Hamburger Vollzugsdienst schiebt knapp 15.000 Überstunden vor sich her

05.04.2026


In Hamburg wächst der Druck auf den Senat, die Personalsituation in der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel zu verbessern. In dem bundesweit bekannten Gefängnis, das unter dem Namen „Santa Fu“ firmiert, ist nach Angaben des Senats fast jede siebte der mehr als 234 Stellen im Allgemeinen Vollzugsdienst unbesetzt. Zugleich liegt der Krankenstand bei über 15 Prozent. Die Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft warnt vor Folgen für Sicherheit und Resozialisierung.

Der justizpolitische Sprecher der Linken, Jan Libbertz, sieht den Strafvollzug in Fuhlsbüttel „personell auf Verschleiß“ laufen. Das sei eine enorme Belastung für die Beschäftigten und verschlechtere zugleich die Situation der Gefangenen, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Die Zahlen stammen aus der Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage von Libbertz.

Besonders deutlich zeigt sich der Druck bei den Überstunden: Im Allgemeinen Vollzugsdienst haben sich laut Senatsangaben in den vergangenen Jahren zwar weniger Zusatzstunden angesammelt, dennoch standen Ende Februar noch knapp 15.000 Überstunden in den Büchern. Nach Darstellung der Linken hat der Mangel direkte Auswirkungen auf den Vollzugsalltag: Fehle Personal, fielen Angebote aus, Aufschlusszeiten würden eingeschränkt, und Resozialisierung bleibe auf der Strecke.

Libbertz wirft dem Senat vor, mit der aktuellen Personalpolitik sowohl die Gesundheit der Beschäftigten als auch einen sicheren, funktionierenden Vollzug zu gefährden und zugleich die Rechte der Häftlinge zu missachten. Die Linksfraktion fordert eine schnelle und strukturell wirksame Entlastung des Vollzugsdienstes. Konkrete Maßnahmen des Senats über die bereits vorliegenden Zahlen hinaus wurden in der Anfragebeantwortung nicht benannt.

Krankenhausreform: 44 Kliniken in Sachsen-Anhalt vor Neuordnung ihres Leistungsspektrums

05.04.2026


Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt will die Neuordnung der Krankenhauslandschaft noch vor der Landtagswahl im September gesetzlich absichern. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) bereitet dazu eine Änderung des Krankenhausgesetzes vor, die die Grundlage für eine umfassende Klinikreform legen soll. Kernfrage ist, welche Häuser künftig welche Leistungen anbieten dürfen – etwa ob Knieoperationen an einem Standort konzentriert und Hüft-Eingriffe an einem anderen gebündelt werden.

Im Mittelpunkt der Reform stehen neu definierte Leistungsgruppen. Für diese Behandlungsbereiche sollen einheitliche Anforderungen an Ausstattung und Fachärzte gelten. Nur Krankenhäuser, die diese Vorgaben erfüllen, dürfen die jeweilige Leistungsgruppe anbieten und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Die Leistungsgruppen werden nun explizit im Krankenhausgesetz des Landes verankert; zudem sollen Verfahrensfragen des Planungsprozesses detaillierter geregelt werden.

Die Pläne orientieren sich an bundesweiten Reformbestrebungen. Ziel ist es, den finanziellen Druck auf Kliniken zu senken, immer mehr Behandlungsfälle zu generieren, und gleichzeitig die Qualität komplexer Eingriffe zu steigern. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass Abteilungen besser werden, je häufiger sie bestimmte Eingriffe durchführen. Zugleich betont Grimm-Benne den Balanceakt zwischen medizinischer Qualität, wirtschaftlicher Tragfähigkeit und Versorgungssicherheit in dünn besiedelten Regionen. Krankenhäuser im Land kooperierten bereits stärker, spezialisierten sich und verlagerten Leistungen verstärkt in den ambulanten Bereich, sagte sie.

In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit 44 Krankenhäuser an 53 Standorten. Die Kliniken haben dem Land bereits mitgeteilt, welche Leistungen sie künftig anbieten wollen. Einbezogen ist auch der Medizinische Dienst, der prüft, ob die Häuser die personellen und strukturellen Anforderungen der neuen Leistungsgruppen erfüllen. Auf dieser Basis will das Gesundheitsministerium gemeinsam mit der schwarz-rot-gelben Koalition den Zuschnitt der Krankenhausversorgung neu ordnen – mit dem erklärten Anspruch, sowohl die Qualität der Behandlung als auch die Erreichbarkeit der Versorgung im Flächenland langfristig zu sichern.