CDU in Berlin: Künstliche Intelligenz soll Ermittlern bei der Auswertung von Hinweisen helfen

15.06.2026


Die Berliner CDU-Fraktion dringt auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei anonymen Online-Hinweisen an die Polizei der Hauptstadt. Nach einem bei der Klausurtagung der Fraktion im rheinland-pfälzischen Stromberg beschlossenen Antrag an den Senat soll das bestehende Hinweisgebersystem des Landeskriminalamts (LKA) zu einem KI-gestützten Hinweisbearbeitungs- und Analysesystem ausgebaut werden. Ziel ist es, die stetig wachsende Zahl von Bürgerhinweisen schneller zu bewerten und operativ nutzbar zu machen.

Nach Darstellung der CDU-Abgeordneten stößt die Polizei Berlin bei der Auswertung der eingehenden Mitteilungen zunehmend an Kapazitätsgrenzen. Wegen hoher Informationsmengen und begrenzter Auswertungsressourcen könnten Hinweise nicht immer schnell genug bearbeitet und zusammengeführt werden. Dadurch gingen wertvolle Erkenntnisse für die Ermittlungsarbeit verloren, heißt es in dem Antrag. Die Fraktion sieht in einer technischen Modernisierung die Möglichkeit, dieses Defizit zu verringern.

CDU-Fraktionschef Dirk Stettner begründet den Vorstoß mit einem technologischen Vorsprung, den er bei Kriminellen verortet. "Kriminelle nutzen längst modernste Technologien. Deshalb muss auch unsere Polizei die Möglichkeiten von Künstlicher Intelligenz rechtskonform nutzen können, um Berlin sicherer zu machen", teilte er mit. Mehr Sicherheit entstehe nicht durch zusätzliche Bürokratie, sondern durch eine bessere Auswertung der bereits vorhandenen Informationen, so Stettner weiter.

Der KI-Vorschlag ist eingebettet in ein größeres politisches Paket, das die CDU-Fraktion bei ihrer Klausur berät. Auf der Tagesordnung stehen nach Angaben der Fraktion mehr als 30 Anträge zu zentralen landespolitischen Themen wie Wohnen, Verkehr, Sicherheit, Bildung und Wirtschaft. Mit dem geplanten Ausbau des Hinweisportals positioniert sich die CDU an der Schnittstelle von Innenpolitik und Digitalisierung, während die konkrete Ausgestaltung des Systems, etwa technische Details und Datenschutzvorgaben, nun Gegenstand der weiteren Beratungen mit dem Senat werden soll.

Nach BAG-Urteil: Bremen startet Vorreiterprojekt zur Zeiterfassung an Schulen

15.06.2026


Im Land Bremen beginnt nach den Sommerferien ein Pilotprojekt, das den Arbeitsalltag von Lehrkräften grundlegend verändern könnte. An neun ausgewählten Schulen erfassen die Lehrerinnen und Lehrer künftig ihre gesamte Arbeitszeit digital – weit über die bisher dokumentierten Unterrichtsstunden hinaus. Bildungsenator Mark Rackles (SPD) spricht von einem Schritt, der Schule "perspektivisch" verändern werde. Erste Auswertungen des Testlaufs werden für Ende 2027 oder Anfang 2028 erwartet.

Hintergrund ist die gewachsene Bandbreite an Aufgaben, die im bisherigen System kaum abgebildet wird. Neben Unterricht kommen Elternarbeit, Team- und Gremienarbeit, Konferenzen, Schulentwicklungsprojekte sowie Fahrten hinzu. Lehrkräfte berichten zudem von regelmäßigem Arbeiten am Abend oder am Wochenende, etwa für Vorbereitung, Korrekturen oder digitale Kommunikation mit Eltern und Schülerinnen und Schülern. Nach Ansicht des Senats soll diese Belastung künftig sichtbar und systematisch erfasst werden.

Technisch setzt Bremen auf ein digitales Tool, auf das Lehrkräfte per Smartphone oder Rechner zugreifen können. Sie tragen Datum, Uhrzeit und Art der Tätigkeit ein – zur Auswahl stehen Kategorien wie "Unterricht", "Coaching" oder "Austausch"; auch Abwesenheiten durch Krankheit oder Urlaub werden eingepflegt. Das Projekt ist auf ein gesamtes Schuljahr angelegt. In einer Einführungsphase lernen Lehrkräfte die Anwendung kennen, anschließend analysieren Projektgruppen erste Ergebnisse und suchen insbesondere mit stark belasteten Lehrkräften das Gespräch, um gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Politisch und arbeitsrechtlich geht es um mehr als ein Softwareprojekt. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2022 müssen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – und damit auch Lehrkräfte – ihre Arbeitszeit erfassen. Der Bremer Testlauf soll daher grundsätzliche Fragen klären: In welchem Umfang ist Wochenendarbeit zulässig? Wie wird eine Klassenfahrt bewertet? Wie lassen sich Teilzeitmodelle, Datenschutz und Gestaltungsspielräume bei der Arbeitszeit unter einen Hut bringen? Rackles betont, das Vorhaben sei nicht nur für Bremen gedacht, sondern solle Erkenntnisse für alle Bundesländer liefern.