
An der Autobahn A73 im Landkreis Coburg beginnt in Kürze ein größeres Infrastrukturprojekt des Bundes. Nahe der Ortschaft Drossenhausen, nur wenige Kilometer von der Grenze zwischen Bayern und Thüringen entfernt, entsteht eine neue Tank- und Rastanlage. Die ersten Bauarbeiten sind für April vorgesehen. Bauherr ist die Autobahn GmbH des Bundes, die das Vorhaben als Antwort auf eine bestehende Versorgungslücke auf dieser wichtigen Nord-Süd-Achse einordnet.
Nach Angaben der Autobahn GmbH gibt es auf dem mehr als 140 Kilometer langen Abschnitt der A73 zwischen der Landesgrenze im Norden und der Tank- und Rastanlage Feucht an der A9 im Süden bislang keine weitere Raststätte mit Tankstelle. Das Bundesfernstraßengesetz schreibt jedoch vor, dass Tank- und Rastanlagen in Abständen von 50 bis 80 Kilometern zur Verfügung stehen müssen. Mit der neuen Anlage soll dieser gesetzliche Standard auf dem betroffenen Abschnitt wieder erfüllt werden.
Die Planung sieht vor, in Fahrtrichtung Suhl eine voll ausgestattete Tank- und Rastanlage zu errichten, während auf der Gegenseite in Richtung Nürnberg ein Parkplatz mit Toilettengebäude entsteht. Beide Seiten sollen über eine Brücke miteinander verbunden werden. Insgesamt sind 87 Stellplätze für Pkw und 48 für Lastwagen vorgesehen, ergänzt um Flächen für Busse, Fahrzeuge mit Anhänger sowie für Groß- und Schwertransporte. Die Autobahn GmbH beziffert die geschätzten Baukosten auf 30,1 Millionen Euro. Gebaut wird nach eigenen Angaben ausschließlich auf bundeseigenen Flächen, zusätzlicher privater Flächenerwerb ist nicht nötig.
In der Region war das Projekt über Jahre umstritten. Besonders Naturschützer und lokale Initiativen warnten vor möglichen negativen Folgen für Umwelt und Landschaft. Nach Erteilung des Baurechts ist der organisierte Widerstand allerdings beendet worden. Mit dem jetzt anstehenden Baubeginn setzt der Bund das Vorhaben nun um, das sowohl die Versorgung der Autofahrer als auch die Logistik auf der A73 langfristig verbessern soll.
In Rheinland-Pfalz haben sich zwei Jahre nach dem ersten Schritt der bundesweiten Teillegalisierung von Cannabis 30 genehmigte und aktive Anbauvereinigungen etabliert. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) in Mainz bestätigte diese Zahl auf Anfrage und sprach von einer Entwicklung, die seit 2024 schrittweise an Dynamik gewonnen hat. Eine bereits erteilte Erlaubnis ist demnach wieder zurückgegeben worden.
Die rechtliche Grundlage für die neuen Strukturen wurde noch von der Ampel-Koalition im Bund gelegt. Seit dem 1. April 2024 sind Besitz, privater Anbau und Konsum bestimmter Mengen Cannabis für Erwachsene erlaubt. Zum 1. Juli 2024 folgte der zweite Schritt: Seitdem dürfen staatlich genehmigte Cannabis-Clubs unter strengen Auflagen Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben. In der Praxis entstehen damit regulierte Versorgungswege, die den Schwarzmarkt teilweise ersetzen sollen.
Beim LSJV gingen bislang 52 Anträge auf Genehmigung einer Anbauvereinigung ein. Zehn Verfahren sind nach Behördenangaben noch in Bearbeitung. Vier Anträge wurden von den Antragstellern zurückgenommen, drei abgelehnt. In zwei Fällen hat das Landesamt bereits erteilte Erlaubnisse widerrufen, zwei Vorgänge wurden wegen fehlender Zuständigkeit weitergereicht. Ein Club in Rheinhessen berichtet laut LSJV von einem Wandel in der Mitgliedschaftsstruktur, Details dazu nannte die Behörde jedoch nicht.
Die Kontrolle der neuen Clubs ist engmaschig angelegt. Vor der Erteilung einer Erlaubnis wird jede Anbauvereinigung vor Ort besichtigt, zudem werden Proben des angebauten Cannabis genommen. Neben regulären Prüfungen sieht das Konsumcannabisgesetz anlassbezogene Kontrollen vor, etwa wenn Hinweise auf mögliche Mängel vorliegen. Zu den gesetzlichen Vorgaben zählen eine Altersgrenze von 18 Jahren für Mitglieder sowie ein Mitgliederlimit von 500 Personen pro Vereinigung. Der Versand und weitere vertriebsähnliche Formen außerhalb der gesetzlich erlaubten Strukturen sind untersagt.