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Autofahrer im Münchner Südwesten müssen sich im Sommer auf erhebliche Einschränkungen einstellen. Der Luise-Kiesselbach-Tunnel, eine der wichtigsten Achsen zwischen den Autobahnen A95 und A96, wird im Juli für einen Monat in einer Fahrtrichtung gesperrt. Wie das Baureferat der Landeshauptstadt mitteilte, ist die Tunnelröhre in Fahrtrichtung Nord vom 1. Juli bis einschließlich 2. August nicht befahrbar. Die Sperre trifft damit genau jenen Abschnitt, über den der Verkehr von der A95 aus Garmisch-Partenkirchen oder Starnberg Richtung Innenstadt läuft – ein Bereich, der an Ausflugswochenenden schon unter Normalbedingungen stark ausgelastet ist.
Auslöser der nun anstehenden Arbeiten ist ein Lastwagenbrand vom 17. April 2024. Bei dem Feuer wurden Tunneldecke und technische Infrastruktur erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Die Stadt hatte die Röhre damals nach provisorischen Reparaturen und mit einer Tempo-40-Begrenzung zwar binnen rund 20 Stunden wieder für den Verkehr geöffnet. Nun folgt die eigentliche Sanierung: Beschädigte Bereiche der Decke werden instand gesetzt, gleichzeitig erneuert die Stadt zentrale Sicherheitssysteme wie Lüftung, Brandmeldeanlage, Funktechnik, Beleuchtung und Löschwasserleitungen.
Um die Auswirkungen auf den Verkehr abzufedern, richtet die Stadt Umleitungen ein, insbesondere über die Garmischer Straße. Ergänzend sollen Ampelschaltungen angepasst und Ausweichstrecken im Stadtgebiet optimiert werden. Gleichwohl rechnen die Behörden mit deutlichen Behinderungen und empfehlen, den Münchner Südwesten während der Bauzeit möglichst großräumig zu umfahren oder auf Bus und Bahn umzusteigen. Rettungs- und andere Einsatzfahrzeuge sollen den Tunnel in Fahrtrichtung Nord trotz der Arbeiten weiter nutzen können.
Die Sperrung trifft eine neuralgische Stelle im Netz der Landeshauptstadt und fällt in eine Phase, in der viele Ausflügler aus dem Umland und von den Autobahnen A95 und A96 in die Stadt fahren. Wie stark sich der Engpass tatsächlich auf die Stausituation auswirkt, hängt auch davon ab, in welchem Umfang Pendler und Freizeitverkehr der Empfehlung der Stadt folgen und auf alternative Routen oder den öffentlichen Nahverkehr ausweichen.

Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.
Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.
Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.
Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.