Immer mehr Jugendliche setzen auf Freiwilliges Soziales Jahr statt Wartesemester

10.06.2026


Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) etabliert sich in Österreich zunehmend als feste Größe im Übergang zwischen Schule und Beruf. Laut der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der FPÖ durch Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) nahmen 2025 bereits rund 1.900 junge Menschen an dem Programm teil, davon etwa 1.200 Frauen. Ein Jahr zuvor waren es noch 1.700. Vor der gesetzlichen Verankerung des FSJ im Jahr 2012 lag die Zahl der Teilnehmenden erst bei 300 bis 400 pro Jahr.

Den stärksten Zulauf verzeichnet das Rettungswesen, das derzeit den wichtigsten Einsatzbereich für Freiwillige bildet. Danach folgen die Sozial- und Behindertenhilfe sowie die Betreuung von Kindern und älteren Menschen. Regional sticht Niederösterreich mit 730 Teilnehmerinnen und Teilnehmern hervor, deutlich vor Wien mit 352 und Oberösterreich mit 243 Freiwilligen. Im Durchschnitt sind die FSJ-Leistenden 19 Jahre alt und absolvieren damit unmittelbar nach der Schulzeit ein sechs- bis zwölfmonatiges Ausbildungsverhältnis, das ab 17 Jahren offensteht.

Das FSJ wirkt zunehmend als Rekrutierungsinstrument für den Sozial- und Rettungssektor. Bei einer Evaluierung gaben 75 Prozent der Teilnehmenden an, auch langfristig in diesem Bereich arbeiten zu wollen. Organisationen wie das Rote Kreuz profitieren unmittelbar von dieser Entwicklung: Dort bleibt knapp die Hälfte der Freiwilligen nach Ende ihres Sozialjahres weiter aktiv. Das Programm dient damit nicht nur als Orientierungsphase für Jugendliche, sondern auch als stabilisierender Faktor für Personal- und Ehrenamtsstrukturen im Sozialbereich.

Der anhaltende Aufwärtstrend seit der gesetzlichen Verankerung unterstreicht den wachsenden Stellenwert freiwilliger Sozialdienste in Österreich. Für Politik und Trägerorganisationen wird damit die Frage wichtiger, wie die gestiegene Nachfrage langfristig finanziert und strukturell abgesichert werden kann. Gleichzeitig deutet die hohe Quote an weiter Engagierten darauf hin, dass das FSJ zu einem zentralen Baustein der Nachwuchsgewinnung in Pflege, Betreuung und Rettungsdiensten geworden ist.

Rechtsstreit um KI-Inhalte: Gericht weist Googles Vermittler-Argumentation zurück

12.06.2026


Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.

Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.

Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.