
Die Datenschutzorganisation Noyb geht in Österreich juristisch gegen die international tätige Kreditauskunftei CRIF vor. Die von Aktivist Max Schrems geführte NGO hat eine Unterlassungsklage eingebracht und bereitet zusätzlich eine Sammelklage auf Schadenersatz vor. Im Kern wirft Noyb dem in Österreich stark vertretenen italienischen Unternehmen vor, eine Art heimliches Melderegister zu betreiben, das Daten von nahezu allen Erwachsenen im Land umfasst, und darauf aufbauend Bonitätsbewertungen zu vergeben, die für Verträge und Kredite entscheidend sein können. CRIF selbst hat zu den Vorwürfen zunächst keine Stellungnahme abgegeben.
Laut Noyb basiert der sogenannte Credit Score bei rund 90 Prozent der betroffenen Personen nicht auf konkreten Finanzdaten, sondern lediglich auf allgemeinen Merkmalen wie Alter, Geschlecht und Wohnadresse. Nur bei den übrigen Personen flössen Informationen wie Insolvenzen oder Meldungen von Inkassobüros in die Bewertung ein; gegen deren Nutzung hat Noyb nach eigenen Angaben "kein Problem". Kritisch sehen die Datenschützer vor allem, dass die so ermittelten Scores für Betroffene erhebliche wirtschaftliche Nachteile haben können – etwa wenn Handy- oder Stromverträge nicht zustande kommen oder Kreditanträge abgelehnt werden, ohne dass die Betroffenen den Grund kennen.
Zusätzlichen Konfliktstoff liefert nach Darstellung von Noyb die Herkunft der Daten. CRIF soll sich personenbezogene Informationen unter anderem über Adresshändler wie AZ Direct, den Compass Verlag und DPIT beschafft haben. Solche Unternehmen dürfen Anschriften nach mehreren Gerichtsurteilen allerdings nur zu Marketingzwecken veräußern, nicht zur Erstellung von Bonitätsbewertungen. Zudem wirft Noyb CRIF vor, Millionen Betroffene nicht ordnungsgemäß über die Verarbeitung ihrer Daten informiert zu haben und sich stattdessen pauschal auf ein „berechtigtes Interesse“ zu berufen. Aus Sicht der Datenschützer ist weder die Datensammlung noch das Scoring in der vorliegenden Form mit der Datenschutz-Grundverordnung vereinbar.
Mit der eingebrachten Unterlassungsklage will Noyb erreichen, dass CRIF seine Geschäftspraxis ändert und in dieser Form nicht weiterarbeiten darf; zugleich soll damit die Verjährung möglicher Ansprüche gehemmt werden. Im zweiten Halbjahr ist eine Verbands- beziehungsweise Abhilfeklage geplant, mit der vergangene Schäden adressiert werden sollen. Noyb rechnet im Erfolgsfall mit einer Entschädigung von rund 500 Euro pro betroffene Person, die sich der Sammelklage anschließt. Teilnehmen können volljährige Personen ohne laufende Inkasso-Forderungen oder Insolvenz, die seit mindestens zwei Jahren in Österreich leben. Die Finanzierung der Klage übernimmt Noyb; nur im Erfolgsfall fällt ein fixer Betrag pro Teilnehmer an, alternativ ist eine pauschale Vorbeteiligung möglich, für Fördermitglieder ist die Teilnahme kostenfrei.
Der Fall zählt zu den ersten Verfahren unter der neuen EU-Verbandsklagen-Richtlinie und könnte Signalwirkung für die gesamte Auskunftei- und Datenhandelsbranche haben. Zu den Kunden von CRIF in Österreich zählen laut Noyb unter anderem große Mobilfunkanbieter, Banken, ein Stromkonzern, ein Online-Händler und ein Zahlungsdienstleister. Wie Gerichte die Abgrenzung zwischen legitimer Bonitätsprüfung und unzulässigem Massen-Scoring auf Basis von Adressdaten vornehmen, dürfte nicht nur für CRIF, sondern auch für andere Marktteilnehmer entscheidend werden. Branchenweit hängt damit die Frage in der Schwebe, in welchem Umfang Unternehmen auf externe Scoring-Modelle setzen können, wenn deren Datengrundlage und Transparenz zunehmend in den Fokus von Verbraucherschützern und Aufsicht geraten.

Ein hochpreisig ausgestatteter Besprechungsraum im Bremer Jobcenter hat den Geschäftsführer der Einrichtung den Job gekostet und eine politische Debatte über den Umgang mit öffentlichen Mitteln ausgelöst. Die Trägerversammlung des Jobcenters entband Thorsten Spinn mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben, wie die Bundesagentur für Arbeit und das Bremer Arbeitsressort mitteilten. In dem Gremium sind Vertreter des Jobcenters sowie des Arbeits- und des Finanzressorts vertreten.
Auslöser ist der sogenannte „Kreativraum“, dessen Ausstattung mit Designermöbeln rund 906.000 Euro gekostet haben soll. Nach Angaben der Trägerversammlung steht dieser Betrag in keinem Verhältnis zum Zweck des Raums. Zudem erklärten die Träger, sie seien über das Projekt und seine finanzielle Dimension nicht informiert gewesen. Weitere 293.000 Euro wurden für einen zusätzlichen Raum veranschlagt, der für ein Projekt für Frauen in der Arbeitswelt vorgesehen ist.
Bremens Arbeitssenatorin Claudia Schilling (SPD) sprach von einem massiven Vertrauensverlust. Die vorliegenden Erkenntnisse hätten „das Vertrauen der Träger in die Geschäftsführung nachhaltig erschüttert“, sagte sie. Vor diesem Hintergrund sei die Abberufung Spinns als Geschäftsführer erforderlich gewesen. Zu den konkreten internen Entscheidungswegen und möglichen persönlichen Verantwortlichkeiten äußerten sich die Beteiligten zunächst nicht näher.
Die Trägerversammlung kündigte an, weitere organisatorische, personelle und haushaltsrechtliche Konsequenzen zu prüfen. Ziel sei es, den Vorgang vollständig aufzuklären. Damit dürfte das Projekt „Kreativraum“ über den Einzelfall hinaus zum Prüfstein für Kontrollmechanismen in öffentlich finanzierten Einrichtungen werden. Wie es an der Spitze des Bremer Jobcenters weitergeht und wann eine Nachfolge geregelt wird, blieb zunächst offen.