
Im ORF-Stiftungsrat steht am Donnerstag eine zentrale Personalentscheidung an: Die 35 Mitglieder des Gremiums bestimmen in einer nicht öffentlichen Sitzung in Wien, wer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab 1. Jänner 2027 als Generaldirektor oder Generaldirektorin führen wird. Für den Chefsessel ist eine einfache Mehrheit notwendig, mindestens 18 Stimmen sind erforderlich. Die Sitzung dürfte sich bis in den späten Nachmittag ziehen, da alle nominierten Bewerberinnen und Bewerber zunächst ihre Konzepte präsentieren müssen.
Als Favorit für die fünfjährige Funktionsperiode gilt der frühere APA-CEO Clemens Pig. Er trifft jedoch auf ein breites Feld erfahrener Medienmanager: Unter den insgesamt neun Kandidatinnen und Kandidaten finden sich der ehemalige ProSiebenSat.1Puls4-Geschäftsführer Markus Breitenecker, ORF-TV-Magazinchefin Lisa Totzauer, Ex-HBO-Manager Johannes Larcher und ORF-III-Kogeschäftsführerin Kathrin Zierhut-Kunz. Ebenfalls im Rennen sind „Exxpress“-Herausgeberin Eva Schütz, der frühere ServusTV-Chefredakteur Robert Altenburger, die langjährige ORF-Journalistin Sonja Sagmeister und die frühere ORF-Managerin Petra Höfer.
Die Hearings folgen einer zuvor ausgelosten Reihenfolge. Den Auftakt macht Zierhut-Kunz, den Abschluss Sagmeister. Dazwischen versuchen Höfer, Pig, Schütz, Larcher, Breitenecker, Altenburger und Totzauer, die Stiftungsräte von ihren Strategien für die Zukunft des ORF zu überzeugen. Pro Person sind 20 Minuten Präsentationszeit vorgesehen, daran schließt jeweils eine Fragerunde an. Insgesamt hatten sich 75 Personen fristgerecht beworben, doch nur 13 erfüllten nach Einschätzung einer Findungskommission die formalen Ausschreibungskriterien; neun von ihnen wurden von zumindest einem Stiftungsratsmitglied nominiert und damit für das Hearing zugelassen.
Verfahrensseitig steht die Bestellung der neuen ORF-Spitze unter besonderer Beobachtung. Stiftungsratsvorsitzender Heinz Lederer, von der SPÖ nominiert, betonte, alle gesetzlichen Vorgaben seien eingehalten worden. Der von der FPÖ nominierte Stiftungsrat Peter Westenthaler kündigte hingegen bereits an, die Bestellung anfechten zu wollen. Für zusätzliche Transparenz sorgt, dass die Stiftungsratsmitglieder ihre Entscheidung erstmals begründen müssen – eine Folge des Europäischen Medienfreiheitsrechts, das nun Anwendung findet.
Fest steht bereits, dass an der ORF-Spitze ab 2027 eine neue Person stehen wird. Die amtierende Generaldirektorin Ingrid Thurnher hat auf eine neuerliche Bewerbung verzichtet. Sie verwies darauf, dass ihr in der verbleibenden Amtszeit mehr Freiheit bleibe, um Missstände aufzuarbeiten, strukturelle Weichen zu stellen und das Vertrauen in den ORF zu stärken. Gelingt im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit für eine der Bewerbungen, sieht das Verfahren eine Stichwahl zwischen den beiden stimmenstärksten Kandidatinnen oder Kandidaten vor. Bei Stimmengleichstand entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Im langjährigen Streit um ein Millionenbußgeld wegen Datenschutzverstößen hat das Landgericht Berlin die Strafe gegen die Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen auf 900.000 Euro festgesetzt. Die Berliner Datenschutzbehörde hatte 2019 wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ursprünglich 14,5 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen, das inzwischen zum Immobilienkonzern Vonovia gehört, war gegen den Bescheid vorgegangen und hatte sich durch mehrere Instanzen gewehrt.
Aus Sicht der Kammer liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor, weil Deutsche Wohnen zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine ausreichenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen hatte, um nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig zu löschen. Die Behörde stellte bei Stichproben unter anderem unrechtmäßig gespeicherte Kopien von Personalausweisen, Gehaltsabrechnungen und Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen fest. Nach Angaben der Datenschutzaufsicht soll die Zahl der betroffenen Mieter im sechsstelligen Bereich gelegen haben.
Die Richter bewerteten den Verstoß jedoch „in einem milderen Licht“ und sahen die ursprünglich angesetzte Summe von rund 14 Millionen Euro als nicht gerechtfertigt an. Positiv wurde gewertet, dass das Unternehmen kooperiert und ein umfangreiches IT-Projekt zur Einführung eines datenschutzkonformen Archivsystems gestartet hatte. Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass Deutsche Wohnen die notwendigen Anpassungen schneller hätte umsetzen können. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer nach rund dreimonatiger Beweisaufnahme eine Geldbuße in Höhe von 7,3 Millionen Euro gefordert.
Der Fall hatte zwischenzeitlich grundsätzliche Bedeutung für die Sanktionierung von Unternehmen nach der DSGVO erlangt. Das Landgericht Berlin hatte das Verfahren 2021 zunächst wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, weil die Behörde keine konkret verantwortliche natürliche Person benannt hatte. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft befasste sich das Berliner Kammergericht mit dem Fall und rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dieser entschied im Dezember 2023, dass Datenschutzbehörden Bußgelder auch dann direkt gegen Unternehmen verhängen dürfen, wenn keine individuelle Ordnungswidrigkeit einer Leitungsperson nachgewiesen ist – vorausgesetzt, der Verstoß wurde schuldhaft begangen. Auf dieser Grundlage musste das Landgericht nun erneut entscheiden und setzte das Bußgeld deutlich unterhalb der ursprünglichen Forderung fest.