
Die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Länder nutzen die Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung Berlin (ILA) für eine industrie- und sicherheitspolitische Offensive. Bei einer Sonderkonferenz am Hauptstadtflughafen BER in Schönefeld beraten sie über verstärkte Investitionen in Sicherheits- und Verteidigungstechnologien und wollen zugleich die Rolle der ostdeutschen Bundesländer als Standort für Luft- und Raumfahrt schärfer herausstellen. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU), Gastgeber des Treffens, verweist dabei auf die sicherheitspolitische Lage und sieht darin einen zentralen Treiber für die aktuelle Agenda.
Im Mittelpunkt der Beratungen steht die Stärkung der Luft- und Raumfahrtindustrie in den neuen Ländern. Die Regierungschefs diskutieren mit dem Bund über industriepolitische Rahmenbedingungen, die den Ausbau der Branche begünstigen sollen. Ein Schwerpunkt ist die Weiterentwicklung der Drohnentechnologie, unter anderem durch die Nutzung früherer Militärflugplätze der Nationalen Volksarmee (NVA) als Standorte für entsprechende Infrastruktur und Testfelder. Die Länder wollen sich damit als attraktiver Entwicklungs- und Produktionsraum für moderne Verteidigungs- und Luftfahrtlösungen positionieren.
Ein weiterer Block der Gespräche betrifft Verkehr und Anbindung: Die ostdeutschen Ministerpräsidenten dringen auf eine bessere Schienenanbindung nach Osten sowie auf mehr Langstreckenflüge ab dem Flughafen BER. Diese Maßnahmen sollen die internationale Erreichbarkeit der Region verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit der dort angesiedelten Industrie stärken. Über die konkrete Ausgestaltung beraten sie gemeinsam mit Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) und der Ostbeauftragten der Bundesregierung, Elisabeth Kaiser, die zu der Konferenz in Schönefeld erwartet werden.
Im Anschluss an die Beratungen ist eine gemeinsame Pressekonferenz vorgesehen, bevor die Regierungschefs einen Rundgang über das Gelände der ILA Berlin planen. Die Messe am BER zeigt neue Produkte und Innovationen aus Luftfahrt, Raumfahrt und Verteidigung und dient den ostdeutschen Ländern zugleich als Schaufenster für ihre industriepolitischen Ambitionen. Bis Freitag ist die Ausstellung Fachbesuchern vorbehalten, am Wochenende steht sie mit Ticket allen Interessierten offen.

Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.
Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.
Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.
Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.