Polizei Hessen setzt auf Social-Media-Influencer für Nachwuchswerbung

10.03.2026


Seit mehr als einem Jahr sind fünf hessische Polizei-Influencer offiziell auf Instagram aktiv, um Einblicke in die Polizeiarbeit und das Privatleben von Beamten zu geben. Die vier Polizisten und eine Studentin, Sarah, Serhat, Paula, Chris und Selina, posten unter dem Auftrag der Polizei Hessen und haben mit ihren Videos ein breites Publikum erreicht. Innenminister Roman Poseck (CDU) betonte, dass die Influencer "der Uniform ein Gesicht" geben und in einer Zeit, in der radikale Kräfte Vertrauen in staatliche Institutionen untergraben wollen, transparente Kommunikation besonders wichtig sei.

Die Inhalte der Corporate Influencer wurden in den vergangenen 90 Tagen 36 Millionen Mal aufgerufen, was den Erfolg der Initiative unterstreicht. Das Projekt zielt darauf ab, Werbung für Nachwuchs-Polizisten zu machen, Polizeiarbeit näher an die Menschen heranzuführen und die Social-Media-Präsenz der Behörde auszubauen. Seit Februar 2025 bespielen die fünf Cop-Influencer offizielle Instagram-Kanäle der Polizei Hessen und zeigen damit einen modernen Ansatz in der Öffentlichkeitsarbeit.

Besonders erfolgreich ist Polizeihauptkommissar Chris, der mit rund 65.000 Followern die höchste Reichweite unter den Influencern aufweist. Als Fahrlehrer und Fahrsicherheitstrainer postet er hauptsächlich Inhalte rund um das Polizeimotorrad, wobei sein bekanntestes Reel, das er mit Kollegin Paula drehte, über 13 Millionen Aufrufe erzielte. Viele weitere Videos von Chris haben mehr als eine Million Klicks, und Kooperationen mit den anderen Cop-Influencern sind bei den Zuschauern besonders beliebt, wie Likes und Views auf seinem Account zeigen.

Polizeikommissarin Paula folgt mit etwa 33.000 Followern auf ihrem Instagram-Kanal und veröffentlicht mehr private Inhalte als Chris, darunter Garde-Auftritte an Fastnacht und Fitnessstudio-Routinen. Sowohl Paula als auch die anderen drei Polizei-Influencer können mehrere Videos vorweisen, die über eine Million Aufrufe haben. Die Initiative demonstriert, wie staatliche Behörden soziale Medien nutzen können, um Vertrauen aufzubauen und junge Menschen für den Polizeidienst zu begeistern, ohne dabei auf traditionelle Kommunikationswege zu setzen.

Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026


Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.