Iran-Krieg offenbart Kostenvorteile von Rheinmetalls Flugabwehrgeschützen

13.03.2026


Der Düsseldorfer Rüstungskonzern Rheinmetall rechnet angesichts der Eskalation im Nahen Osten mit einem kräftigen Wachstum im Geschäft mit Flugabwehrsystemen. Konzernchef Armin Papperger sprach bei der Vorlage der Jahreszahlen von einem „steilen Wachstum“, nachdem die Nachfrage über ein Wochenende hinweg deutlich angezogen habe. Hintergrund ist der jüngste Iran-Konflikt, in dem der Iran massenhaft Drohnen einsetzt, um US-Stützpunkte in der Region sowie Israel und arabische Staaten anzugreifen.

Nach Unternehmensangaben kommen Rheinmetall-Flugabwehrgeschütze in dem aktuellen Konflikt bereits zum Einsatz und haben dort weit über 100 Drohnen abgeschossen. Papperger betonte, dass sich die Systeme sowohl militärisch als auch betriebswirtschaftlich bewähren. Staaten und Streitkräfte suchten angesichts des intensiven Drohneneinsatzes nach Lösungen, die große Mengen von Zielen abwehren können, ohne ihre Verteidigungsbudgets durch den massiven Einsatz teurer Lenkflugkörper zu überlasten.

Der Kostenunterschied ist erheblich: In den ersten 72 Stunden des Konflikts feuerten die USA und ihre Partner nach Angaben aus Unternehmenskreisen rund 2.000 Raketen und Lenkflugkörper im Wert von etwa vier Milliarden Dollar ab, um Angriffe abzuwehren. Dem stehen Drohnen gegenüber, die pro Stück auf rund 20.000 Dollar geschätzt werden. Rheinmetall verweist darauf, dass der Abschuss einer solchen Drohne mit den eigenen Waffensystemen insgesamt nur bis zu 5.000 Dollar kosten soll; ein Schuss im Kaliber 30 oder 35 Millimeter wird mit etwa 1.000 Dollar veranschlagt. Aus Sicht vieler Kunden macht dies Flugabwehrgeschütze gegenüber Raketenabwehrsystemen wie Patriot zunehmend attraktiver.

Papperger zufolge haben die jüngsten Ereignisse die Investitionsbereitschaft vieler Länder deutlich erhöht. Die Telefone hätten „übers Wochenende nicht still“ gestanden, sagte der Vorstandschef, ohne konkrete Auftragseingänge oder Kundennamen zu nennen. Rheinmetall plane, die Produktion von Flugabwehrsystemen auszubauen, um die gestiegene Nachfrage zu bedienen. Flankierend investiert der Konzern in seine Raketenkompetenz und baut in Unterlüß eine Raketenmotorfabrik, um sich breiter in der Luftverteidigung aufzustellen und künftige Nachfrage in verschiedenen Segmenten der Rüstungsindustrie abzudecken.

Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.