
Hessen stellt seine Warninfrastruktur am 12. März auf die Probe. Ab 10.00 Uhr wird im gesamten Bundesland ein landesweiter Warntag durchgeführt, wie das Innenministerium in Wiesbaden mitteilte. Geplant ist ein flächendeckender Probealarm, der sowohl klassische Sirenen als auch digitale Warnkanäle einbezieht. Um 10.30 Uhr soll eine offizielle Entwarnung folgen.
Das Sirenensignal soll nach Angaben des Ministeriums jeweils eine Minute andauern. Parallel dazu werden weitere Warnmittel getestet, darunter die Landes-App hessenWARN sowie das vom Bund eingeführte Cell-Broadcast-System, das Warnmeldungen direkt auf kompatible Mobiltelefone sendet. Ziel ist es, die Auslösung der regionalen Warnmedien über die Infrastruktur der Landkreise und kreisfreien Städte technisch zu überprüfen.
Innenminister Roman Poseck verweist mit Blick auf die aktuelle Sicherheitslage auf die wachsende Bedeutung funktionierender Warnketten. Angesichts möglicher Stromausfälle, Extremwetterlagen oder anderer Gefährdungsszenarien müsse die Bevölkerung im Ernstfall schnell und verlässlich erreicht werden, betonte der CDU-Politiker. Der Warntag solle zeigen, ob die Sicherheitssysteme technisch einwandfrei funktionieren und tatsächlich alle Menschen erreichen.
Zugleich versteht das Innenministerium den Warntag als Gelegenheit für Bürgerinnen und Bürger, sich mit dem richtigen Verhalten in Notlagen vertraut zu machen und die eigene Vorsorge zu überprüfen. Der Testtag soll damit nicht nur technische Schwachstellen im Warnnetz identifizieren, sondern auch das Bewusstsein für Risiken und die Bedeutung frühzeitiger Information stärken.

Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.
Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.
Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.
Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.