NRW plant Lockerung des Denkmalschutzes für Verteidigungsbauten

09.04.2026


In Nordrhein-Westfalen sorgt ein Gesetzentwurf der schwarz-grünen Landesregierung für scharfe Kritik von Denkmalschützern, Kommunen und Fachbehörden. Kern des Vorhabens ist es, Bauvorhaben für militärische Anlagen – etwa die Modernisierung von Kasernen – deutlich zu beschleunigen. Dazu sollen Baugenehmigungsverfahren entfallen und der Denkmalschutz für bestimmte Liegenschaften des Landes und des Bundes gelockert werden. Die Regierung verweist zur Begründung auf die angespannte globale Sicherheitslage und den politischen Anspruch, die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu erhöhen.

Besonders umstritten ist, wie weit der Eingriff in den bestehenden Schutz historischer Bausubstanz reichen soll. Betroffen wären nicht nur klassische Militärstandorte, sondern grundsätzlich Liegenschaften, die der Landes- oder Bündnisverteidigung dienen. Dazu zählen nach dem Entwurf unter anderem Gebäude der Bundespolizei oder des Katastrophenschutzes sowie Einrichtungen des Landes wie Hochschulen, Universitätskliniken und Studierendenwerke. Kritiker sehen darin eine weit gefasste Konstruktion, die deutlich über Kasernenanlagen hinausreicht.

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz warnt in einer Stellungnahme zur Expertenanhörung im Landtag am 14. April vor einem Paradigmenwechsel. Mit der geplanten Regelung würden Denkmale „schon in Friedenszeiten quasi unter Kriegsrecht gestellt“, heißt es dort. Die Befürchtung: Wenn für verteidigungsrelevante Liegenschaften erleichterte oder ganz entfallende Genehmigungsverfahren gelten, könnten historische Bauten ohne die bislang üblichen Prüfungen dauerhaft verändert oder teilweise aufgegeben werden. Denkmalbehörden und Archäologen schließen sich dieser Kritik an und verweisen auf mögliche irreversible Verluste von Kulturgütern.

Auf der anderen Seite steht der politische Druck, Verteidigungsstrukturen schneller anzupassen und auszubauen. Befürworter des Entwurfs argumentieren, dass herkömmliche Planungs- und Genehmigungsverfahren in Krisenzeiten zu träge seien, um den gestiegenen Anforderungen an Landes- und Bündnisverteidigung gerecht zu werden. In diesem Spannungsfeld zwischen Sicherheitsinteressen und Kulturgutschutz muss nun der Landtag abwägen. Die anstehende Anhörung dürfte zeigen, ob der Entwurf in seiner jetzigen Form Bestand haben kann oder ob die Regierung die geplanten Eingriffe in den Denkmalschutz nachschärfen muss.

Koalition in Wiesbaden unter Druck: Entlassung von Sönmez eingeleitet

14.04.2026


Im hessischen Wirtschaftsministerium steht ein personeller Einschnitt an: Ressortchef Kaweh Mansoori (SPD) hat Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) darum gebeten, seinen Staatssekretär Umut Sönmez mit sofortiger Wirkung aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen. Das teilte das Ministerium am Montag mit. Offiziell nannte eine Sprecherin keine Gründe für den Schritt, sprach aber von einer Entscheidung, die rasch umgesetzt werden solle. Nach Angaben der Staatskanzlei ist für die formale Entlassung noch ein Kabinettsbeschluss erforderlich.

Hintergrund der Personalentscheidung sind Vorwürfe sexueller Belästigung gegen den 43-jährigen SPD-Politiker. Einem früheren Bericht des Hessischen Rundfunks zufolge läuft im Wirtschaftsministerium eine interne Untersuchung zu Vorkommnissen bei einer Fastnachtsfeier für Beschäftigte des Hauses. Bei der Veranstaltung soll es demnach zu einer sexuellen Belästigung gekommen sein. Sönmez soll laut dem Bericht eine Mitarbeiterin wiederholt angefasst, sie zum Tanzen gedrängt und unangemessen eng mit ihr getanzt haben. Die Betroffene habe sich anschließend offiziell im Ministerium beschwert.

Aus der Staatskanzlei hieß es, das für eine „gedeihliche Zusammenarbeit erforderliche Vertrauensverhältnis“ sei nicht mehr gegeben. Ministerpräsident Rhein werde Sönmez daher mit sofortiger Wirkung entlassen, sobald das Kabinett den formalen Beschluss gefasst habe. Politisch ist der Fall brisant, weil Sönmez als Amtschef bislang auch für Personalfragen im Haus zuständig war – ein Punkt, den die Grünen im Landtag bereits kritisch als möglichen Interessenkonflikt bei der Aufklärung der Vorwürfe bezeichnet hatten.

Sönmez selbst weist die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen zurück. In einer von einem privaten Mail-Konto verschickten Stellungnahme sprach er von „vorverurteilender Presseberichterstattung“ über ein „angebliches Vergehen“ seinerseits. Zugleich begrüßte er seine Entlassung ausdrücklich, um Schaden vom Land Hessen, dem Ministerium, der Koalition und der SPD abzuwenden. Den Vorwurf einer sexuellen Belästigung weise er entschieden zurück, betonte Sönmez. Er begrüße die eingeleitete interne Untersuchung und erhoffe sich von dem im öffentlichen Dienst etablierten Verfahren die Möglichkeit zur Richtigstellung und Rehabilitation.