der Edeka-Zentrale, betonte, dass diese Einigung eine klare Zukunftsperspektive für die Tegut-Märkte und ihre Mitarbeiter schaffe. Durch die Schließung zahlreicher Standorte hätte ansonsten der Verlust von mehr als 4.500 Arbeitsplätzen gedroht. Ob der Name Tegut erhalten bleibt, ist derzeit noch unklar.

Der Verkauf bedarf noch der Zustimmung des Kartellamts. Angaben zum Kaufpreis wurden nicht gemacht. Für die übrigen Tegut-Märkte, die nicht von Edeka übernommen werden, laufen laut Migros Gespräche mit weiteren Interessenten. Die 1947 in Fulda gegründete Kette beschäftigt nach eigenen Angaben mehrere tausend Mitarbeiter und wird nun nach neun Jahren unter Schweizer Eigentümerschaft einen neuen Eigentümer erhalten.

Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.