Bernstein setzt Zeichen: Siemens soll sich von der Konkurrenz absetzen

30.04.2026


Die Aktien von Siemens haben zur Wochenmitte neuen Auftrieb erhalten. Am Montagvormittag stieg der Kurs an der Dax-Spitze um rund drei Prozent auf 250,30 Euro und markierte damit den höchsten Stand seit Mitte Februar. Zum Rekordhoch von knapp 276 Euro, das kurz zuvor erreicht worden war, bleibt zwar noch etwas Luft, doch die jüngste Analystenunterstützung schürt Erwartungen auf weitere Kursgewinne.

Auslöser der Bewegung ist eine neue Studie von Bernstein Research. Analyst Alasdair Leslie erhöhte sein Kursziel für den Technologiekonzern von 290 auf 300 Euro und bestätigte die Einstufung mit "Outperform". In seiner Analyse verweist er darauf, dass sich die Siemens-Aktie seit Jahresbeginn schwächer entwickelt hat als die Papiere von Wettbewerbern. Gründe dafür seien Sorgen über mögliche Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz auf das Softwaregeschäft, kurzfristige Zyklusrisiken sowie die zunehmende Komplexität des Konzerns nach dem anstehenden Umbau.

Leslie hält diese Zurückhaltung des Marktes jedoch für nicht gerechtfertigt und erwartet in den kommenden sechs bis zwölf Monaten eine Neubewertung des Unternehmens. Aus seiner Sicht könnte eine Reihe von Kurstreibern den Bewertungsabschlag gegenüber der Konkurrenz verringern. Konkrete Details zu diesen potenziellen Treibern nennt die Studie zwar nicht, sie verweist aber darauf, dass Siemens vor einer Phase stehe, in der Investoren die Struktur und Ertragskraft des Konzerns neu einordnen dürften.

Zusätzliche Unterstützung für die Investmentstory sieht Bernstein in möglichen weiteren Aktienrückkäufen. Leslie erkennt Spielräume, um die Rückführung von Kapital an die Aktionäre auszuweiten. Dies könnte die Nachfrage nach der Aktie zusätzlich stützen und den vom Analysten erwarteten Prozess der Neubewertung am Markt beschleunigen. Die Kombination aus erhöhter Kurserwartung, unverändert positiver Einstufung und der Aussicht auf Kapitalmaßnahmen verleiht dem Siemens-Papier damit neue Dynamik.

Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026


Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.