Elvis, a-ha und Take That: Dick Brave mixt Epochen im Wizemann

04.05.2026


Zwölf Jahre Bühnenabstinenz und dann ein Neustart im Rockabilly-Tempo: Dick Brave, die Kunstfigur des deutschen Popsängers Sasha, ist nach langer Auszeit nach Stuttgart zurückgekehrt. Im Wizemann eröffnet er den Abend mit „Back for Good“ von Take That – ein programmatischer Einstieg, der das versprochene Comeback bereits im Titel trägt. Brave, der seine Rock’n’Roll-Persona Anfang der 2000er-Jahre etablierte, setzt damit an die Zeitreisen an, mit denen er seit 2002 das deutsche Publikum bedient: bekannte Pop- und Rocksongs werden konsequent auf einen Retro-Sound ausgerichtet.

Musikalisch trägt ihn dabei eine eingespielte Formation: The Backbeats. Ein Kontrabassist, der nur kurz zum E‑Bass wechselt, ein Pianist mit hoher Anschlagsdichte, knallige Gitarren und ein Schlagzeuger, der den geradlinigen Beat betont, formen das Fundament. Das Repertoire reicht von Originalen der 1950er- und 1960er-Jahre bis zu aktuellen Popsongs, die Brave im Rockabilly-Stil neu zeichnet. Dabei versteht er sich laut Auftrittsbeschreibung gleichermaßen auf historisches Material wie auf moderne Charttitel, denen er ein „knapp geschneidertes Rockabilly-Hemd“ überstreift.

Konkrete Beispiele dieser Transformation liefert das Set im Wizemann reichlich. „Take On Me“ von a‑ha beginnt er in einer langsamen, rhythmischen Doo-Wop-Version, verziert mit Jodlern und später angezogenem Tempo. George Michaels „Freedom“ wird zu einem Cowboystück umgebaut, während Taylor Swifts „Shake It Off“ mit hämmerndem Piano und zuckenden Gitarren in Szene gesetzt wird. Brave behauptet dabei augenzwinkernd, die US-Sängerin persönlich getroffen zu haben – ein Verweis auf die Kunstfigur, der seinen Auftritten eine zusätzliche erzählerische Ebene gibt.

Im weiteren Verlauf des Abends tauchen Dick Brave and the Backbeats tiefer in die Vergangenheit ein und holen Elvis Presley musikalisch auf die Bühne. Versammelt um ein einziges Bühnenmikrofon, agieren sie deutlich leiser als im übrigen Programm, setzen jedoch auf Authentizität und Nähe. Titel wie „All Shook Up“ und „Teddy Bear“ werden so zum kompakten Rock’n’Roll-Block, der den historischen Kern des Projekts betont: eine stilisierte, aber handwerklich präzise Rückübersetzung moderner Popkultur in die Ästhetik der 1950er- und 1960er-Jahre.

Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026


Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.