
Die Bundesregierung will den Ausbau schneller Internetanschlüsse deutlich beschleunigen und Glasfaserleitungen konsequent bis in Gebäude und Wohnungen führen. Das Bundeskabinett hat dazu eine Reform des Telekommunikationsgesetzes auf den Weg gebracht, die nach Angaben des Bundesdigitalministeriums Verfahren vereinfachen und Bürokratie abbauen soll. Das Gesetzespaket muss noch von Bundestag und Bundesrat gebilligt werden.
Im Zentrum der Reform steht der sogenannte Vollausbau in Gebäuden. Bislang endet die Glasfaser in vielen Fällen an der Grundstücksgrenze oder an der Hauswand. Künftig sollen Telekommunikationsunternehmen gegenüber Gebäudeeigentümern ein Recht erhalten, die Leitungen auch innerhalb des Hauses zu verlegen, sofern der Glasfaseranschluss bereits bis zum Gebäude geführt wurde und die interne Infrastruktur fehlt. Alternativ können Eigentümer innerhalb einer vorgegebenen Frist selbst für die hausinterne Glasfaserverkabelung sorgen.
Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) begründete das Vorhaben mit der wachsenden Bedeutung digitaler Netze für den Wirtschaftsstandort. Schnelles und stabiles Internet sei im digitalen Zeitalter Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und gesellschaftlichen Wohlstand, sagte er. Die Reform bündele eine Vielzahl gezielter Maßnahmen, um Glasfaser „bis in jedes Gebäude und jede Wohnung“ zu bringen.
Neben neuen Eingriffsrechten in Gebäuden setzt die Regierung auf beschleunigte Genehmigungsverfahren, um den Ausbau in der Fläche voranzubringen. Geplant sind kürzere Fristen für Behörden sowie Regelungen, die es Bauunternehmen ermöglichen, früher mit Verlegearbeiten zu beginnen. Zudem sollen Eisenbahnunternehmen beim Aufbau schneller Funknetze entlang von Bahnstrecken zur Mitwirkung verpflichtet werden können. Ziel ist es, die bislang stockende Modernisierung der digitalen Infrastruktur zu beschleunigen und Ausbauhemmnisse systematisch abzubauen.

Apotheken in Deutschland erhalten deutlich mehr Handlungsspielraum: Der Bundesrat hat eine Reform der schwarz-roten Koalition passieren lassen, die die Rolle der Offizinen im Gesundheitswesen spürbar aufwertet. Ziel ist es, die wohnortnahe Versorgung zu stärken, Wartezeiten in Arztpraxen zu reduzieren und Prävention sowie Früherkennung auszubauen. Das Paket war zuvor bereits vom Bundestag beschlossen worden.
Kern der Reform ist ein erweitertes Leistungsangebot in Apotheken. Künftig sollen dort zusätzliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen möglich sein, etwa zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Angeboten rund um das Rauchen. Apotheken können damit stärker als bisher in der Prävention ansetzen und Risiken identifizieren, bevor es zu manifesten Erkrankungen kommt.
Auch im Impfbereich werden die Kompetenzen ausgeweitet. Neben den bereits etablierten Grippe- und Corona-Impfungen dürfen Apotheken künftig alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen anbieten, darunter etwa Tetanus. Ergänzend werden Blutabnahmen erlaubt, etwa um Medikamentenwirkungen zu kontrollieren. Damit rücken Apotheken näher an klassische ärztliche Tätigkeitsfelder heran, ohne diese vollständig zu ersetzen.
Besonders sensibel ist die neue Möglichkeit, in eng begrenzten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abzugeben. Erlaubt ist künftig die einmalige Ausgabe der kleinsten Packungsgröße auf Selbstzahlerbasis, wenn ein Arzneimittel seit längerem eingenommen wird und die Fortführung der Therapie keinen Aufschub erlaubt. Die Regelung soll Versorgungslücken schließen, etwa wenn ein Rezept nicht rechtzeitig vorliegt, und bleibt zugleich strikt begrenzt, um Missbrauch zu vermeiden.