Bundes-Wohnbaupaket: Milliardenhilfe, aber wenig Geld am Konto

10.06.2026


Der soziale Wohnbau kommt nur schleppend voran, während die Mieten steigen. Im Zentrum der Debatte steht die sogenannte Wohnbaumilliarde des Bundes, die vor zwei Jahren von der damaligen schwarz-grünen Regierung beschlossen wurde. Von dem Paket ist laut jüngster Kritik bisher erst rund ein Viertel tatsächlich ausbezahlt worden. Ökonominnen und Experten mahnen jedoch zur Differenzierung: Ausgezahlt werde erst nach Endabrechnung der Projekte, viele Mittel seien den Ländern bereits zugesichert, betonen der Wifo-Ökonom Michael Klien und der Wohnbauexperte Wolfgang Amann vom Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen (IIBW).

Politisch sorgt der stockende Mittelabfluss dennoch für Druck. Die aktuelle schwarz-rot-pinke Koalition will im Rahmen der laufenden Budgetverhandlungen den Zugriff auf Bundesmittel für geförderten Wohnraum erleichtern und dazu weitere Gelder aus der bestehenden Wohnbaumilliarde aktivieren. Ein neues Wohnbaupaket in vergleichbarer Milliardendimension ist angesichts des Konsolidierungskurses der Bundesregierung nicht geplant. Vizekanzler und SPÖ-Chef Andreas Babler verweist zugleich darauf, dass es zusätzlich „frisches Geld“ für den Wohnbau brauche, während bislang ungenutzte Mittel aus der Wohnbaumilliarde mobilisiert werden sollen.

Im zuständigen Ministerbüro heißt es, dass derzeit 724 Millionen Euro von den Ländern nicht abgerufen werden können, weil die Konstruktion der Wohnbaumilliarde „erhebliche Mängel“ aufweise. Nach Angaben aus dem Ressort haben alle Bundesländer – mit Ausnahme von Wien und Oberösterreich – grundsätzlich ihren Anteil angemeldet, wollen die Gelder aber erst zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich abholen. Die Auszahlung erfolgt projektbasiert und zeitversetzt, was den Eindruck verstärkt, große Teile der Bundesmittel würden brachliegen.

Besonders deutlich zeigen sich die Konstruktionsprobleme in Wien. Ein Teil der Mittel ist für geförderte Eigentumswohnungen reserviert, nicht jedoch für den kommunalen Wohnbau, also Gemeindewohnungen. Genau auf diesen Bereich setzt die Stadt seit Jahren und verzichtet im Gegenzug weitgehend auf die Förderung von Eigentumsprojekten. Die Zweckbindung der Mittel kollidiert damit mit der wohnungspolitischen Ausrichtung der Bundeshauptstadt und erschwert den Zugriff auf die bereitgestellten Gelder. Während die Bundesregierung an den bestehenden Budgetgrenzen festhält, bleibt die Aufgabe, die Wohnbaumilliarde so nachzujustieren, dass sie in allen Ländern tatsächlich im sozialen Wohnbau ankommt.

Rechtsstreit um KI-Inhalte: Gericht weist Googles Vermittler-Argumentation zurück

12.06.2026


Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.

Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.

Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.