Generali trennt sich von irischem und nordirischem P&C-Geschäft unter RedClick-Marke

10.03.2026


Der italienische Versicherungsriese Generali hat eine Vereinbarung zum Verkauf seines irischen und nordirischen Schaden- und Unfallversicherungsgeschäfts an die Zurich Insurance Group getroffen. Der Kaufpreis beträgt 337 Millionen Euro in bar und unterliegt den üblichen Anpassungen bei Abschluss der Transaktion. Die zu verkaufenden Aktivitäten werden unter der Marke RedClick über die irische und britische (Nordirland) Niederlassung von Generali Spanien geführt. Käufer sind die Zurich Insurance Europe AG und die Zurich Insurance Company Ltd, UK Branch, beide Teil der Zurich Insurance Group. Generali Spanien behält zusätzlich 51 Millionen Euro überschüssiges Kapital, das derzeit den irischen P&C-Aktivitäten zugeordnet ist.

Für Generali steht der Verkauf im Einklang mit der strategischen Ausrichtung, sich auf Kernversicherungsmärkte zu konzentrieren, in denen das Unternehmen bereits über bedeutende Skaleneffekte und eine führende Präsenz verfügt. Die Transaktion unterstützt zudem den breiteren strategischen Plan "Lifetime Partner 27: Driving Excellence". Das Unternehmen erwartet, dass der Verkauf einen Buchgewinn für den Konzern generiert, der beim Abschluss finalisiert wird. Der Deal soll einen vernachlässigbaren Einfluss auf das bereinigte Ergebnis je Aktie (EPS) haben, während der Solvency-II-Ratio der Gruppe um etwa einen Prozentpunkt steigen dürfte.

Für Zurich passt die Übernahme vollständig in die Retail-Strategie des Versicherers für die Region Europa, Mittlerer Osten und Afrika (EMEA). Das Unternehmen gab an, dass die Akquisition seine Marktposition verändern und es unter die drei größten Lebens- und Nichtlebensversicherungsanbieter in Irland stellen wird. Anthony Brennan, CEO von Zurich Irland, erklärte, dass nach Abschluss der Übernahme das RedClick-Team und die Kunden zu Zurichs Nichtlebensversicherungsgeschäft in Irland wechseln werden. Die Investition stärke das Geschäft für künftiges Wachstum und unterstütze die Strategie, marktführende Kundenerfahrung, Produktfähigkeiten und Innovation zu liefern.

Die Transaktion unterliegt den üblichen regulatorischen Genehmigungen und anderen erforderlichen behördlichen Zustimmungen. Der Abschluss wird bis Ende 2026 oder Anfang 2027 erwartet. BofA Securities fungierte als alleiniger Finanzberater von Generali für den Deal, während Clifford Chance LLP und A&L Goodbody LLP als Rechtsberater agierten. Die irischen und nordirischen P&C-Operationen trugen mit Bruttoprämien von 167 Millionen Euro und einem Betriebsergebnis von 17 Millionen Euro zum Generali-Konzern bei. Die RedClick-Marke war 2024 in Irland eingeführt worden, nachdem Generali die Betriebe von Liberty Insurance in Irland übernommen hatte.

Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.